Zwei Haushalte unter einem Dach: Teil 2

Wer in seinem Eigenheim eine Einliegerwohnung eingerichtet hat und entsprechend nutzen will, muss sich auch mit rechtlichen Fragen befassen.

Wer eine Einliegerwohnung vermietet, wird zum Vermieter und ist damit an das Mietrecht gebunden. Das heißt, dass die geltenden Vorschriften zu Mietdauer, Kündigungsfristen sowie zur Festlegung der Miethöhe auch für die Vermietung einer Einliegerwohnung im eigenen Haus gelten.

Eine wichtige Rolle spielt die Betriebskostenermittlung. Prinzipiell besteht bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine vom Vermieter selbst bewohnt wird, nicht die sonst übliche Pflicht zur Verteilung der Heiz- und Warmwasserbereitungskosten nach Maßgabe der Heizkostenverordnung. Deshalb kann für eine Einliegerwohnung im Einfamilienhaus ein pragmatischer Verteilungsschlüssel, wie beispielsweise das Verhältnis der Wohnfläche, gewählt werden. Doch viele Menschen möchten selbst die Kontrolle über die sogenannte „zweite Miete“ behalten. Der Vermieter sollte daher gleich für eine separate Verbrauchserfassung für Strom, Wasser/Abwasser sowie Heizung und Telekommunikation sorgen – auch wenn das zunächst Mehrkosten nach sich zieht.

Private Bauherren haben auch die Möglichkeit, staatliche Förderungen für die Errichtung oder Modernisierung von Einliegerwohnungen zu beantragen. Infrage kommen zum Beispiel die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für energieeffiziente Bau- oder Sanierungsmaßnahmen oder Barrierefreiheit. Welche Zuschüsse für ein Vorhaben infrage kommen, erfahren Bauherren am besten im Rahmen einer individuellen Förderberatung des VPB.