Verbraucherschutzverband feiert 30-jähriges Bestehen: VPB verleiht Preis für "Transparente Baubeschreibung"
BERLIN. Der Verband Privater Bauherren (VPB) feierte gestern (8.) sein 30-jähriges Bestehen mit einem Festakt im historischen Kassensaal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) am Berliner Gendarmenmarkt. Aus Anlass des Jubiläums verlieh der Verbraucherschutzverband den Preis "Transparente Baubeschreibung", den er im April 2006 unter der Schirmherrschaft von Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee ausgeschrieben hatte.
Vor rund 160 Gästen betonte VPB-Vorsitzender Thomas Penningh, Ziel des Wettbewerbs sei es, die Aufmerksamkeit von Politikern, Bauherren und Bauunternehmern auf ein besonderes Problem zu lenken: die oft ungenügenden Bau- und Leistungsbeschreibungen, die vielfach juristische Nachspiele hätten und die Bauherren Geld kosteten.
Die Parlamentarische Staatssekretärin Karin Roth begrüßte die Ausschreibung und übermittelte die Wünsche des Ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die Laudatio und Preisverleihung übernahm der Jurist Martin W. Huff als Vorsitzender der Wettbewerbsjury.
Der Preis ging an die Denkinger GmbH in Jungingen (Baden-Württemberg). Die Jury begründete ihre Entscheidung mit der "Sachlichkeit und Klarheit" der eingereichten Bau- und Leistungsbeschreibung. Die wesentlichen Informationen seien in der Beschreibung verständlich zusammengefasst. Sie verzichte auf werbliche Aussagen, trenne für den Laien klar erkennbar zwischen Standardleistungen und optionalen, zusätzlich zu zahlenden Leistungen. Außerdem benenne der Wettbewerbsbeitrag konkrete Markennamen der angebotenen Produkte und mache konkrete Qualitätsaussagen. Die eingereichte Bau- und Leistungsbeschreibung, lobte die Jury weiter, weise auch auf Mitwirkungsrechte des Bauherrn hin. Das Gesamturteil der Jury: "Hoch seriös bis ins Detail."
Die Auszeichnung ist undotiert. Auf die Auszeichnung darf der Preisträger bei unveränderter Bau- und Leistungsbeschreibung ein Jahr lang hinweisen. Zur Auszeichnung vorgeschlagen werden konnten alle aktuellen Baubeschreibungen, die in Deutschland Bestandteil entsprechender Bauverträge sind.
Maßstab für die Beurteilung waren die im Rahmen der Initiative "Kostengünstig qualitätsbewusst Bauen" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erarbeiteten Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen sowie - für Angaben zur Bautechnik - die anerkannten Regeln der Technik.
Der VPB erläuterte, dass der Bauherr als Laie die Mängel einer Bau- und Leistungsbeschreibung, die ihn unter Umständen viel Geld und Zeit kosten, oft nicht erkennt. Der Verbraucherschutzverband setzt sich deshalb schon seit Jahren für transparente Bau- und Leistungsbeschreibungen ein und betrachtet den Wettbewerb als Beitrag für mehr Verbraucherschutz.
>> Laudatio von Martin W. Huff, Vorsitzender der Wettbewerbsjury
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.
Pressekontakt: Tel: 030 27890122, E-Mail: presse@vpb.de