Glossarbegriff

Folgenden Begriff versuchen wir für Sie etwas genauer zu erklären. Ziel ist es, Ihnen unsere Arbeit und den damit verbundenen eigenen Anspruch näher zu bringen.

B
Bauabnahme

Die Bauabnahme gehört, neben der Unterzeichung des Vertrags, zu den wichtigsten Rechtsakten beim Bauen. Mit dem Tag der offiziellen Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Ab diesem Zeitpunkt müssen Bauherren dem Bauunternehmer alle Mängel nachweisen. Außerdem gehen mit der Unterzeichnung der offiziellen Bauabnahme auch alle Gefahren und Risiken auf die Bauherren über. Das heißt, sie müssen ihr Haus nun selbst versichern – gegen Brand, Wasser- oder Sturmschäden. Bauherren sollten der Bauabnahme deshalb größte Aufmerksamkeit widmen und sich niemals mit vorgefertigten Erklärungen zufrieden geben. Die Bauabnahme sollte grundsätzlich auf der Baustelle stattfinden. Kluge Bauherren treffen sich vor der eigentlichen Bauabnahme ein- oder sogar mehrmals mit ihrem Bauexperten direkt auf der Baustelle – zur sorgfältigen Baukontrolle. Nur so können Mängel rechtzeitig erkannt und finanzielle Folgekosten für den Bauherren vermieden werden.

Die Bauabnahme ist in § 640 Abs.1 BGB gesetzlich geregelt. Demnach muss derjenige, der ein Haus bauen lässt, das von ihm bestellte Werk später auch abnehmen. Das heißt, er ist zur Bauabnahme verpflichtet, sobald der Bauunternehmer seinen Bauvertrag erfüllt hat, das Eigenheim also fertiggestellt ist. Nach dem BGB sind übrigens unwesentliche Mängel kein Grund, die Bauabnahme zu verweigern. Welche Mängel allerdings unwesentlich sind und welche gravierend, das führt ebenso häufig zum Streit zwischen Bauherren und Bauunternehmer, wie die Frage, wann ein Haus wirklich fertig ist.

Der Begriff "Bauabnahme" bedeutet zum einen die Billigung des Werks als im Wesentlichen vertragsgemäß und zum anderen dessen Inbesitznahme. Im Alltag wird das häufig ungenau formuliert und als "Übergabe" bezeichnet. Das ist aber etwas anderes: Übergabe bedeutet lediglich die Aushändigung der Schlüssel. In den vergangenen Jahren haben sich am Bau bestimmte Verfahrensweisen etabliert, die allerdings nicht im Sinne der privaten Bauherren sind. So drängen beispielsweise viele Bauunternehmer auf die Bauabnahme des Hauses, obwohl wichtige Dinge noch gar nicht erledigt sind. Oft fehlen die Außenanlagen, die Befestigung der Wege, die Einfriedung des Grundstücks, manchmal müssen noch Treppengeländer oder Vordächer montiert werden. Es kommt gelegentlich auch vor, dass noch nicht alle Installationen im Innern benutzbar sind. So könnte zum Beispiel die Heizung noch nicht funktionieren. Solch ein unfertiges Haus muss der Bauherr allerdings nicht abnehmen. Dabei gibt es allerdings oftmals einen kleinen Haken: Was alles zu einem wirklich fertigen Gebäude gehört, steht im Bauvertrag. Der ist aber nicht immer vollständig! Manchmal wird über den Zustand der Außenanlagen nichts im Vertrag geregelt. Das hat weitreichende Konsequenzen: Wenn die Außenanlagen im Vertrag gar nicht erwähnt sind, muss der Bauunternehmer diese Arbeiten auch nicht ausführen. Auch wenn der Bauherr etwas andere Vorstellungen hat. Das Haus wäre bei einem solchen Vertrag also ohne Außenanlagen bereits fertig, und der Bauunternehmer hätte Anspruch auf die Bauabnahme.

Solche Vertragsmängel und unvollständigen Bauverträge können Bauherren nur vermeiden, wenn sie die Vertragsentwürfe und Bauleistungsbeschreibungen vor der Unterzeichnung von einem unabhängigen Bausachverständigen gründlich prüfen lassen. Bei dieser Prüfung fallen fehlende Außenanlagen, mangelnde Schall- oder Wärmedämmung ebenso auf, wie überzogene Zahlungspläne oder ein nur vage formulierter Fertigstellungstermin.

Neben dem Versuch, die Bauherren zur Abnahme eines unfertigen Gebäudes zu überreden, gibt es weitere Fallstricke, über die ungeduldige Hauskäufer stolpern können, wie etwa die Bezahlung der Schlussrechnung. Wer die Schlussrechnung akzeptiert und bezahlt, der hat damit in der Regel den Bau offiziell akzeptiert – und abgenommen. Das kann auch schon passieren, wenn er den Handwerkern das abschließende Trinkgeld überreicht. Fachleute nennen es »konkludentes«, also schlüssiges Verhalten. Auch deshalb ist es wichtig, immer auf einem offiziellen Bauabnahmetermin zu bestehen.

Teil der offiziellen Bauabnahme ist das so genannte Abnahmeprotokoll. Darin müssen alle Mängel aufgelistet werden, auch solche, die bereits bei früheren Begehungen festgestellt und noch nicht ordnungsgemäß beseitigt wurden. Ins Protokoll gehören auch Details, die von den Bauherren als nicht vertragsgemäß empfunden werden. Dabei muss es sich nicht einmal um erkennbare Schäden handeln, es genügt schon, wenn die Bauherrschaft Zweifel an der korrekten Ausführung des Baus hat. Falls im Vertrag zwischen Bauherr und Bauunternehmer außerdem eine Vertragsstrafe vorgesehen ist, beispielsweise für den Fall, dass der Bauunternehmer das Gebäude nicht termingerecht fertigstellt, dann muss sich der Bauherr diese Vertragsstrafe im Abnahmeprotokoll noch einmal ausdrücklich vorbehalten, sonst geht der Anspruch auf die Vertragsstrafe verloren.

Nimmt der Bauherr trotz erkennbarer Mängel den Bau ab, verzichtet er auf seine Rechte zur Nachbesserung. Er kann später nur noch auf Schadensersatz klagen. Normalerweise geht der Streit dann vor Gericht, das Verfahren dauert, und der Ausgang ist ungewiss. Deshalb: Immer alles ins Protokoll schreiben. Erfahrungsgemäß kommen beim offiziellen Abnahmetermin viele Mängel ans Tageslicht und damit auch ins Protokoll; selten wird ein Bau auf Anhieb komplett abgenommen. Normalerweise vereinbaren die Parteien im Protokoll gleich einen weiteren Abnahmetermin, bis zu dem alle Mängel beseitigt sein müssen. Auch zu diesem zweiten Termin sollte der Bauherr unbedingt seinen Sachverständigen mitnehmen, damit der beurteilt, ob die beim vorigen Termin festgestellten Schäden tatsächlich ordnungsgemäß behoben wurden.


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Baubegleitung

Sehr viele Bauherren stürzen sich Jahr für Jahr in das "Abenteuer" Hausbau. Im Grunde eine tolle Idee, leider nur kommt es gerade beim Bau eines Hauses immer wieder zu Problemen und Komplikationen. Für den Bauherren wäre es daher sinnvoll, eine Baubegleitung durch Baufachleute zu erhalten.

In den letzten Jahren bauen immer weniger Menschen mit einem eigenen Architekten. Um die Kosten niedrig zu halten und um vermeintlich eigene Fehler zu vermeiden, erwerben viele ein schlüsselfertiges Haus. Man begibt sich damit aber unter Umständen nur in fatale Abhängigkeiten. Es fehlt der Ansprechpartner und der zuverlässige Auskunftgeber, um sich ein Bild vom jeweiligen Stand des Baus zu machen. Nur eine unabhängige Baubegleitung schützt vor den Nachteilen des schlüsselfertigen Bauens. Als Laie hat man es oft mit ungenaue Leistungsbeschreibungen, lückenhafte Angeboten und überzogenen Kosten zu tun und kann dies ohne fachmännische Baubegleitung noch nicht einmal richtig einschätzen. Vor allem wenn der Bauträger pleite geht, wünscht man sich, vorher eine unabhängige Baubegleitung mit ins Boot geholt zu haben.

Eine Baubegleitung sollte eigentlich für jeden Bauherren eine Selbstverständlichkeit sein, zumal die Kosten im Vergleich zum Nutzen sehr gering sind. Eine unabhängige Baubegleitung prüft alle Angebote von Fertighausfirmen, Schlüsselfertig-Anbietern oder Generalunternehmern noch vor dem Vertragsabschluss. Außerdem wird bei einer Baubegleitung durch einen erfahrenen Bauberater jedes Angebot genau analysiert und alle Offerten verglichen. Der Bauberater lässt gegebenenfalls Leistungsbeschreibungen nachbessern, kontrolliert die Kostenaufstellungen und sorgt für die genaue Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen und vertraglich vereinbarten Qualitätsstandards auf der Baustelle.

Seit Anfang 2008 bekommen übrigens Hausbesitzer von der KfW-Bank nicht nur Zuschüsse zur energetischen Sanierung ihres Eigenheims, sondern auch bis zu 1.000 Euro für die unabhängige Bauberatung und Baubegleitung bei der Sanierung. Unabhängige Bauberatung ist unentbehrlich, denn wer falsch saniert, der holt sich unter Umständen enorme Folgeschäden ins Haus.

Die KfW bezuschusst die Baubegleitung bei Sanierungen auf Neubauniveau oder nach der Energieeinsparverordnung (EnEV). Der Zuschuss – die Hälfte der Beratungskosten bis maximal eintausend Euro – ist jeweils an ein konkretes Sanierungsvorhaben gekoppelt, das entweder mit einem Kredit oder einem Zuschuss im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der KfW gefördert wird. Über Details zur Baubegleitung, Kosten und Sanierungsprogramme informiert Sie eines unserer Regionalbüros gerne.


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Bauberater

Viele Bauherren investieren Jahr für Jahr ihr gesamtes Vermögen in den Bau der eigenen vier Wände und verschulden sich dadurch für oftmals mehr als zwanzig Jahre. Dabei planen viele Bauherren heute nicht mehr mit einem eigenen Architekten, sondern erwerben ein schlüsselfertiges Haus. Was in der Theorie nach geringen Kosten und ein überschaubares finanzielles Engagement aussieht, entpuppt sich oft in der Praxis als das genaue Gegenteil: Ungenaue Leistungsbeschreibungen, lückenhafte Angebote und überzogene Kostenpläne sind nur ein Teil der Probleme. Ganz schlimm wird es, wenn Bauträger pleite gehen. Daraus resultieren immer erhebliche Mehrkosten, bereiten Bauherren schlaflose Nächte und können in besonders schweren Fällen Menschen um ihre Existenz bringen.

Einen Bauberater einzuschalten, sollte daher für jeden Bauherren selbstverständlich sein. Ein Bauberater prüft alle Angebote - ganz gleich ob von Fertighausfirmen, Schlüsselfertig-Anbietern oder Generalübernehmern - noch vor Vertragsabschluss. Außerdem analysiert und vergleicht der Bauberater alle Offerten, lässt Leistungsbeschreibungen gegebenenfalls nachbessern, kontrolliert die Kostenpläne und sorgt für die genaue Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen und vertraglich vereinbarten Qualitätsstandards auf der Baustelle.

Wenn man ohne eigenen Architekten baut, sollte man unbedingt einen erfahren Bauberater hinzuziehen. Der Vorteil für den Bauherren ist, dass der Bauberater ausschließlich die Interessen seines Auftraggebers gegenüber dem Bauunternehmen vertritt. Bauherren sollten daher ihre Bauberater unbedingt selbst beauftragen und auch selbst bezahlen. Ein Bauberater, der gleichzeitig für den Bauträger oder dessen Zulieferer arbeitet, ist eigentlich immer parteiisch. Ein seriöser Bausachverständiger ist dagegen immer unabhängig.

Für Bauherren ist es zudem sinnvoll vor Vertragsabschluss nach den bisherigen Erfahrungen des Bauberaters zu fragen. Nicht jeder qualifizierte Bausachverständige kennt sich auch beim Bau von Ein- oder Zweifamilienhäusern aus. Aber auch der beste Bauberater kann einmal ein Fehler unterlaufen. Auch hierauf sollte man als Bauherr den Bausachverständigen ansprechen. Seriöse Bauberater sind ausschließlich erfahrene, freiberuflich tätige Architekten und Ingenieure mit entsprechender, gesetzlich vorgeschriebener Berufshaftpflicht.


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Bauberatung - Baugutachter - Baubetreuer - Bauvertrag - Bauexperten - Bausachverständiger - Pfusch am Bau

Bauberatung

Frühzeitige Bauberatung schützt vor Vertragsfallen

Viele Menschen stecken Jahr für Jahr ihr gesamtes Vermögen in den Bau einer eigenen Immobilie und nehmen dabei oft eine über Jahrzehnte dauernde Verschuldung in Kauf. Um Kosten zu sparen und um vermeintlich eigene Fehler zu vermeiden, planen viele Bauherren heute nicht mehr mit einem eigenen Architekten, sondern erwerben ein schlüsselfertiges Haus. Das ist mit Tücken verbunden und kann zum Schluss erheblich mehr kosten als ein konventionell geplantes Haus.

"Wer beim Bau eines schlüsselfertigen Hauses keine bösen Überraschungen erleben will, der sollte sich als erstes einen unabhängigen Bausachverständigen zur Bauberatung und Baubetreuung suchen", rät Thomas Penningh, Präsident des Verbands Privater Bauherren (VPB). "Am besten zieht der Hauskäufer den Baubetreuer bereits vor Vertragsabschluss hinzu, denn die meisten Bauverträge bergen Fallstricke, die der Bauherr als Laie nicht erkennt."

Vertragsprüfung ist ein wichtiger Teil der Bauberatung

Nach Untersuchungen des VPB fehlen bei gut zwei Dritteln aller heute üblichen Bauverträge wichtige Planungsleistungen. In knapp der Hälfte aller in der VPB-Bauberatung begutachteten Fälle versuchen Baufirmen, wichtige Leistungen im Vertrag zu ignorieren und hinterher zusätzlich in Rechnung zu stellen.

Auch der Zahlungsplan entspricht in 64 Prozent aller vom VPB bearbeiteten Fälle nicht dem Baufortschritt; fast zwei Drittel der Bauherren leisten unfreiwillig Vorkasse – und verlieren im Falle der Insolvenz des Bauunternehmers im Schnitt 21.300 Euro. Eklatante Probleme, die sich nur durch frühzeitige Bauberatung und konsequente Baubetreuung während der gesamten Planungs- und Bauzeit verhindern lassen.

Bauberater hilft auch bei Nachverhandlungen

"Da es sich bei den Vertragsentwürfen der Schlüsselfertiganbieter um Angebote handelt", erinnert Verbraucherschützer Penningh, "sollte der Hauskäufer den Vertrag keinesfalls voreilig unterzeichnen, sondern erst vom neutralen Sachverständigen und Bauberater gründlich prüfen lassen. Jeder Vertragsentwurf ist verhandelbar. Nachbesserungen sollten immer möglich sein." Der VPB-Bauberater hilft auf Wunsch dabei. Stellt sich der Bauunternehmer stur, rät Bauberater Penningh dringend vom Vertragsabschluss ab.

Vorbeugen lohnt sich: Denn wer ohne Baubetreuer mit dem Bauen beginnt, der muss nach langjähriger VPB-Erfahrung im Laufe des Baufortgangs im Schnitt 25.500 Euro für Mängel und Folgekosten nach- oder zusätzlich bezahlen. "Alle Details, die nicht im Vertrag stehen, aber für ein Schlüsselfertighaus unentbehrlich sind, schlagen hier zu Buche", umreißt der VPB-Sachverständige das Dilemma vieler Bauherren. "Diese unerwarteten Nachzahlungen entsprechen immerhin rund zehn Prozent der durchschnittlichen Baukosten – oder dem Gegenwert eines Mittelklassewagens", resümiert Thomas Penningh. Eine böse Überraschung, die manche finanziell nicht buckeln können und die sich mit frühzeitiger Bauberatung hätten vermeiden lassen.

Bauberatung übernimmt laufende Qualitätskontrolle

Aber selbst wenn der Bauherr sich beim Vertragsabschluss vom unabhängigen Baubetreuer beraten lässt, bleibt der Bau selbst selten mängelfrei. Zu vielfältig sind die Arbeitsabläufe, die Möglichkeiten für Unachtsamkeit und Pfusch auf der Baustelle. Nur durch regelmäßige Baustellenkontrollen lässt sich der Schaden begrenzen. "Erfahrene Bauberater entdecken bei ihren Begehungen während der Bauzeit immerhin durchschnittlich 16 Mängel an einem Schlüsselfertighaus", weiß Thomas Penningh. "Dank systematischer Kontrollen können wir sich abzeichnende Bauschäden in Höhe von durchschnittlich 12.200 Euro rechtzeitig entdecken und so verhindern." Der Bauherr spart dank unabhängiger Bauberatung und laufender Qualitätskontrolle bares Geld.

Immer mehr Bauherren buchen Bauberatung

Wie wichtig solide Bauberatung ist, das spricht sich langsam auch unter Bauherren herum: Wie eine Umfrage im Auftrag des VPB ergab, beauftragen inzwischen immerhin gut 27 Prozent aller Bauherren einen unabhängigen Baubetreuer zur fachlichen Unterstützung beim Bau eines Schlüsselfertighauses. Weitere 25 Prozent kennen das Angebot und erwägen am eigenen Bau die unabhängige Bauberatung. Gründe dafür sind neben der fachlichen Kompetenz der Berater vor allem deren Unabhängigkeit. "Neunzig Prozent der befragten Bauherren legen Wert auf strikt firmen- und produktneutrale Bauberatung", resümiert Verbraucherschützer Penningh.

Bauberatung zahlt sich aus

Eine Bauberatung zahlt sich also aus und sollte für jeden Bauherren, der nervenschonend bauen möchte, selbstverständlich sein. Eine unabhängige Bauberatung prüft alle Angebote von Fertighausfirmen, Schlüsselfertig-Anbietern oder Generalunternehmern noch vor dem Vertragsabschluss. Außerdem wird bei einer Bauberatung jedes Angebot genau analysiert und alle Offerten verglichen. Der Bauberater lässt gegebenenfalls Leistungsbeschreibungen nachbessern, kontrolliert die Kostenauflistungen und sorgt für die genaue Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen und vertraglich vereinbarten Qualitätsstandards auf der Baustelle.

Bauberatung muss firmen- und produktneutral sein

Eine neutrale Bauberatung hat für den Bauherrn den Vorteil, dass der bestellte Bauexperte ausschließlich die Interessen seines Auftraggebers gegenüber dem Bauunternehmen vertritt. Bauherren sollten daher ihre Bauberater unbedingt selbst beauftragen und auch selbst bezahlen. Wenn die Bauberatung von jemandem durchgeführt wird, der gleichzeitig für den Bauträger oder dessen Zulieferer arbeitet, kann das Ergebnis nicht mehr neutral sein. Ein seriöser Bausachverständiger ist dagegen immer unabhängig.

Bauherren sollten sich noch vor Auftragsvergabe über die Qualifikation der Person, die die Bauberatung durchführen soll, informieren. Nicht jeder qualifizierte Bausachverständige kennt sich auch beim Bau von Ein- oder Zweifamilienhäusern aus. Ein Experte für Gewerbebauten ist beim Bau von Einfamilienhäusern unter Umständen überfordert. Aber auch dem besten Bauexperten kann einmal ein Fehler passieren. Auch dieses Thema sollte man frühzeitig ansprechen. Ein seriöser Bauherrenberater verfügt über eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Berufshaftpflicht und wird sich daher über diese Fragestellung auch nicht wundern.

Übrigens: Der VPB bietet unabhängige Bauberatung und laufende Baubetreuung seit 1976 bundesweit an. Und die Bauherren sind offenbar höchst zufrieden. Eine interne Umfrage zeigt im Detail:

Das schätzen private Bauherren an der VPB-Bauberatung
95,4 Prozent – die bautechnische Erfahrung und Kompetenz der VPB-Bauberater
81,2 Prozent – die strikt firmen- und produktneutrale Bauberatung
98,6 Prozent – die Nähe der Baubetreuer zur Baustelle
93,7 Prozent – die individuelle Baubetreuung und persönliche Ansprache durch die Berater
87 Prozent – die klare Abgrenzung der VPB-Bauberater gegenüber Baufirmen und Investoren
86,4 Prozent – das große Netzwerk mit anderen Fachleuten (Baurechtsanwälte, Wohnmediziner, Innenraumhygieniker, Fachingenieure etc.)
66,3 Prozent – das Gefühl, beim ältesten Bau-Verbraucherschutzverband gut aufgehoben zu sein
59,1 Prozent – das umfangreiche Leistungsangebot bei Bauberatung vor und Baubetreuung während der Bauarbeiten (Neubau-, Altbau-, Energie- und Sanierungsberatung, Barrierefrei bauen, Schadstoffberatung etc.)
54,8 Prozent – die fairen Honorarsätze für Bauberatung
53,7 Prozent – die Anbindung an einen großen Partner, der ausschließlich die Interessen der privaten Bauherren vertritt
44,8 Prozent - die zahlreichen Bauinformationen im Internet
43,6 Prozent – die Betreuung der Mitglieder im Verband


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Verbraucherverband - Baugutachten - Baubegleitung - Baufachleute - Baubetreuung - Grundstück - Bauinspektion - Nachhaltigkeit im Bau

Baubetreuer

Den geeigneten Baubetreuer zu finden, ist eine wichtige Aufgabe. Der Verbraucherverband VPB mööchte Ihnen hier ein paar Tipps für die Auswahl geben:

Als Bauherr sollten Sie einen Baubetreuer selber beauftragen und auch bezahlen. Ein Bauberater, der jeden Monat mehrere Aufträge vom selben Bauträger bekommt, ist u.U. nicht mehr ganz so neutral oder läßt irgendwann in seiner Aufmerksamkeit nach und übersieht vielleicht sogar einige Baufehler. Der VPB hat schon in seiner Satzung genau festgelegt, daß sich unsere Baubetreuer nicht gewerblich mit dem Errichten von Wohnraum beschäftigen - Sie können also sicher sein, daß keine Verbindung zu Ihrem Bauträger besteht.

Der Baubetreuer sollte unbedingt über Erfahrungen im Bereich Ein- und Zweifamilienhausbau verfügen. Nich jeder hochqualifizierte Sachverständige muß sich damit zwingend auskennen. Wer sich vorrangig mit dem Bau von Gewerbebauten, Hotels oder ähnliches beschäftigt, ist für Sie u.U. ein guter Ratgeber. Beim VPB haben alle Baubetreuer seit vielen Jahren umfassende Erfahrungen mit den speziellen Problemen beim Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern.

Es ist mit Sicherheit von Vorteil, wenn Ihr Baubetreuer nicht auf sich allein gestellt ist, sondern auf einen möglichst großen Kreis von anderen Bauexperten zurückgreifen kann und sich laufend über aktuelle Probleme austauscht. Dadurch würden Sie als Bauherr von den Erfahrungen gleich mehrerer Baubetreuer profitieren können. Viele Probleme beim Bauen lassen sich so noch effizienter vermeiden. Beim VPB kommunizieren alle Baubetreuer ständig miteinander - und können sich und ihre Bauherren so viel früher vor neuen Fehlerquellen warnen und schützen.

Prüfen Sie schon vor der Auftragsvergabe, in welcher Weise Ihr gewünschter Baubetreuer bei eigenen Fehlern haftet. Auch der beste und erfahrenste Baubetreuer ist vor Fehlern gefeit. Nur ein unabhängiger Freiberufler kann sich und seine Bauherren mit einer Berufshaftpflichtversicherung umfassend vor den Folgen von Fehleinschätzungen schützen. Beim VPB sind alle ausgewählten Bauberater ausschließlich freiberuflich tätige Architekten und Ingenieure, die Ihre Aufträge genau deshalb besonders ernst nehmen - und eben auch haften, falls ihnen doch einmal ein Fehler unterlaufen sollte.


Ergänzende Informationen finden Sie u.U. hier:
Bauberatung - Baugutachter - Bauberater - Verbraucherschutzbund - Bauexperten - Bausachverständiger - Verbraucherschutz - Bauinspektion - Blower-Door-Test - Baukontrolle

Bauexperten

Die Bauexperten des Verband Privater Bauherren stärken die Position von Bauherren und Immobilienkäufern gegenüber deren Vertragspartnern. Dieses erreichen unsere Bauexperten durch Beratung und Betreuung in allen technischen Fragen des Grunderwerbs, des Kaufs von Alt- und Neubauten und des Bauens ganz allgemein. Seit der Gründung haben unsere regionalen Vertretungen zigtausend Mitglieder betreut. Mit dieser Erfahrung ausgestattet, sehen es die für unsere Mitglieder ausgewählten Bauexperten als ihre wichtigste Aufgabe an, Bauherren und Erwerber von Immobilien vorbeugend zu beraten und so zu betreuen, daß all die möglichen Fehler und Mängel frühzeitig erkannt und beseitigt werden können.

Die Bauberatung der vom VPB ausgewählten Bauexperten umfasst u.a. folgenden Fragen:

Wie sollte ein Bau- oder Kaufvertrag in bautechnischer Hinsicht aussehen?
Wie können Mängel rechtzeitig erkannt und verhindert werden?
Wer kontrolliert fachmännisch den Bauverlauf und die Einhaltung der Termine?
Wurde sauber abgerechnet und sind die Honorarforderungen korrekt?
Wer sorgt für Anerkennung bzw. Abstellung von Gewährleistungsmängeln?
Was ist bei Reparatur, Sanierung oder Unterhaltung zu beachten?
Was ist bei der Renovierung einer Immobilie zu beachten?
Gibt es Schadstoffe im Bau?


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Baugutachter - Bauberater - Baubetreuer - Umbauen - Thermografie - Baubegutachtung - Bausachverständiger - Baufachleute - Verbraucherschutz - Blower-Door-Test - Bauinspektion - Lüften - Verbraucherschutzverband - Nachhaltigkeit - Bauqualität

Baufachleute

Der Verband privater Bauherren ist im Grunde ein Netzwerk das aus Baufachleute besteht, die mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung Bauherren beim Erwerb, Erhalt oder Modernisierung Ihrer Immobilien unterstützt. Die Baufachleute des VPB arbeiten dabei produktunabhängig und firmenneutral.

Die Baufachleute beim Verband privater Bauherren sind zumeist studierte Architekten und Bau-Ingenieure, Bausachverständige, Energieberater, Innenraum-Hygieniker und Schadstoff-Experten. Außerdem arbeiten die Baufachleute in den Regionalbüros mit Spezialisten vor Ort wie z.B. Finanzierungsberater, Fördermittel-Spezialisten und Anwälte für Baurecht zusammen.

Neben der hohen Qualifikation, die Grundvoraussetzung für die Auswahl der Baufachleute ist, wird jeder Bauberater des VPB durch Fortbildungsangebote zum wohle seiner Mitglieder weitergebildet. In den letzten Jahren wurden vom VPB Fortbildungen zu den folgenden Themen durchgeführt:

  • Energieeinsparverordnung
  • Energiepass
  • Brandschutzmaßnahmen
  • Analyse von Bestandsbauten
  • Altbausanierung
  • Barrierefrei Bauen
  • Schadstoffe in Innnenräumen
  • Blower-Door-Tests

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Baugutachter - Verbraucherschutzverband - Bauberater - Grundstück - Bausachverständiger - Energieberatung - Verbraucherverband - Bauvertrag - Bauinspektion - Baukontrolle - Thermografie - Verbraucherschutzbund

Baugutachten

Baugutachten können sowohl zu rechtlichen als auch zu tatsächlichen Fragen erstellt werden. Ein Baugutachten ist die begründete Darstellung von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch einen oder mehrere Bausachverständige. Der Begriff "Baugutachten" ist keine geschützte Bezeichnung und hat daher auch keine besonders herausgehobene prozessrechtliche Bedeutung.

Ein Baugutachten enthält eine im Allgemeinen vertrauenswürdige, weil neutrale Beurteilung eines Sachverhalts im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel. Wenn ein vom Gericht bestellter Bausachverständiger eine Stellungnahme abgibt, spricht man von einem Gerichtsgutachten. Legt dagegen eine der Prozessparteien eine sachverständige Stellungnahme vor, wird häufig von einem Privatgutachten gesprochen. Unabhängig von der Bezeichnung handelt es sich dabei prozessrechtlich immer um einen Parteivortrag. Daher sind hierfür auch andere Bezeichnungen wie z. B. "Baubegutachtung", "Baubericht" oder "Bauauswertung" gebräuchlich.

Ein Baugutachten kann auch in Form eines Wertgutachtens vorliegen. Hierbei informiert dieses Gutachten über den Wert einer Immobilie. Viele Immobilienbesitzer, die ihre Häuser verkaufen wollen haben nur vage Vorstellungen vom tatsächlichen Wert ihrer Immobilie. Deshalb lassen sich immer mehr Hausbesitzer ein Wertgutachten von einem unabhängigen Bauexperten machen. Das Gutachten erlaubt ihnen, Wert und Zustand der eigenen Immobilie sachlich einzuschätzen.

Diese realistische Einschätzung ist Voraussetzung für den erfolgreichen Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. Das zeigt langjährige Erfahrung. Überzogene Vorstellungen dagegen schaden: Wer den Wert seines Hauses zu hoch ansetzt, der bleibt in der Regel zunächst darauf sitzen. Und ist das Haus länger auf dem Markt, spricht sich das in der Region unter potenziellen Käufern herum. Viele Interessenten mutmaßen dann, mit dem Haus sei etwas nicht in Ordnung. Die Konsequenz: Der Verkäufer muss den Preis drastisch senken, oft sogar weit unter den eigentlichen Wert, nur um wieder Interessenten anzulocken.


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Bauherrenschutz

Der Verband Privater Bauherren (VPB) ist ein Verbraucherverband, der sich ganz dem Bauherrenschutz verschrieben. Unsere unabhängigen, bundesweit tätigen Baugutachter stehen unseren Mitgliedern in fast allen größeren Städten und Regionen zur Verfügung. Der VPB setzt sich bei allen am Bau beteiligten Stellen, in der Politik, in der Wirtschaft und in baujuristischen Kreisen für den Bauherrenschutz ein und betreibt dazu umfangreiche Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.

Zum Bauherrenschutz gehört dabei die Beratung und Betreuung unserer Mitglieder in allen Fragen des Grunderwerbs, des Kaufs von Alt- und Neubauten, der Sanierung und des Bauens allgemein. Zu den klassischen Leistungen unserer Baufachleute gehören Beratungen bei den ersten Planung, beim Abschluß der Bau- bzw. Kaufverträge sowie bei der Mängelerkennung und Mängelbeseitigung. Der Bauherrenschutz umfasst nach unserem Verständnis aber auch die Kontrolle des gesamten Bauverlaufs, aller Termine und aller Abrechnungen.

Die vom VPB ausgewählten Bauexperten arbeiten absolut firmen- und produktneutral und sind keinerlei Interessensgruppen verpflichtet. Im VPB-Netzwerk arbeiten ausschließlich freiberuflich tätige Experten. Sie sind eigenverantwortlich tätig und haften persönlich. Die Mitgliedschaft im VPB als Garant für Bauherrenschutz steht allen privaten Bauherren in Deutschland offen.


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Blower-Door-Test

Mit dem Differenzdruck-Messverfahren (auch: Blower-Door-Test) wird die Luftdichtheit eines Gebäudes gemessen. Das Verfahren dient dazu, Leckagen in der Gebäudehülle aufzuspüren und die Luftwechselrate zu bestimmen. Durch die Druckdifferenzen wird eine konstante Windlast auf das zu messende Gebäude simuliert. Das Ziel eines jeden Bauvorhaben sollte es sein, eine optimale Wohnbehaglichkeit zu erreichen und die dafür eingesetzte Energie zu minimieren.
Dazu ist es notwendig, eine relativ luftdichte Außenhülle an jedem Gebäude zu schaffen. In der deutschen DIN 4108, Teil 7 etwa wird der „Einbau einer luftundurchlässigen Schicht über die gesamte Fläche“ gefordert. Genormt ist das Differenzdruckverfahren in der ISO 9972:1996 und der darauf aufbauenden EN 13829 Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden – Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden. Differenzdruckverfahren, dt. Übernahme DIN EN 13829:2009-11.

Durch einen Ventilator mit kalibrierter Messblende für den geförderten Volumenstrom wird Luft in das zu untersuchende Gebäude gedrückt oder herausgesaugt. Der drehzahlgeregelte Ventilator wird so eingestellt, dass zum Umgebungsdruck eine Druckdifferenz von 50 Pa (Pascal) entsteht. Druckdifferenzen entstehen auch natürlich, wenn z. B. Wind weht. Bei einer Windstärke 5 ist diese Druckdifferenz ebenfalls etwa 50 Pa. Der Ventilator wird mittels eines verstellbaren Metallrahmens, der von einer luftundurchlässigen Plane umgeben ist, in eine Tür- oder Fensteröffnung eingesetzt. Dabei drückt sich der Rahmen über Gummidichtungen im Tür- oder Fensterrahmen fest. Durch die Messung in einer Tür kam der Name Blower-Door-Test (deutsch: Gebläse-Tür-Messung) zustande.

Die Tür oder das Fenster, in der die Messeinrichtung eingesetzt wird, kann dann natürlich nicht mit gemessen werden. Da es oft sehr wichtig ist, auch die meist großen Haustüren mit zu messen, kann für den Einbau des Blower-Door-Gerätes auch z. B. eine Balkontür verwendet werden. Messinstrumente bestimmen die Druckdifferenzen, welche das Gebläse erzeugt und die Luftmengen, die der Ventilator transportiert. Die Drehzahl des Ventilators wird so geregelt, dass sich ein bestimmter Druck zwischen Außen- und Innenraum aufbaut. Dabei muss er bei der Unterdruckmessung soviel Luft nach außen befördern, wie durch die vorhandenen Leckstellen in das Gebäude eindringt. Der gemessene Luftstrom wird durch das Volumen des Gebäudes geteilt. Diesen Wert, die Luftwechselrate n50, kann man nun mit anderen Gebäuden und Normen vergleichen. Das Blower-Door-Verfahren bietet die Möglichkeit:

  • Lage und Stärke der Undichtigkeiten zu bestimmen (qualitativ)
  • Luftstrom (V50 in m³/h) durch die Summe aller Leckagen bei einem Prüfdruck von 50 Pa (quantitativ) zu ermitteln
  • Stündliche Luftwechselrate (V50 / V Raum = n50) bei 50 Pa zu messen

Der Blower-Door-Test gliedert sich in drei Phasen:

In der ersten Phase wird ein konstanter Unterdruck von 50 Pa oder etwas höher erzeugt und aufrechterhalten. Während dieser Phase wird die Gebäudehüllfläche nach Leckagen (undichte Stellen) abgesucht, an denen Luft unerwünscht hereinströmt. Bei der späteren Nutzung des Gebäudes sind die Leckagen Stellen, an denen Luft und damit Wärme entweicht. Größere Fehlstellen lassen sich bereits mit der Hand erfühlen, für kleinere benutzt man Rauchspender (Rauchmaschinen) oder Luftgeschwindigkeitsmesser. Die genauesten Messungen der Luftleckagen sind mittels Infrarotkamera möglich. Auch die Nachweisführungen der undichten Bereiche werden durch die Infrarotbilder sehr exakt und anschaulich wiedergegeben. Somit ist eine gezielte Nachbesserung der Undichtigkeiten von Gebäuden möglich.

In der zweiten Phase wird ein Unterdruck aufgebaut, wobei man mit kleinen Drücken (10 bis 30 Pa) beginnt und schrittweise (z. B. in 5 bis 10 Pa-Schritten) bis auf den Enddruck (60 bis 100 Pa) erhöht. Bei jedem Schritt wird der jeweilige Luftvolumenstrom in Abhängigkeit von dem Gebäudedruck gemessen und protokolliert.

In der dritten Phase wird ein Überdruck erzeugt und die Messung wird analog zur Unterdruckmessung wiederholt. Für eine Blower-Door-Untersuchung an einem Einfamilienhaus vor Ort muss eine Zeit von ungefähr 3 Stunden veranschlagt werden. Nach Abschluss der Messungen und der eingehaltenen Luftwechselrate bekommt der Hausbesitzer ein Zertifikat über die Qualität der gemessenen Gebäudehülle. Blower-Door ist Qualitätssicherung am Bau.


Ergänzende Informationen finden Sie u.U. hier:
Baugutachter - Bauberater - Baubetreuer - Baubegutachtung - Bausachverständiger - Baufachleute - Verbraucherschutz - Bauinspektion - Pfusch am Bau - Thermografie - Lüften - Energieberatung

Synonyme: Blower-Door-Tests
Blower-Door-Tests

Mit dem Differenzdruck-Messverfahren (auch: Blower-Door-Test) wird die Luftdichtheit eines Gebäudes gemessen. Das Verfahren dient dazu, Leckagen in der Gebäudehülle aufzuspüren und die Luftwechselrate zu bestimmen. Durch die Druckdifferenzen wird eine konstante Windlast auf das zu messende Gebäude simuliert. Das Ziel eines jeden Bauvorhaben sollte es sein, eine optimale Wohnbehaglichkeit zu erreichen und die dafür eingesetzte Energie zu minimieren.
Dazu ist es notwendig, eine relativ luftdichte Außenhülle an jedem Gebäude zu schaffen. In der deutschen DIN 4108, Teil 7 etwa wird der „Einbau einer luftundurchlässigen Schicht über die gesamte Fläche“ gefordert. Genormt ist das Differenzdruckverfahren in der ISO 9972:1996 und der darauf aufbauenden EN 13829 Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden – Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden. Differenzdruckverfahren, dt. Übernahme DIN EN 13829:2009-11.

Durch einen Ventilator mit kalibrierter Messblende für den geförderten Volumenstrom wird Luft in das zu untersuchende Gebäude gedrückt oder herausgesaugt. Der drehzahlgeregelte Ventilator wird so eingestellt, dass zum Umgebungsdruck eine Druckdifferenz von 50 Pa (Pascal) entsteht. Druckdifferenzen entstehen auch natürlich, wenn z. B. Wind weht. Bei einer Windstärke 5 ist diese Druckdifferenz ebenfalls etwa 50 Pa. Der Ventilator wird mittels eines verstellbaren Metallrahmens, der von einer luftundurchlässigen Plane umgeben ist, in eine Tür- oder Fensteröffnung eingesetzt. Dabei drückt sich der Rahmen über Gummidichtungen im Tür- oder Fensterrahmen fest. Durch die Messung in einer Tür kam der Name Blower-Door-Test (deutsch: Gebläse-Tür-Messung) zustande.

Die Tür oder das Fenster, in der die Messeinrichtung eingesetzt wird, kann dann natürlich nicht mit gemessen werden. Da es oft sehr wichtig ist, auch die meist großen Haustüren mit zu messen, kann für den Einbau des Blower-Door-Gerätes auch z.B. eine Balkontür verwendet werden. Messinstrumente bestimmen die Druckdifferenzen, welche das Gebläse erzeugt und die Luftmengen, die der Ventilator transportiert. Die Drehzahl des Ventilators wird so geregelt, dass sich ein bestimmter Druck zwischen Außen- und Innenraum aufbaut. Dabei muss er bei der Unterdruckmessung soviel Luft nach außen befördern, wie durch die vorhandenen Leckstellen in das Gebäude eindringt. Der gemessene Luftstrom wird durch das Volumen des Gebäudes geteilt. Diesen Wert, die Luftwechselrate n50, kann man nun mit anderen Gebäuden und Normen vergleichen. Das Blower-Door-Verfahren bietet die Möglichkeit:

  • Lage und Stärke der Undichtigkeiten zu bestimmen (qualitativ)
  • Luftstrom (V50 in m³/h) durch die Summe aller Leckagen bei einem Prüfdruck von 50 Pa (quantitativ) zu ermitteln
  • Stündliche Luftwechselrate (V50 / V Raum = n50) bei 50 Pa zu messen

Der Blower-Door-Test gliedert sich in drei Phasen:

In der ersten Phase wird ein konstanter Unterdruck von 50 Pa oder etwas höher erzeugt und aufrechterhalten. Während dieser Phase wird die Gebäudehüllfläche nach Leckagen (undichte Stellen) abgesucht, an denen Luft unerwünscht hereinströmt. Bei der späteren Nutzung des Gebäudes sind die Leckagen Stellen, an denen Luft und damit Wärme entweicht. Größere Fehlstellen lassen sich bereits mit der Hand erfühlen, für kleinere benutzt man Rauchspender (Rauchmaschinen) oder Luftgeschwindigkeitsmesser. Die genauesten Messungen der Luftleckagen sind mittels Infrarotkamera möglich. Auch die Nachweisführungen der undichten Bereiche werden durch die Infrarotbilder sehr exakt und anschaulich wiedergegeben. Somit ist eine gezielte Nachbesserung der Undichtigkeiten von Gebäuden möglich.

In der zweiten Phase wird ein Unterdruck aufgebaut, wobei man mit kleinen Drücken (10 bis 30 Pa) beginnt und schrittweise (z. B. in 5 bis 10 Pa-Schritten) bis auf den Enddruck (60 bis 100 Pa) erhöht. Bei jedem Schritt wird der jeweilige Luftvolumenstrom in Abhängigkeit von dem Gebäudedruck gemessen und protokolliert.

In der dritten Phase wird ein Überdruck erzeugt und die Messung wird analog zur Unterdruckmessung wiederholt. Für eine Blower-Door-Untersuchung an einem Einfamilienhaus vor Ort muss eine Zeit von ungefähr 3 Stunden veranschlagt werden. Nach Abschluss der Messungen und der eingehaltenen Luftwechselrate bekommt der Hausbesitzer ein Zertifikat über die Qualität der gemessenen Gebäudehülle. Blower-Door ist Qualitätssicherung am Bau.


Ergänzende Informationen finden Sie u.U. hier:
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E
Energieberatung

VPB rät zur Energieberatung im Neu- und im Altbau

Bauherren und Hausbesitzer wollen Energie sparen! Das ist vernünftig – und sogar gesetzlich vorgeschrieben. Wer heute neu baut oder ein altes Haus saniert, der muss hohe Energiesparpotenziale einplanen und erneuerbare Energien nutzen. Die energetischen Konzepte für den Neubau oder die Sanierung des Altbaus sind vielfältig. Sie sollten individuell geplant und auf das jeweilige Objekt abgestimmt werden. Eine einzige, für alle Immobilien passende Ideallösung gibt es nicht, so wissen die Experten des Verbands Privater Bauherren (VPB). Ohne Energieberatung geht das nicht!

Neubau und Altbau unterscheiden sich erheblich. Während der Bauherr weitgehend freie Wahl hat wie er die Vorgaben der Energieeinsparverordnung erfüllt, muss der sanierungswillige Altbaubesitzer die zum bauphysikalischen Gefüge seines Hauses passende Lösung suchen. Denn wenn er falsch saniert, holt er sich unter Umstände erhebliche Schäden ins Haus.

Am Anfang immer Energieberatung

Erster sinnvoller Schritt ist deshalb immer die Energieberatung mit einem fundierten Energie- und Sanierungsgutachten. Erarbeiten sollte das ein unabhängiger Bausachverständiger und ausgewiesener Energieberater, der firmen- und produktneutral berät und kein kommerzielles Interesse am Verkauf eines bestimmten Produktes hat.

Der Energieberater berechnet Energieeinsparpotenziale und klärt, welche Baustoffe in Frage kommen, in welcher Reihenfolge die Arbeiten erledigt werden müssen und was diese im Einzelnen kosten. Ausgestattet mit dem Ergebnis dieser Energieberatung und detaillierten Vorgaben kann der Hausbesitzer die Sanierung dann systematisch angehen, einzelne Positionen beim örtlichen Handwerk ausschreiben und die Sanierung gegebenenfalls im Laufe mehrerer Jahre in finanziell überschaubaren Etappen absolvieren. Unabhängige Energieberatung ist wichtig.

Das, so wissen die VPB-Experten ist der richtige Weg. Allerdings gehen die meisten Hausbesitzer heute noch anders vor. Sie verzichten auf die fundierte Energieberatung und wenden sich meist zunächst an den Fassadenbauer und bitten ihn um ein Angebot zur Fassadendämmung. Das bleibt dann aber selten unter 20.000 Euro, denn zum eigentlichen Dämmstoff kommen weitere Kosten, wie Gerüst, Putz, Farbe und Arbeitszeit für Unvorhergesehenes, wie auch die Kosten für die Gebäudesockelanbindung zum Erdreich, Fenster- oder und Türanschlüsse und vieles mehr.

Wenn ein Haus eine neue Hülle bekommt, dann müssen auch viele Baudetails verändert werden: Die Fensterbänke müssen ersetzt werden, Geländer am Balkon, Treppenhandläufe am Eingang, Briefkästen, Sprechanlagen, Schalter und Leuchten müssen abmontiert und auf der neuen Hülle wieder sicher befestigt werden. In den meisten Fällen ist es außerdem mit der Fassadendämmung alleine nicht getan. Zusätzliche Maßnahmen, wie Dachdämmung, eventuell sogar mit Eingriffen in die Konstruktion, Fensteraustausch und dergleichen kosten vor allem Zeit und Geld. Die Kosten einer so umfassenden energetischen Sanierung bewegen sich dann zwischen 70.000 und 150.000 Euro. Angesichts solcher Summen sollte man auf Energieberatung nicht verzichten!

Energieberatung offenbart Potenziale

Solche Investitionen lohnen sich in der Regel nur für junge Menschen, die noch lange in ihrer Immobilie wohnen. Ältere Hausbesitzer investieren zurückhaltender, sie wollen ihr Erspartes nicht in ein altes Haus stecken, das sie vielleicht in wenigen Jahren gegen eine Seniorenresidenz tauschen. Außerdem ist die Fassadendämmung nicht immer das Optimum für das in Frage kommende Haus, geben Energieberater und Bausachverständige zu bedenken. Es muss auch nicht immer die große, teure Lösung sein, wenn es ans Energiesparen geht. Beim Altbau lassen sich viele Bauteile optimieren. Das reicht vom hydraulischen Abgleich über den Einbau einer neuen Pumpe, den Austausch des Brenners oder auch die Modernisierung der Fußbodenheizung, die nicht länger mit fossilen Brennstoffen betrieben wird, sondern beispielsweise mit Geothermie aus dem Flächenkollektor unter der Rasenfläche im Garten. Jedes Haus hat sein Potenzial und seine Besonderheiten. Aber das erfährt nur, wer sich im Vorfeld für eine umfassende Energieberatung entscheidet.

Energieberatung mit Umbauplanungen koordinieren

Sinnvoll ist unabhängige Bauberatung im Altbau auch deshalb, weil die meisten Hausbesitzer nicht nur Energieberatung brauchen, sondern auch parallel zur energetischen Sanierung umbauen möchten, etwa einen Wintergarten anbauen, das Dach ausbauen oder anheben, vielleicht Wände versetzen. Diese Umbauten müssen natürlich von Anfang an ins energetische Konzept einbezogen, berechnet und geplant werden. Außerdem weiß der Sachverständige, welche Zuschüsse der Bauherr für seine Sanierungsmaßnahmen bekommen kann. Er hilft beim Antrag und bescheinigt die ordnungsgemäße Durchführung der Sanierung. Das ist wichtig, denn die meisten Programme schreiben inzwischen diese unabhängige Sachverständigenkontrolle vor– und bezuschussen sie sogar.

Energieberatung im Neubau unentbehrlich

Problem und Chance: Beim Energiesparen im Neubau herrscht Wahlfreiheit. Wer neu baut, der kann sich weitgehend frei entscheiden, wie er Energie einsparen will, entweder durch den Einsatz regenerativer Energien, durch moderne Anlagentechnik, durch hervorragende Dämmung oder durch einen Mix aus mehreren dieser Möglichkeiten. Die Energieeinsparverordnung lässt Planern weitgehende Freiheit bei der Gestaltung und energetischen Auslegung eines Gebäudes. Angesichts dieser Freiheit und der ständigen technischen Entwicklungen fühlen sich viele Menschen überfordert und entscheiden sich für ein Schlüsselfertighaus, bei dem sie sich, wie sie hoffen, um nichts kümmern müssen. Aber auch in solch einem Fall sollten sie keinesfalls auf eine fundierte Energieberatung verzichten!

Energieberatung schützt vor Mängeln

Denn ob sie so tatsächlich ein optimales Haus bekommen, ist fraglich. Denn ob ein Haus Energie spart oder vergeudet, das hängt nicht nur von seiner Bauart ab, der Heizung und den verwendeten Materialien, sondern auch von der sorgfältigen Bauausführung. Die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen auf den Baustellen auch technisch umgesetzt werden. Dies ist allerdings nicht immer der Fall, hat der VPB festgestellt. Im Gegenteil, die meisten Neubauten haben eklatante energetische Mängel. Sie erreichen nicht den Standard, für den Bauherren teuer bezahlen. Und sie entsprechen zum Teil nicht einmal den gesetzlich geforderten Bedingungen. Wer dann noch ungerechtfertigt staatliche Zuschüsse beantragt und verbaut, muss im schlimmsten Fall sogar den Staatsanwalt fürchten, wegen Betrugs. Es liegt also auf der Hand: Wer neu baut, der braucht vorab gute fachliche Energieberatung. Nur so bekommt er ein individuelles, auf seine Bedürfnisse abgestimmtes Haus, das Energie spart, technisch auf der Höhe der Zeit ist und den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Energieberatung hilft eigenes Verhalten klären

Ganz entscheidend für den Erfolg der Energieeinsparung ist – neben Planung und Bauqualität – auch das so genannte Nutzerverhalten. Also die Art und Weise, wie Menschen ihr Haus bewohnen, beheizen und belüften. Das kann sehr unterschiedlich sein. Eine Familie, die mit drei Generationen unter einem Dach lebt und ganztags zu Hause ist, braucht natürlich mehr Energie als zwei Berufstätige ohne Kinder, die am Wochenende auch gerne mal einen Kurztrip unternehmen und deshalb nur selten daheim sind. Dieses Nutzerverhalten kann die EnEV natürlich nicht individuell berücksichtigen. Ebenso wenig der Schlüsselfertiganbieter, der ja ein standardisiertes Angebot macht. Wie sein individuelles Nutzerverhalten aussieht und wie es bautechnisch umgesetzt werden kann, das erfahren Bauherren und Hauskäufer nur über eine fundierte Energieberatung.

Energieberater informiert über richtigen Gebrauch des Hauses

Entscheidend für die Energieeinsparung ist auch der richtige Gebrauch des neuen Hauses. Auch hier hilft der Energieberater. Die Bewohner müssen wissen, wie sie heizen und lüften sollen, um optimale Verbrauchswerte zu erreichen. Sie müssen beispielsweise wissen, wo in ihrem Haus die thermische Trennung zwischen Kalt- und Warmbereich verläuft. Ist der Keller in die gedämmte Hülle einbezogen und muss entsprechend auch geheizt werden oder nicht? Wird beispielweise der Keller als unbeheizte Fläche in der Energieberechnung ausgewiesen, dann aber eine offene Kellertreppe eingebaut oder das Kellertreppenhaus nicht durch eine Tür nach oben hin abgeschlossen, dann sind die thermischen Bereiche zwischen dem ungeheizten Keller und dem beheizten Wohnbereich nicht getrennt und nicht wärmegedämmt. An solchen Stellen geht später im Hausbetrieb viel Energie verloren! Bewohner benötigen für einen Neubau eine exakte Gebrauchsanleitung.

Diese Gebrauchsanweisung bekommen sie meist nicht automatisch, sondern müssen sie ausdrücklich verlangen. Schlüsselfertiganbieter planen und bauen standardisierte Häuser mit einheitlichen Konzepten. Das rechnet sich für sie, bringt aber längst nicht immer die optimale Lösung für die einzelnen Bauherren. Der VPB hat in Musterrechnungen verschiedene Energieeinsparpotenziale gegeneinander abgewogen – und ist zu teilweise erstaunlichen Ergebnissen gekommen. Energie lässt sich beispielsweise auch durch moderne Heiztechnik sparen oder durch Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung oder durch zusätzliche Wärmedämmung.

Energieberater sieht Gesamtsystem nicht nur Einzelkomponenten

Die Wärmedämmung ist dabei in manchen Regionen die teuerste Variante! Wer dagegen beispielsweise auf eine besonders dicke Wärmedämmung verzichtet und seinen Massivbau stattdessen mit moderner Heiztechnik ausstattet, der kommt unter Umständen günstiger davon. Und am preiswertesten baut oft, wer auf moderne Gasbrennwerttechnik und Solarthermie setzt. Als aktuell technischen Standard empfehlen VPB-Berater im Neubau beispielsweise häufig Fußbodenheizungen, die mit Gasbrennwerttherme und Solarthermie betrieben werden. Nächstes Jahr kann das aber schon wieder veraltet sein. Der technische Fortschritt auf diesem Gebiet ist rasant. Bauherren sollten deshalb nicht auf Werbung hereinfallen und sich auf einzelne Produkte kaprizieren, sondern sich immer für ein wirtschaftlich sinnvolles und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Gesamtsystem entscheiden. Welches das ist, erfährt aber nur, wer sich unabhängig, firmen- und produktneutral beraten lässt! Auch dabei hilft der Energieberater!

Energieberater kennt Vor- und Nachteile von Systemen

Wer neu baut, der muss erneuerbare Energien einplanen. Eine Solaranlage für die Warmwasserbereitung erfüllt dabei in der Regel bereits die Anforderungen des Gesetzes. Auch eine Pelletheizung passt ins moderne Konzept. Die verursacht allerdings Feinstaub und kann, als Einzelöfen im Wohnbereich betrieben, die Innenraumluft belasten. Das ist nichts für Allergiker oder Asthmatiker. Keine Immissionen gehen von Erdsonden aus. Dafür ist die Technik nach wie vor recht teuer. Oft lohnt sich die Kooperation mit Nachbarn im Neubaugebiet. Es darf allerdings nicht überall nach Erdwärme gebohrt werden. Solaranlagen sind inzwischen weit verbreitet, aber nicht jedes Grundstück liegt optimal zur Sonne – und im Norden scheint die Sonne seltener als in Süddeutschland. Auch hier hilft der Energieberater, die für die Bauherren beste Lösung zu finden.

Eine zentrale Rolle bei der Energieeinsparung spielt die Luftdichte des neuen Hauses. Sie muss zum Schluss mit Hilfe eines Blower-Door-Tests und einer Thermografie überprüft werden. Auch das, so die Erfahrung des VPB, bieten die Schlüsselfertiganbieter oft nicht an. Auch hier ist der Bauherr auf Eigeninitiative angewiesen und auf unabhängige Energieberater und Fachfirmen. Mehr dazu im VPB-Ratgeber "Thermografie".

Das leistet Ihr VPB-Energieberater für Sie, wenn Sie neu bauen:

  • Berechnen des Energiekonzeptes mit allen Detailplanungen – entsprechend Ihren Bedürfnissen, Vorlieben und finanziellen Möglichkeiten Beratung über mögliche Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen.
  • Beratung und Aufklärung bei der Auftragsvergabe.
  • Überprüfung der Arbeiten auf fachlich korrekte Ausführung.
  • Veranlassung von Blower-Door-Test und Thermografie.
  • Unterstützung und Begleitung bei der Abnahme.
  • Überprüfen der Dokumentation auf Vollständigkeit (der bauleitende Planer übergibt dem Bauherrn im Rahmen der Dokumentation eine Zusammenstellung aller Pläne, Ausführungsdetails, Garantieurkunden (z.B. für Pumpe, Brenner, Lüftungsanlage), Rechnungen, Unternehmerbescheinigungen, Abnahme- und Prüfberichte und Hinweise für die zukünftige Wartung (z.B. Heizung oder Kühlung).
  • Mängelkontrolle während der Gewährleistungsfrist und Unterstützung bei Nachbesserungen.

 

Das leistet Ihr VPB-Energieberater für Sie, wenn Sie schlüsselfertig kaufen:

  • Überprüfen des Energiekonzeptes des Schlüsselfertiganbieters, Nachbessern der Planungen und Abstimmen auf Ihre Bedürfnisse (Das geht nur, wenn der Bauvertrag noch NICHT unterschrieben ist, danach sind Verhandlungen schwer und führen zu Verteuerungen.)
  • Beratung über mögliche Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen.
  • Veranlassung von Blower-Door-Test und Thermografie durch unabhängige Experten.
  • Prüfung der technischen Einbauten.
  • Vorbereitung der Abnahme aller Bauteile mit Ihnen und Begleitung beider Abnahme.
  • Zum Abschluss prüfen, ob alle Unterlagen vorliegen und übergeben wurden. (Der Schlüsselfertiganbieter sollte dem Käufer zum Schluss im Rahmen der Dokumentation eine Zusammenstellung aller Pläne, Ausführungsdetails, Garantieurkunden (z. B. für Pumpe, Brenner Lüftungsanlage), Rechnungen, Unternehmerbescheinigungen, Abnahme- und Prüfberichte und Hinweise für die zukünftige Wartung (z. B. Heizung oder Kühlung) übergeben. Dies tut er aber meist nicht. Die Unterlagen sind aber wichtig, etwa wegen Garantien etc.) Mängelkontrolle während der Gewährleistungsfrist und Unterstützung bei Nachbesserungen.

Das leistet Ihr VPB-Energieberater für Sie, wenn Sie ein altes Haus kaufen:

  • Besichtigung vor Ort mit Begutachtung aller Bauteile und der Haustechnik.
  • Prüfen von vorhandenen Plänen und Abgleich mit dem Ist-Zustand.
  • Ausführliches Gespräch, um Wünsche des Hausbesitzers kennen zu lernen, dabei auch Abklärung des Budgets für eventuelle Sanierungsmaßnahmen.
  • Persönliche Vorlieben für bestimmte Energie und abklären.
  • Klären, ob neben Energiesparmaßnahmen weitere Umbauten geplant sind und ins Konzept einbezogen werden müssen.
  • Beratung über mögliche Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen (KfW, BAFA, Land, Kommune etc.).
  • Beratung über weitere sinnvolle Untersuchungen, wie Thermografie oder Blower-Door-Test.
  • Auf Wunsch bei Bedarf Vermittlung von Experten (z.B. Schimmel- und Schadstoffuntersuchung, Thermografie, Blower-Door-Test).
  • Nach der Untersuchung ausführlicher schriftlicher Beratungsbericht dazu persönliche Erläuterungen der Untersuchungsergebnisse.
  • Auf Wunsch Ausarbeitung eines kompletten Sanierungsprogramms mit Arbeitsablauf und Kosten.
  • Laufend Qualitätskontrolle bei der Umsetzung aller Maßnahmen.

Zu diesen Maßnahmen rät der Energieberater, den sie sparen Energie und kosten nicht "die Welt":

  • Lüften Sie richtig! (Hilfreich dazu: VPB-Ratgeber "Lüften, aber richtig")
  • Suchen Sie sich einen preiswerten Strom- und Gasanbieter.
  • Lassen Sie Heizungs- und Lüftungstechnik regelmäßig warten.
  • Nutzen Sie intelligente Stromzähler und ziehen Sie aus den Messergebnissen im Alltag auch Konsequenzen.
  • Denken Sie auch an Details: Installieren Sie Temperaturregler und Durchflussbegrenzer in Bad und Küche.
  • Reduzieren Sie die Brauchwarmwassertemperatur an der Heizung auf das tatsächlich Notwendige.
  • Planen Sie von Beginn auch bei der Lichttechnik nur das Neueste ein.
  • Wenn Sie die (Sondermüll!) quecksilberhaltigen Lampen nicht möchten, wählen Sie Halogenleuchten oder LEDs.
  • Denken Sie nachhaltig! Wer kann, der meidet den Stromverbrauch zu Spitzenzeiten, etwa am Vormittag unter der Woche. Warten Sie mit dem Anschalten der Spül- oder Waschmaschine bis in die Abend- und Nachtstunden, dann haben die Kraftwerke Kapazitäten frei. Tagsüber powern sie für Industrie, Gewerbe, Handwerk, Schulen und Arbeitsstätten. Kein Grund, diese Stromspitzen durch privaten Verbrauch noch zusätzlich zu erhöhen.

Ergänzende Informationen finden Sie u.U. hier:
Baubegutachtung - Bauberatung - Baugutachten - Lüften - Blower-Door-Test - Baubegleitung - Bauinspektion - Bauherrenschutz - Verbraucherverband - Umbauen - Thermografie

F
Fertighaus

"Fertighaus" und "Schlüsselfertighaus": Wo liegt der Unterschied?

Immer wieder kommt es zu Irritationen, wenn es ums schlüsselfertige Bauen geht. Was ist ein "Schlüsselfertig-Haus"? Was ist ein "Fertighaus"? Da dieser Unterschied auch für den Verbraucher oft undurchsichtig, fachlich jedoch enorm wichtig ist, nutzen wir die Gelegenheit, ihn nochmals ausdrücklich zu erläutern:

Ein Schlüsselfertig-Haus ist ein Begriff aus der Vertragswelt, und zwar für ein Angebot, "ein Stück Haus" zum Festpreis zu planen und zu erstellen (dabei liegen Planung und Ausführung in einer Hand, mit allen Risiken der mangelhaften Selbstkontrolle) – im Gegensatz dazu können Bauherren ihr Haus beispielsweise auch von Freien Architekten planen lassen und anschließend die Ausführung bei Baufirmen beauftragen, wobei sie von ihrem Planer beraten werden.

Ein Fertighaus hingegen ist ein rein bautechnischer Begriff, der ein Haus umschreibt, das aus vorgefertigten Elementen erstellt wird – über die Vertragsgestaltung sagt der Begriff gar nichts aus. Man kann ein Fertighaus also in allen nur denkbaren Vertragskonstellationen erstellen lassen.


Ergänzende Informationen finden Sie u.U. hier:
Baugutachter - Bauberater - Bausachverständiger - Verbraucherverband - Bauvertrag - Bauinspektion - Thermografie - Verbraucherschutzbund

G
Grundstück

Bauplatz gesucht!
Wie sieht das Traumgrundstück aus?

Sie möchten bauen und suchen dazu ein schönes Grundstück? Das ist eine gute Idee, aber Sie sollten diesen wahrscheinlich teuersten Kauf ihres Lebens wirklich gut vorbereiten. Bei der Auswahl eines Bauplatzes kommt es nämlich nicht nur auf den Preis an, sondern auch auf die Lage des Grundstücks, auf dessen Bebaubarkeit, auf die Erschließung, die Beschaffenheit des Baugrundes und vieles mehr. Ein Grundstück ist schnell gekauft – aber es ist sehr schwer, einen Fehlkauf wieder rückgängig zu machen. Verlassen Sie sich also nicht auf Ihr Glück, auf blumige Versprechungen von Maklern und Verkäufern, sondern nehmen Sie die Sache selbst in die Hand und prüfen Sie den Bauplatz auf Herz und Nieren bevor Sie zum Notar gehen. Ihr VPB-Berater vor Ort unterstützt Sie dabei! Er kennt das Angebot und die Preise vor Ort, er weiß, wo Grundwasser drückt oder Altlasten liegen. Beziehen Sie Ihren VPB-Berater ein und profitieren Sie von seinem Know-how!

Bauland ist vielerorts Mangelware. Entsprechend teuer sind erschlossene Bauplätze. Hat der angehende Bauherr nach langem Suchen endlich "sein" Stückchen Erde gefunden, da stellt er mitunter fest: die projektierte Bundesstraße wird in ein paar Jahren unweit seines Idylls gebaut und ihm von da ab spätestens den Schlaf rauben. Nichts ist perfekt, und weil das so ist, und beim Abenteuer Bauen ohnehin nicht immer alles glatt läuft, sollte der angehende Grundstücksbesitzer das Bauland vor dem Kauf gründlich prüfen.

Das ideale Grundstück

Eine schöne Lage und ein angemessener Preis sind nämlich nicht die einzigen Kriterien für die Beurteilung eines Grundstücks. Der Stand der Erschließung, behördliche Auflagen, eventuelle Wegerechte oder mögliche Baulasten und vieles mehr müssen vor dem Kaufabschluss bedacht und sorgfältig geprüft werden. Sonst entpuppt sich das Traumgrundstück zum Schluss vielleicht als Albtraum.

Zunächst muss die Bauherrenfamilie grundsätzlich klären, welches Grundstück sie sucht. Das be-ginnt mit der Recherche der Grundstücke, die überhaupt auf dem Markt sind und reicht bis hin zur Finanzierung. Außerdem muss sich die Familie klar werden, wo und wie sie in Zukunft wohnen möchte. Wichtig ist es auch, dabei auch an die wahrscheinlichen Veränderungen der kommenden Jahre zu denken: Sind die Kinder noch sehr klein, dann kann der Kindergarten nebenan ein Segen sein. Gehen die eigenen Kinder aber bald aus dem Haus, wird der Kindergarten in Zukunft wohl eher als Lärmbelästigung empfunden. Hier einige Anregungen für die individuell erweiterbare Prüfliste:

Wichtige Fragen zum Grundstückskauf

Ist das Grundstück überhaupt auf dem Markt? Entspricht die Lage den Wünschen der zukünftigen Bauherren? Sagen Größe und Schnitt des Grundstücks der Familie zu? Liegen für die Familie wichtige Einrichtungen in der Nähe? Sind Kindergarten und Grundschule zu Fuß erreichbar? Wohnen Familien mit gleichaltrigen Kindern in der Nachbarschaft? Sind weiterführende Schulen für Kinder schnell erreichbar? Wie weit liegen die nächsten Geschäfte entfernt? Kann der tägliche Bedarf vor Ort gedeckt werden? Liegen kulturelle Einrichtungen in erreichbarer Nähe (Theater, Kino etc.)? Braucht die Familie am neuen Wohnort ein zweites Auto? Wo liegen Bus- und Bahnhaltestellen? Wohnen die Freunde im erreichbaren Umkreis? Sind die Anrainer links und rechts nette Menschen?

Soweit die ganz alltäglichen Fragen, ob das Grundstück der Familie überhaupt zu-sagt. Die Beant-wortung dieser Fragen alleine reicht aber noch nicht aus. Denn was nutzt der idyllischste Bauplatz, wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen, wenn der Bebauungsplan das Traumhaus nicht zulässt, wenn Altlasten oder drückendes Grundwasser den Bau gefährden oder wenn der für die eigenen Kinder ideal gelegene Fußballplatz einem am Sonntag die ersehnte Ruhe im Garten raubt.

Gibt es für das Grundstück einen Bebauungsplan?

Deshalb sehen kluge Bauinteressierte stets vor dem Kauf des Grundstücks den geltenden Be-bauungsplan ein. Der liegt bei der jeweiligen Kommune aus. Aus dem Bebauungsplan (gegebenenfalls in Verbindung mit weiteren Vorschriften - des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung) wie auch der Landesbauordnung geht hervor, wie ein Grundstück bebaut werden darf. Dort finden sich Regelungen zur überbaubaren Fläche und zur Anzahl der möglichen Hausetagen, der Bebauungsplan kann auch festlegen, wie hoch Traufen und Firste sitzen dürfen. Welchen Abstand das geplante Haus zum Nachbarn halten muss, das ergibt sich in der Regel aus der Landesbauordnung. Der VPB-Berater hilft bei der Klärung solcher Fragen.

Wichtig ist auch der Blick auf die Nachbargrundstücke. Denn im Bebauungsplan sind so genannte Baufenster eingetragen, in denen die Nachbarn unter Umständen bauen dürfen. Das heißt: Aus dem heute vorhandenen kleinen Siedlungshaus nebenan darf unter Umständen ein großer Block werden.

Besuch beim Nachbarn mehr als Höflichkeit

Überhaupt gilt wie beim Hauskauf, so gilt auch beim Grundstückskauf: Bevor der Vertrag unter-schrieben ist, sollten die Käufer ihre angehenden Nachbarn besuchen. Das ist weniger ein Gebot der Höflichkeit, als vielmehr ein Akt der Vernunft. Sie lernen dabei die verschiedenen Charaktere kennen und merken schnell, hier sitzt ein umgänglicher Mitmensch, dort ein Meckerer, mit dem möglicherweise auch einmal Ärger ins Haus steht. Unersetzlich sind Nachbarn als Informationsquelle: Sie wissen genau, wann und wo das Grundwasser steigt, sie kennen die Lärmbelastung im Quartier, berichten oft bereitwillig über die Vorzüge und Nachteile des Wohnviertels. Ein Besuch bei den möglichen neuen Nachbarn lohnt sich auf alle Fälle: Am besten vorher kurz anfragen, Termin vereinbaren und zum kurzen Informationsbesuch ein Fläschchen Wein mitbringen. Erst wenn die "Chemie" mit den Nachbarn stimmt und die Behördengänge absolviert sind, sollten Bauherren dem Grundstückskauf näher treten.

Was ist das Grundstück wert?

Der Wert eines Grundstücks richtet sich nach der Lage und nach der Größe. Weil große Grundstücke besonders teuer sind, und weil sich die fast niemand leisten kann, gehen Städte und Gemeinden immer mehr dazu über Baugebiete mit kleinen Grundstücken zu erschließen. In Ballungsgebieten haben die Bauplätze heute nur noch 250 bis 300 Quadratmeter. Darauf passt natürlich nur noch ein Reihen- oder Doppelhaus. Meist regelt auch der Bebauungsplan schon genau, wie das neue Haus auszusehen hat. Oder das Grundstück gehört bereits einem Bauträger und muss von ihm mitsamt dem ebenfalls bereits geplanten Haus gekauft werden. Bevor sich Bauherren auf den Kauf eines schlüsselfertigen Hauses einlassen, sollten sie unbedingt ihren VPB-Berater konsultieren und mit ihm den Bauvertrag detailliert durchsprechen. Erfahrungsgemäß haben solche Bauverträge nämlich viele Fallstricke.

Familien bevorzugt

In ländlicheren Regionen, wo die Baulandpreise noch moderat sind, lassen die Gemeinden den Bauherren noch mehr freie Hand und erlauben auch den Bau freistehender Einfamilienhäuser. Oft kommen sie Einheimischen und jungen Familien mit besonders günstigen Grundstücksofferten entgegen. Dafür müssen sich die Familien verpflichten ihre neuen Einfamilienhäuser auch mehrere Jahre selbst zu bewohnen. Verkaufen sie vorzeitig, müssen sie die Differenz zwischen dem ursprünglichen Grundstückskaufpreis und dem erzielten Marktpreis nachbezahlen. Damit wollen die Gemeinden dem Missbrauch durch Investoren vorbeugen.

Wer von der Gemeinde zu günstigen Bedingungen kauft, der hat, ebenso wie der Käufer einer Schlüsselfertigimmobilie, kaum Einfluss auf den Preis des Grundstücks. Anders ist das bei Bauplät-zen aus privater Hand. Dort regeln allein Angebot und Nachfrage den Preis. Bei der Suche nach dem angemessenen Preis helfen die so genannten Kaufpreissammlungen weiter. Sie werden von den Gutachterausschüssen der Städte und Kreise erstellt und geben Aufschluss über die ortsüblichen Preise für Grundstücke und Immobilien. Allerdings sind diese Kaufpreissammlungen für Laien nur schwer verständlich, denn nicht alle Kommunen legen bei der Erfassung der Werte die gleichen Kriterien zugrunde.

Was ist das Grundstück wert?

Aber nicht nur die Kaufpreissammlungen sind ausschlaggebend für den Wert des Grundstücks, sondern auch die Nutzungsmöglichkeiten. Darf der Bauherr zum Beispiel nur auf einem Teil des Areals bauen und muss den Rest des Grundstücks für den Naturschutz freihalten, dann sind seine Nutzungsmöglichkeiten stark reduziert. Das mindert den Wert des Bodens. Gleiches gilt für eventuelle Wege- oder Fahrrechte. Solche Grunddienstbarkeiten stehen im Grundbuch und schränken ebenfalls die Freiheiten des Käufers auf seinem neuen Grundstück erheblich ein. Liegt das Grundstück in einem Gebiet mit steigendem oder fallendem Grundwasser, oder in einem hochwassergefährdeten Revier, dann muss der Käufer beim Neubau entsprechend aufwändiger planen und bauen. Das kostet zusätzlich Geld und verteuert die Immobilie unter Umständen erheblich.

Kluge Käufer wollen all das genau wissen. Sie beauftragen einen unabhängigen Sachverständigen mit einem Gutachten zur Verkehrswertermittlung. Der Fachmann erkundigt sich nicht nur nach Vergleichspreisen, sondern er sieht auch Grundbuchauszüge und Bebauungspläne ein, denn einzelne Eintragungen dort können unter Umständen den Wert des Grundstücks beeinflussen. Und zum Schluss gilt immer: Käufer und Verkäufer müssen sich einigen.

Grundstückskauf beim Notar

In Deutschland dürfen Grundstücke und Immobilien nur über einen Notar ver- und gekauft werden. Das ist sinnvoll, denn die gesetzlich vorgeschriebene Form schützt Käufer und Verkäufer vor Betrug. Der Notar ist dabei an gesetzliche Vorschriften gebunden, die ihm zum Beispiel aufgeben, im Regelfall Einsicht ins Grundbuch zu nehmen. Auch über bestimmte Risiken des Vertrages muss er aufklären und gegebenenfalls erläutern, wie diese Risiken vermieden werden können. Allerdings genießen die Parteien bei der Gestaltung der vertraglichen Details weitgehende Freiheit. Zahlungs- und Übergabemodalitäten können beispielsweise nach Belieben vereinbart werden. Alle privaten Absprachen zum Grundstückskauf müssen anschließend im Notarvertrag amtlich beurkundet werden.

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Baugutachter - Bausachverständiger - Verbraucherverband - Baufachleute - Verbraucherschutzbund - Blower-Door-Test - Bauberater - Bauvertrag - Thermografie - Baubetreuung - Energieberatung - Pfusch am Bau

L
N
Nachhaltigkeit

Nachhaltig bauen
"Nachhaltigkeit" ist in aller Munde. Auch Anbieter schlüsselfertiger Häuser werben zunehmend mit dem Attribut "nachhaltig". Aber was genau heißt "nachhaltig", was zeichnet ein "nachhaltiges" Haus im Einzelnen aus? Und wie kommt ein privater Bauherr tatsächlich zu einem "nachhaltigen" Haus?

Der Begriff "Nachhaltigkeit" stammt aus dem frühen 18. Jahrhundert und bezeichnet eine bestimmte so viele Bäume gefällt, wie nachwachsen können. Der Wald wird nie komplett abgeholzt, sondern kann sich immer wieder regenerieren.

Wer nachhaltig bauen möchte, der muss also auch komplex denken: Er muss Planung, Bau, Betrieb eines Hauses und schließlich auch Abbruch und Recycling der Baustoffe als Ganzes betrachten. Er muss seine heutigen Wohnwünsche erfüllen, ohne die Chancen und Möglichkeiten der nächsten Generationen dadurch zu beeinträchtigen. Nachhaltigkeit im privaten Wohnhausbau lässt sich nicht rechnerisch ermitteln, sondern ist die Summe aus sorgfältiger Planung und kontinuierlicher Baukontrolle.

Nachhaltigkeit beim Hausbau ist erheblich komplexer als in der Forstwirtschaft. Beim nachhaltigen Bauen muss der gesamte Lebenszyklus eines Hauses betrachtet werden, von der Gewinnung der einzelnen Rohmaterialien zur Herstellung der Baustoffe, deren Transport und Verarbeitung vor Ort sowie deren Alterungsprozess und Emissionen während der Nutzung bis hin zur Demontage und Wiederverwertung der Bau- und Rohstoffe.

Wer mit eigenem Architekten individuell plant und baut, der kann selbst viel beeinflussen und hat die Chancen, ein tatsächlich weitgehend nachhaltiges Haus zu realisieren. Wer dagegen schlüsselfertig kauft, und das tun heute neun von zehn Bauherren, der muss oft nehmen, was ihm angeboten wird. Und das ist in der Regel von der Stange und nicht nachhaltig. Und natürlich wird mit dem Wort "nachhaltig" auch schon wieder viel Werbung gemacht und Schindluder getrieben. Viele Schlüsselfertiganbieter werben mit dem Begriff "Nachhaltigkeit", meinen damit aber oft nur den Einsatz von Holz im Innenausbau. Mit nachhaltigem Bauen hat das aber so gut wie nichts zu tun!

Im Gegenteil, wer nachhaltig bauen möchte, der muss schon vor und während des Herstellungsprozess des Hauses immer genau prüfen, ob sein neues Heim nicht nur während des Baus, sondern auch in den Jahrzehnten des Bestands bis hin zum Abriss die endlichen Ressourcen nachhaltig schont. Wer nachhaltig bauen möchte, der muss zunächst klären, wie er lebt, welche Wohnbedürfnisse er hat und wie diese sich voraussichtlich entwickeln. Die Ansprüche ans eigene Haus ändern sich im Laufe des Lebens. Sind anfangs Stufen und Schwellen kein Hindernis, so werden sie im Alter mitunter zu unüberwindlichen Barrieren. Ähnlich ist es mit der Familiengröße: Die junge Familie mit Kindern braucht mehr Raum als das Rentnerpaar oder der Single. Ein nach den Prinzipien der Nachhaltigkeit geplantes Haus lässt sich im Laufe des Lebens immer wieder an die aktuellen Bedürfnisse anpassen - und zwar zu überschaubaren Kosten. Dank flexibler Grundrisse bleibt es für die Besitzer lebenslang bewohnbar - und nachhaltig.

Bedenkenswert im Sinne der Nachhaltigkeit ist auch der Wohnort. Liegt er draußen im Grünen, hat die Familie lange Wege zur Arbeit, zum Sportverein und in die Musikschule. Das kostet nicht nur Zeit, sondern belastet die CO2-Bilanz, denn wer weit draußen wohnt, der braucht in der Regel auch mindestens ein Auto, mitunter sogar zwei. Dafür kann, wer am Stadtrand neu baut, von vorne herein optimal planen und bauen, am besten ein Plus-Energiehaus. Das kostet zwar zunächst noch mehr, rechnet sich aber in der Regel gegenüber dem Altbau im Stadtzentrum. Dafür sind die Wege in der Stadt kürzer, die Infrastruktur ist besser ausgebaut. Car-Sharing und der öffentliche Nahverkehr bieten gute Alternativen zum eigenen Fahrzeug. Bauherren und Käufer müssen individuell abwägen, was Ihnen – auf Dauer! - wichtig ist.

Nachhaltiges Bauen steckt noch in den Kinderschuhen. Erst seit wenigen Jahren beschäftigen sich Fachleute intensiv mit Ökobilanzen und Lebenszykluskosten, den Grundlagen der Nachhaltigkeit. Wer nachhaltig bauen möchte, der braucht vor allem gute Beratung. Er muss vorausschauend planen und auch durch laufende Baukontrollen die Qualität sichern.

Mehr zum Thema Nachhaltigkeit erfahren Sie im VPB-Leitfaden "Nachhaltig bauen – für die Zukunft planen"


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Baugutachter - Bausachverständiger - Verbraucherverband - Baufachleute - Verbraucherschutzbund - Blower-Door-Test - Bauberater - Bauvertrag - Thermografie - Baubetreuung - Energieberatung - Pfusch am Bau

P
Pfusch am Bau


Der Begriff Pfusch steht für allgemein für eine mangelhaft ausgeführte Arbeit.

Pfusch, ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für die Arbeit, die von einer Person ohne ausreichende Fachkenntnisse ausgeführt wurde und dabei ein fehlerhaftes Ergebnis hatte. Am häufigsten wird das Wort "Pfusch" im Bereich Baugewerbe verwendet. "Pfusch am Bau" ist zu einem festen Ausdruck für einen Baumangel geworden, der auf einen Fehler eines ausführenden Handwerkers beruht.

Gerade wer Billiganbieter mit dem Bau seines Eigenheimes beauftragt, muss sich auf Pfusch am Bau einstellen. Zumindest beobachten wir seit Monaten einen verheerenden Trend im Baugewerbe: Immer mehr Bauträger arbeiten mit unqualifizierten Subunternehmern. Um die Kosten zu drücken, suchen sie sich die billigste Firma aus, egal, ob deren Mitarbeiter überhaupt qualifiziert sind oder nicht.

Was kann aber der Bauherr tun, um sich vor Pfusch am Bau und Billiganbietern als Subunternehmer zu schützen? Der VPB rät vor allem zur vorzeitigen Prüfung aller Bauverträge: Wer sich seinen Haustraum vom Bauträger und Schlüsselfertiganbieter erfüllen lassen möchte, der sollte seinen Vertrag unbedingt bereits vor der Unterzeichnung von einem unabhängigen Bausachverständigen prüfen lassen.

Der Fachmann schaut aufs Kleingedruckte und auf das, was im Vertragswerk alles fehlt oder irreführend beschrieben ist. Sein besonderes Augenmerk gilt dabei auch der Qualität der Subunternehmer. Firmen, die Rohbauarbeiten anbieten und ausführen, müssen nach wie vor in der Handwerksrolle eingetragen sein. Bauherren sollten auf den Nachweis der Qualifikation bestehen, sonst sind teure Schäden, erhebliche Nachbesserungen und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen unausweichlich.


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Bauberatung - Thermografie - Blower-Door-Test - Baubegleitung - Baubegutachtung - Bauabnahme - Verbraucherverband

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V
Verbraucherverband

Der Verband privater Bauherren e.V. wurde 1976 gegründet und ist damit der älteste bundesweit tätige Verbraucherverband im Bereich des Bauwesens. Durch die weite Verbreitung unserer Regionalbüros geben wir allen Bauherren und Immobilienkäufer die Möglichkeit, sich schnell und unkompliziert durch einen Bauexperten des VPB beraten zu lassen.

Der VPB steht als Verbraucherverband auch für die Vertretung bauorientierter Verbraucherinteressen beim Gesetzgeber, bei der Verwaltung und bei der Bau- und Kreditwirtschaft. Dabei treten wir marktneutral und unabhängig auf und sehen es als das wichtigste Ziel des Verbraucherschutzes an, die Bauqualität und das fachgerechte Bauen zu steigern.

Als wichtiger Verbraucherverband im Bereich Bauen ist der VPB natürlich Mitglied im Deutschen Verband für Wohnungswirtschaft, Städtebau und Raumordnung, im Verbraucherrat des DIN, in der Initiative "kostengünstig qualitätsbewußt Bauen", im Bundesarbeitskreis Altbauerneuerung sowie im Deutschen Baugerichtstag.

Der Verbraucherverband VPB ist nach dem Unterlassungsklagegesetz berechtigt, Abmahnungen und Unterlassungsklagen zum Beispiel bei verbraucherwidrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzuführen. Darüber hinaus war und ist der VPB als erster und ältester Verbraucherverband für private Bauherren als anhörungsberechtigt beim Bundestag akkreditiert.

Unsere Mitgliedern haben Zugriff auf ein bundesweites Netzwerk hochqualifizierter unabhängiger Bausachverständiger. Diese werden übrigens vom VPB sehr sorgfältig ausgewählt, laufend geschult und natürlich kontrolliert.


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