VPB rät: Beim Immobilienkauf Energieausweis vorlegen lassen
Wer heute eine Immobilie kauft oder mietet, sollte auf die Vorlage des Energieausweises bestehen. Hierzu sind Verkäufer bereits seit 2007 verpflichtet. Ausgenommen hiervon sind lediglich denkmalgeschützte Häuser. Grundsätzlich wird der Ausweis für das gesamte Gebäude erstellt und nicht nur für einzelne Wohnungen im Haus.
"Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den bedarfs- und den verbrauchsorientierten", erklärt Diplom-Ingenieur Carsten Clobes, Architekt und Bauherrenberater im Verband Privater Bauherren. "Beim verbrauchsorientierten Energieausweis wird der zurückliegende, tatsächlich angefallene Energieverbrauch bei einem Wohngebäude als Bemessungsgrundlage herangezogen. Für den bedarfsorientierten Energieausweis bildet eine Prognose des voraussichtlichen Energiebedarfes die Basis. Der bedarfsorientierte Ausweis muss grundsätzlich für alle Wohnhäuser mit maximal vier Wohnungen vorgelegt werden, für die die Baugenehmigung vor dem 1. November 1977 beantragt wurde. Wurde das Haus danach aber nach der Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 energetisch ertüchtigt, kann zwischen bedarfs- oder verbrauchsorientiertem Energieausweis gewählt werden.
Die Wahlfreiheit gilt auch für Häuser mit mehr als vier Wohnungen oder für diejenigen Gebäude, für die die Baugenehmigung nach dem Stichtag 1.11.1977 beantragt wurde. Ein Verbrauchsausweis ist aufgrund des geringeren Aufwands bei der Datenerhebung meist kostengünstiger. Aber er ist häufig auch weniger aussagekräftig, da die individuellen Heizgewohnheiten in den Ausweis einfließen. Wer Weihnachten in der guten Stube im T-Shirt sitzen will, hat sicher höhere Energiekosten aufzuwenden. Antworten auf Fragen zum Lüften und den durchschnittlichen Temperaturen in weniger genutzten Räumen tragen zur Einordnung des bisherigen Verbrauchs bei. Bei Eigentumswohnungen helfen allerdings solche Fragen wenig weiter - denn hier enthält der Energieausweis Informationen über das gesamte Haus. Bei Eigentumswohnungen sollte der Energieausweis daher mit den letzten Verbrauchsabrechnungen in der Gesamtschau betrachtet werden."
VPB-Experte Clobes erinnert daran, dass die Gebäudeenergieausweise nur zehn Jahr Gültigkeit haben. Deshalb sollten Immobilienkäufer darauf achten, dass der Ausweis noch nicht abgelaufen ist. Clobes rät zudem, den Ausweis genau zu studieren: "Energie ist so teuer geworden, dass es grundsätzlich ratsam ist, sich mit dem Inhalt zu beschäftigen. Nicht jeder kann die Angaben richtig einordnen und steht mit den Kennwerten auf Du und Du. Deshalb kann ich nur raten, hier Sachverständige oder Energieberater zu Rate zu ziehen, die helfen, die Zahlen transparent zu machen. Im VPB beobachten wir immer wieder, dass es ansonsten zu teuren Fehlentscheidungen kommt oder nicht die für die konkreten Bauherren und die konkrete Immobilie optimale Lösung gefunden wird. Insgesamt ist die Aussagekraft der Energieausweise unter Fachleuten aber umstritten."
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.
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