VPB begrüßt Pflicht zur Unterlagenherausgabe für nachhaltige Wohngebäudenutzung

BERLIN. Detaillierte Bauunterlagen erleichtern die nachhaltige Instandhaltung von wertvollen Gebäuden. Deshalb ist es wichtig, dass auch Wohnungseigentümer und WEG-Verwalter im Besitz aller wesentlichen Bauunterlagen für ihre Immobilie sind, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Empfehlungen zu einer entsprechenden gesetzlichen Pflicht zur Erstellung und Herausgabe von Unterlagen über Wohngebäude an Wohnungseigentümer und deren WEG-Verwalter hat jetzt am 22. Mai der Arbeitskreis XII des Deutschen Baugerichtstages mehrheitlich beschlossen. Die Empfehlungen gehen auf Thesen von Prof. Dr. Jochen Glöckner von der Universität Konstanz zurück. Die Pflicht zur Unterlagenherausgabe ist begründet und begrenzt durch den Umstand, dass Häuser als langlebige Wirtschaftsgüter naturgemäß instandgehalten, modernisiert und womöglich sogar erweitert werden. In allen diesen Fällen wird eine effiziente und ressourcenschonende Nutzung über den ganzen Lebenszyklus des Gebäudes durch eine entsprechende Dokumentation erheblich erleichtert. Sie ist einer der Schlüssel zur nachhaltigen Nutzung der knappen Bauressourcen. Der VPB, Mitglied des Baugerichtstags, begrüßt ausdrücklich die Pflicht zur Unterlagenherausgabe an Verbraucher für eine nachhaltige Wohngebäudenutzung.

Professor Glöckner fasste die Forderung unter dem Stichwort "zukunftsgerichtete Dokumentationspflichten" zusammen – nicht zu verwechseln mit der bereits 2018 im Bauvertragsrecht § 650n BGB eingeführten Dokumentenherausgabepflicht beim Schlüsselfertigbau aus einer Hand mit privater Bauherrschaft ohne eigenen Architekten; diese Pflichten sollen ungeschmälert fortbestehen.

Der VPB setzt sich dafür ein, dass die "zukunftsgerichteten Dokumentationspflichten" zügig gesetzlich geregelt werden. Außerdem fordert der VPB, dass die Pflicht zur Erstellung und Herausgabe der Bauunterlagen nicht auf Bauträger beschränkt bleibt, sondern in Zukunft auch auf andere Schlüsselfertiganbieter ausgedehnt wird, die auf dem Baugrund der Verbraucher ohne eigenen Planer ein Haus errichten.

"Die Verschärfung der ohnehin schon sehr ambitionierten Klimaschutzziele, die durch das Bundesverfassungsgericht angemahnt worden sind, wird auch private Bauherren treffen", konstatiert VPB-Hauptgeschäftsführerin Corinna Merzyn. "Wer dann bei Planung und Umsetzung der energetischen Ertüchtigung seiner Immobilie auf eine verlässliche und aussagekräftige Dokumentation zurückgreifen kann, hat es eindeutig leichter."

Bis eine gesetzliche Regelung in Kraft tritt, müssen Bauherren aber nicht untätig bleiben. Bereits heute können sie die Erstellung dieser Unterlagen samt deren Übergabezeitpunkt vertraglich vereinbaren. Unabhängige Bausachverständige beraten sie dabei, welche Pläne und Berechnungen sie wann und wozu brauchen. Welche Bauunterlagen Bauherren für die baubegleitende Qualitätskontrolle in der Ausführungsphase mindestens benötigen, hat der VPB in seinem kostenlosen Download-Ratgeber "Bauunterlagen" aufgelistet:

http://vpb.de/unser-wissen/vpb-ratgeber > VPB-Ratgeber_Bauunterlagen.pdf

Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.

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