Glossarbegriff

Folgenden Begriff versuchen wir für Sie etwas genauer zu erklären. Ziel ist es, Ihnen unsere Arbeit und den damit verbundenen eigenen Anspruch näher zu bringen.

Name des Begriffes: Instandhaltungsrücklage
Beschreibungen des Begriffes:

Instandhaltungsrücklage

Die Eigentümergemeinschaft bildet eine Instandhaltungsrücklage. Jeder Eigentümer muss monatlich einen bestimmten Betrag in diese Rücklage einzahlen. Erkundigen Sie sich vor dem Kauf genau, wie hoch diese Umlage ist – und klären sie, ob Sie sich diese zusätzlich zu Zins, Tilgung und Nebenkosten für die eigene Wohnung leisten können und wollen. Hohe Umlagen sichern einer Hausgemeinschaft beruhigende Rücklagen. Darauf kann sie, beispielsweise für die unerwartete Reparatur eines schadhaften Flachdachs, schnell zugreifen. Der Nachteil: Neue Eigentümer müssen die hohe Umlage von Beginn an mitbezahlen – neben den ohnehin meist drückenden Finanzierungs- und Nebenkosten. Vorteil: Wer sich in eine gut situierte Anlage mit hohen Rücklagen einkauft, der profitiert davon und muss unter Umständen nicht so schnell mit Sonderumlagen rechnen. Geringe Rücklagen dagegen sind nur ein dünnes Polster. Im Falle eines Falles müssen Sie dann mit Sonderumlagen rechnen. Die Instandhaltungsrücklage dient der Erhaltung des Gemeinschaftseigentums. Für Ihre eigene Wohnung sollten Sie regelmäßig zusätzlich Geld zurücklegen. Der VPB empfiehlt als Faustregel einen Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat.

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
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