VPB und DDIV geben gemeinsame Verwaltercheckliste heraus: Darauf sollten WEG und Eigentümer bei der Wahl eines Hausverwalters achten

BERLIN. Wer eine Eigentumswohnung kauft, der investiert sein Vermögen in eine Gemeinschaft, die er noch nicht kennt. Ob diese Gemeinschaft funktioniert, wie solide sie wirtschaftet und die Immobilie pflegt, das hängt maßgeblich vom Hausverwalter ab.

Das Wohnungseigentumsgesetz schreibt die Bestellung eines Hausverwalters verbindlich vor. Aber was muss ein Hausverwalter können? Welche Qualifikationen braucht er? Die nüchterne Antwort lautet: Bisher keine! Die rund neun Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland werden von geschätzten 23.000 hauptberuflichen Immobilienverwaltungen betreut. Viele kleine Eigentumsgemeinschaften wählen ihren Verwalter aber auch in den eigenen Reihen. Nach wie vor muss kein Verwalter Fach- und Sachkenntnisse oder ein Minimum an Versicherungsschutz nachweisen oder gar seine Vermögensverhältnisse offenlegen. Und das, obwohl die in Deutschland tätigen Verwalter ein Gesamtvermögen von geschätzt weit über einer Billion Euro an Immobilienwerten und finanziellen Rücklagen betreuen. Sie verwalten damit privates Vermögen, das oft als Altersvorsorge gedacht ist. Und ihre Fähigkeit zum Wirtschaften und Planen entscheidet mit darüber, ob die Energiewende in Deutschland zügig gelingt.

Umso wichtiger ist die Qualifikation eines Verwalters. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) und der Verband Privater Bauherren (VPB) fordern deshalb mehr Verbraucherschutz für Wohnungsbesitzer, insbesondere klar geregelte Tätigkeitsvoraussetzungen, entsprechende berufliche Qualifikationen und Versicherungspflichten.

Als praktischen Schritt in diese Richtung haben die beiden Verbände nun gemeinsam eine Checkliste herausgegeben, anhand derer Wohnungseigentümergemeinschaften und Eigentümer einen qualifizierten Verwalter suchen und beurteilen können.

Die Checkliste kann kostenlos unter folgenden Adressen heruntergeladen werden:

http://tinyurl.com/qdsd7sj
http://www.ddiv.de/verwaltercheckliste

Oder durch Einscannen des nebenstehenden QR-Codes.

Redaktioneller Hinweis vom 28.06.2022: Der Link zum Download hat sich in der Zwischenzeit geändert:
https://vdiv.de/publikationen?tx_vdivcas_publications%5BpublicationCategory%5D=7