Glossarbegriff

Folgenden Begriff versuchen wir für Sie etwas genauer zu erklären. Ziel ist es, Ihnen unsere Arbeit und den damit verbundenen eigenen Anspruch näher zu bringen.

Name des Begriffes: Altbau-Sanierung
Beschreibungen des Begriffes:

Altbau-Sanierung

Bauunternehmen bauen nicht nur neue Häuser, sondern sie sanieren auch Altbauten und verkaufen sie. Das ist interessant für alle, die ein altes Haus kaufen, aber es nicht selbst aufwändig sanieren möchten. Aber Vorsicht: Gerade beim Altbau steckt der Teufel im bautechnischen Detail. Deshalb erstreckt sich die Haftung der meisten Bauunternehmen für sanierte Altbauten auch nicht auf die Altbausubstanz, sondern nur auf den Teil des Gebäudes, den sie sanieren. Für den von der Sanierung nicht betroffenen Teil des Altbaus übernehmen die Bauunternehmen dagegen keinerlei Haftung. Dieser so genannte Haftungsausschluss steht entweder im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen - wird aber von vielen Käufern übersehen; häufig weisen auch die den Vertrag beurkundenden Notare nicht ausführlich darauf hin. Weil immer mehr Bauherren auf diese Klausel hereinfallen, hat der Bundesgerichtshof entschieden: Kommt die Sanierung eines Altbaus einer Neubaumaßnahme gleich, dann muss auch das gesamte Bauvorhaben nach Werkvertragsrecht behandelt werden. Der Bauunternehmer haftet dann also für den gesamten Bau, die alten, wie auch die neuen Teile. Grundsätzlich sollten sich alle Käufer sanierter Altbauten aber zusätzlich absichern und sowohl vor Erwerb als auch rechtzeitig vor Ablauf der Gewährleistungsfristen ihr Haus noch einmal von einem unabhängigen Bausachverständigen begutachten lassen.

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
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