Glossarbegriff

Folgenden Begriff versuchen wir für Sie etwas genauer zu erklären. Ziel ist es, Ihnen unsere Arbeit und den damit verbundenen eigenen Anspruch näher zu bringen.

Name des Begriffes: Grundstückskauf
Beschreibungen des Begriffes:

Grundstückskauf

Wer in Deutschland Immobilien erwirbt, der kauft strenggenommen nicht das Haus, sondern das Grundstück, auf dem das Haus steht. Der Grund und Boden ist – bebaut oder unbebaut – immer der eigentliche Verkaufsgegenstand. Beim Kauf eines Hauses schließt der Käufer also rechtlich betrachtet einen Grundstückskaufvertrag ab. Jeder Kauf und Verkauf, sprich jegliche Veränderungen der Eigentumsverhältnisse, müssen im ? Grundbuch dokumentiert werden. Das staatlich geregelte Verfahren gibt Käufer und Verkäufer Sicherheit. Grundstücksgeschäfte dürfen in Deutschland nur über den Notar abgewickelt werden.

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
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