VPB: Außenaufzüge müssen genehmigt werden
Wer trotz Gehbehinderung nicht umziehen mag, der kann einen Treppenlift montieren, einen Innenlift einbauen oder einen Außenlift anbauen lassen, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Außenaufzüge sind aber vergleichsweise teuer, und sie müssen genehmigt werden. Das kostet Geld und Zeit. Ist das Reihenhaus Teil einer Wohnungseigentumsanlage, dann ist jedenfalls über einen Außenaufzug auch Beschluss in der Eigentümergemeinschaft zu fassen. Außerdem mutiert der Teil des Gartens, in dem der Lift aufgestellt wird, vorübergehend zur Baustelle. Innenlifte sind preisgünstiger und brauchen keine Baugenehmigung, solange an der Statik des Hauses nichts geändert wird. Was besser ist, hängt von vielen Faktoren ab. Der VPB rät Hausbesitzern, sich im Vorfeld firmenneutral beraten zu lassen und bei der Baubehörde zu informieren. Als Alternative zum Lift kommt auch eine neue Aufteilung der Wohnbereiche im Reihenhaus in Betracht: Zum Beispiel könnten Gehbehinderte das Erdgeschoss komplett für sich umbauen und müsste dann nicht immer pendeln zwischen den Etagen. Küchen lassen sich auch nach oben verlegen, etwa ins bisherige Bad oder Kinderzimmer. Dafür kann die Küche im Erdgeschoss zum geräumigen Bad umgebaut werden. Das Wohnzimmer eignet sich auch als Wohn-Schlaf-Pflegezimmer.