Neuer VPB-Ratgeber "Zwangsversteigerungen"

BERLIN. Zwangsversteigerungen gelten als Schnäppchenbörse: Dort kommen Immobilien weit unter Wert unter den Hammer. Irrtum, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Auch bei Zwangsversteigerungen richten sich die Preise zunächst immer nach dem Verkehrswert des betreffenden Grundstücks, und der liegt in beliebten Lagen entsprechend hoch. Manches vermeintliche Schnäppchen geht deshalb zum Schluss doch recht teuer über den Tisch.

Der hohe Anfangspreis ist aber nicht die einzige Hürde, die Immobilienkäufer bei einer Zwangsversteigerung nehmen müssen. Häufig kaufen sie die Katze im Sack, denn die Eigentümer, denen die Zwangsversteigerung droht, lassen nur selten Besichtigungen im Innern des Objektes zu. In der Regel muss dem Kaufinteressierten der Blick von außen über den Zaun genügen, um den Wert der Substanz einzuschätzen. Darauf allein sollten sich Laien aber nicht verlassen, rät der VPB und empfiehlt, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte sieht aus Erfahrung mehr und kann meist auch von außen den Sanierungsbedarf einigermaßen einschätzen.

Wer sich für eine Zwangsversteigerung interessiert, der sollte auch die Bedingungen der Auktion kennen. Wie wird geboten? Welche Sicherheiten müssen hinterlegt werden? Und vor allem: Was passiert, wenn der Bieter den Zuschlag tatsächlich bekommt? Welche Gebühren werden dann fällig und wie schnell muss der komplette Kaufpreis bezahlt werden? Alle wichtigen Informationen zum Thema hat der VPB in seinem neuen Ratgeber "Zwangsversteigerungen" zusammengefasst. Er steht ab sofort im Servicebereich auf der VPB-Website www.vpb.de und kann dort kostenlos heruntergeladen werden. Der nebenstehende QR-Code führt ebenfalls direkt zum Ratgeber.

Zwangsversteigerungen werden in der Regel von Banken betrieben, wenn die Besitzer einer Immobilie ihre Kredite nicht mehr bedienen können. Eine andere Form der Versteigerung ist die Teilungsversteigerung, wenn sich zum Beispiel Erben oder Geschiedene nicht über den Wert des gemeinsamen Hauses einigen können. Außerdem gibt es noch normale Auktionen, bei denen wertvolle Immobilien und Liebhaberobjekte meistbietend versteigert werden.

Sowohl bei der Teilungsversteigerung als auch bei normalen Auktionen haben die Eigentümer großes Interesse daran, ihre Immobilie allen Bietern vorab zu präsentieren. Schließlich wollen sie bei der Auktion so viel wie möglich erlösen. Auch in diesen Fällen sollten sich Interessierte vorab mit dem eigenen Bausachverständigen in aller Ruhe umsehen, um den Wert der Immobilie und die Kosten eventueller Umbaumaßnahmen realistisch einzuschätzen.
Wer bei einer normalen Auktion den Zuschlag bekommt, der muss außer dem Kaufpreis diverse Nebenkosten tragen, ganz wie beim normalen Hauskauf auch und natürlich noch die Auktionscourtage. Auch hier rät der VPB, sich im Vorfeld genau über die Modalitäten der Versteigerung zu informieren.

Kostenloser Download unter
VPB-Ratgeber_Zwangsversteigerung.pdf.

Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.

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