Baustellenanschrift
Beitragsordnung
des Verband Privater Bauherren e.V. gem. § 6 der Satzung.
Der Vorstand des VPB hat auf seiner Sitzung am 2.6.2020 diese Beitragsordnung nach § 6 der Satzung des Vereines gemäß Beschluss vom 31.03.2001, zuletzt geändert gemäß Beschluss vom 19.01.2016, beschlossen:
§ 1 Beitragspflicht
Die Mitgliedschaft im Verband Privater Bauherren e.V. ist beitragspflichtig. Eine Aufnahme-gebühr wird nicht erhoben. Jedes Mitglied zahlt für jeden angebrochenen Monat der Mitglied-schaft einen Beitrag.
§ 2 Beitragshöhe
1) Die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrages ist abhängig von der Dauer der Mitgliedschaft im Verband Privater Bauherren e.V.
2) In den ersten sechs Monaten der Mitgliedschaft beträgt der monatliche Beitrag € 15.
3) Vom siebten Mitgliedschaftsmonat bis zum vollendeten 7. Jahr der Mitgliedschaft beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag € 8.
4) Ab dem achten Jahr der Mitgliedschaft beträgt der monatliche Beitrag € 4.
5) Beantragt ein Mitglied ausdrücklich und zumindest in Textform beim Verband Privater Bauherren e.V. die postalische Zusendung einer Printversion der im Übrigen ausschließlich digital/elektronisch übermittelten vereinsinternen, mitgliedschaftsrechtlich relevanten Infor-mationen, insbesondere die Einladung zu Regional- und Bundesversammlungen, erhöhen sich die monatlichen Mitgliedsbeiträge nach Nummer 2 bis 4 um jeweils 10 Euro für Organisation, Druckkosten, Verpackung und Versand des Printmediums.
§ 3 Beitragszahlung
Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist jeweils für sechs Monate im Voraus zu bezahlen. Die Mitglieder erteilen dazu bei Aufnahme in den Verein grundsätzlich eine Lastschrifteinzugs-ermächtigung. Kann die Lastschrift bei oder nach Fälligkeit nicht erfolgreich eingezogen werden und ist dies vom Mitglied zu vertreten, so hat das Mitglied auch die dadurch ausgelöste Rücklastschriftgebühr und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10 zu zahlen. Erteilt das Mitglied keine Lastschrifteinzugsermächtigung, ist der Beitrag nach Rechnungserhalt zu zahlen. Für den dem Verein entstehenden Mehraufwand ist zugleich eine Gebühr in Höhe von € 8 pro Rechnung zu entrichten. Gerät das Mitglied mit der Zahlung in Verzug, ist ab der zweiten Mahnung eine Mahnbearbeitungsgebühr von € 5 pro Mahnung zu zahlen.
§ 4 Kündigung - Ende der Beitragspflicht
Die Mitgliedschaft im Verband Privater Bauherren ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende kündbar. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang des Kündigungsschreibens im Bundesbüro. Mit Wirksamkeit der Kündigung endet die Bei-tragspflicht.
§ 5 Inkrafttreten - Übergangsregelung
Diese Beitragsordnung tritt am 1.1.2021 in Kraft.
SEPA-Lastschriftmandat
Die Gläubiger-Identifikationsnummer des Verbandes Privater Bauherren e. V. lautet: DE32 ZZZ0 0000 4378 33. Ihre Mandatsreferenz wird Ihnen separat mitgeteilt.
Ich ermächtige den Verband Privater Bauherren e. V., wiederkehrende Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Verband Privater Bauherren e. V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung.
Mir, dem neuen Mitglied, ist bekannt, daß der VPB e.V. selbst keine objektbezogene Beratung und Betreuung durchführt. Diese erfolgt ausschließlich durch einen der Bauherren-Berater gem. § 2 unserer Satzung, der mir nach Eingang der Beitrittserklärung genannt wird. Dieser Bauherren-Berater berät und betreut mich in allen Baufragen und nimmt meine Interessen wahr. Diese objektbezogenen Beratungen sind nicht mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten. Rechtsberatungen werden von den Bauherren-Beratern nicht durchgeführt.
Die Honorierung des Bauherren-Beraters erfolgt nach Zeitaufwand und auf der Grundlage der Verrechnungssätze des für mich zuständigen Regionalbüros.
Sonstiges
Widerrufsrecht
Wichtiger Hinweis: Mit Erhalt der Mitgliedschaftsbestätigung sind Sie im Verband Privater Bauherren (VPB) e.V. Mitglied. Ab dem Empfangstag können Sie Ihren Beitritt zum VPB innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich gegenüber dem Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro Berlin, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, widerrufen (rechtzeitige Absendung genügt).
Nehmen Sie vor Ablauf der Widerrufsfrist Leistungen des VPB in Anspruch, ist ein Widerruf Ihres Beitritts nicht mehr möglich.
Den im Internet veröffentlichten Auszug aus der Vereinssatzung erkenne ich an. Die Monatsbeiträge (siehe oben Beitragsordnung) werden von Ihrem angegebenen Konto per Lastschrift eingezogen. Hierzu wird die oben angeführte Einzugsermächtigung erteilt.
Dieses Formular wird serverseitig mit einem manipulationssicherem Script verschickt und verläßt dabei nicht die Räumlichkeiten unseres Providers. Wir hoffen, dass wir mit diesen Angaben etwaige Sicherheitsbedenken ausräumen konnten.