Bauvertragsrecht kompakt

Studie Schlüsselfertig bauen

Verträge über schlüsselfertige Bauten werden von privaten Bauwilligen meist  zur Errichtung von Wohngebäuden geschlossen, die in der überwiegenden Zahl der Fälle selbstgenutzt werden (»Eigenheim«). Die Studie, herausgegeben vom Institut Privater Bauherren, belegt erhebliche Lücken im Bereich des Verbraucherschutzes für Bauherren. Lesen mehr dazu hier:

» Studie Schlüsselfertig bauen

Am 1. Januar 2018 ist das neue Bauvertragsrecht in Kraft getreten. Es gilt für alle Bauverträge, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden. Der Verband Privater Bauherren (VPB) erläutert die Besonderheiten des Bauvertragsrechts. Lesen mehr dazu hier:

» FAQs zum Bauvertragsrecht
» Gesetzliche Regelung Bauvertragsrecht


Download Broschüre "Neues Bauvertragsrecht"

Die Broschüre "Neues Bauvertragsrecht – Informationen für Verbraucherbauherren" können Bauherren und Käufer hier kostenlos im pdf-Format herunterladen. Sie wurde von VPB und BMJV herausgegeben. Interessierte können die Broschüre auch als gedruckte Ausgabe beim jeweiligen VPB-Regionalbüro - nach vorheriger Terminvereinbarung! - abholen.

 


VPB-Ratgeber

Der VPB hat auch zum Bauvertragsrecht verschiedene Bauherren-Ratgeber zusammengestellt. Sie können sie hier kostenlos im PDF-Format herunterlagen. Erfahren Sie mehr zum Thema:



Bisherige Pressemitteilungen des VPB zum Thema Bauvertragsrecht

Gesetzliche Regelung Bauvertragsrecht

Das neue Bauvertragsrecht: §§ 631 - 650v BGB

Vorschriften Verbraucherbauvertrag und deren Unabdingbarkeit: §§ 650i - 650o BGB

Informationspflichten beim Verbraucherbauvertrag: Art. 249 EGBGB

Zu weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige VPB-Büro in Ihrer Region: Berater finden.