VPB: Fahrradgaragen müssen mancherorts genehmigt werden
Immer häufiger entscheiden sich Bauherren für eine Fahrradgarage, beobachten die Sachverständigen des Verbands Privater Bauherren (VPB). Gerade wertvolle E-Bikes brauchen sicheren Schutz. Wer sein Fahrrad in einer bestehenden Garage unterbringen kann, muss in der Regel nichts weiter beachten. Die Nutzung der Garage oder eines bestehenden Geräteschuppens als Bikeport ist keine relevante Nutzungsänderung und damit erlaubt.
Anders verhält es sich möglicherweise, wenn eine Fahrradgarage neu gebaut wird. Dann kommt es laut VPB auf die jeweilige Landesbauordnung an. Sie regelt, ob Fahrradgaragen genehmigungsfrei sind, aber auch, ob dabei bestimmte bauliche Dimensionen eingehalten werden müssen. Überschreitet der geplante Abstellraum beispielsweise eine bestimmte Grundfläche oder sogar Höhe kann es sein, dass er genehmigt werden muss. Das ist von Land zu Land unterschiedlich. Der VPB rät deshalb: Bauherren sollten vor dem Bau oder Kauf einer Fahrradgage bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde nachfragen, was vor Ort gilt. Eventuell gibt es sogar Gestaltungssatzungen der Kommune, die spezielle Vorgaben enthalten. Immer mehr Kommunen regeln inzwischen auch die Frage der privaten Fahrradstellplätze in ihren Bebauungsplänen. Wer vorher fragt, vermeidet Ärger.