VPB-Experteninterview
Glossarbegriff
Folgenden Begriff versuchen wir für Sie etwas genauer zu erklären. Ziel ist es, Ihnen unsere Arbeit und den damit verbundenen eigenen Anspruch näher zu bringen.
- Name des Begriffes: Objektbeschreibung
- Beschreibungen des Begriffes:
Objektbeschreibung
Die Objektbeschreibung gehört zu den zentralen Punkten des Bauvertrag beim Schlüsselfertighaus. Nur, was dort vereinbart wird, wird später auch geliefert. Neben der Art, Aufteilung und Bauweise des Hauses und konkreten Herstellerangaben müssen in der Objektbeschreibung auch wichtige Dinge wie zum Beispiel der barrierefreie Zugang und die barrierefreie Nutzung des Hauses festgeschrieben werden, ebenso Energiekennwerte und Schallschutzmaßnahmen. Die Objektbeschreibung gehört mit zu den Unterlagen, die der VPB-Sachverständige für den Kaufinteressenten vor Vertragsunterschrift prüft. Auch zu einer gebrauchten Immobilie gehört eine Objektbeschreibung. Was genau darin stehen darf oder muss, ist aber nirgends geregelt. Deshalb sollten Kaufinteressenten immer sehr vorsichtig sein und stets prüfen, ob das, was in der Beschreibung steht, auch der Realität entspricht. Beim Altbau wichtig ist die Prüfung, ob alle Bauteile auch tatsächlich genehmigt sind und die Haustechnik zugelassen ist. Auch dabei hilft der VPB-Berater.
- Typ des Begriffes: definition
- Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de