Glossarbegriff

Folgenden Begriff versuchen wir für Sie etwas genauer zu erklären. Ziel ist es, Ihnen unsere Arbeit und den damit verbundenen eigenen Anspruch näher zu bringen.

Name des Begriffes: Denkmal
Beschreibungen des Begriffes:

Denkmal

Denkmalgeschützte Häuser haben ihren besonderen Reiz. Die meisten Objekte, vor allem große, herrschaftliche Mehrfamilienhäuser in den Innenstädten, sind längst in Eigentumswohnungen aufgeteilt und beliebte Kaufobjekte. Baudenkmäler sind allerdings in der Unterhaltung wie auch in der Sanierung deutlich teurer als normale Wohnhäuser. Weil das so ist, kommt der Staat Denkmalbesitzern entgegen: Besitzer eines Kulturdenkmals können fast alle Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten an ihrem Haus nach wie vor steuerlich absetzen, und zwar zu 90 Prozent über zehn Jahre. Vorausgesetzt, das Kulturdenkmal wird von den Eigentümern selbst bewohnt und sämtliche Sanierungs- und Umbauarbeiten werden vor Baubeginn mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abgestimmt und von ihr genehmigt. Das ist ganz wichtig: Klären Sie unbedingt erst alles mit der Behörde, sonst bekommen Sie die Steuervergünstigungen nicht. Diese Steuervergünstigungen gelten auch für Eigentümergemeinschaften, sofern die Besitzer die Wohnungen auch selbst nutzen. Lesen Sie mehr im VPB-Ratgeber "Wohnen im Baudenkmal".

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
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