VPB rät zum Frühjahrscheck für Haus, Garten und Baustelle
Fassaden und Fenster können Hausbesitzer selbst prüfen. Risse im Putz, Schäden an der Wärmedämmung, abblätternde Anstriche und hohl klingende Putzflächen sollten in den Sommermonaten repariert werden, ehe sie sich im nächsten Winter zum teuren Bauschaden entwickeln. Auch verstopfte Abflussrohre, die beim Überlaufen die Fassade durchnässen, müssen in Ordnung gebracht werden. Fenster und Rollläden können Hausbesitzer ebenfalls selbst begutachten: Sitzen die Führungsschienen noch fest? Schließen die Fenster noch dicht? Angesichts der aktuell gut ausgelasteten Baufirmen sollten Hausbesitzer mit nötigen Reparaturen nicht zu lange warten und sich bald eine Firma suchen, die ihnen ein Angebot macht. Weniger eilige Schönheitsrenovierungen können aufgeschoben werden, bis sich die Situation am Bau wieder normalisiert hat.
Dachkontrollen sind Sache der Fachleute, die dazu immer öfter Drohnen nutzen. Sturmschäden, wie etwa verrutschte Ziegel, sind nämlich von unten oft nicht sichtbar. Manche zeigen sich erst spät und lassen sich dann keinem bestimmten Sturm mehr zuordnen, was die Anzeige bei der Versicherung erschwert. Wer erinnert sich zum Beispiel noch an das Orkantief "Xavier" im vergangenen Oktober? VPB-Bauherrenberater Dipl.-Ing. Herbert Oberhagemann, Leiter des VPB-Regionalbüros Hamburg, tut das und rät Hausbesitzern, in den kommenden Wochen genau auf ihr zu Dach achten. Defekte Ziegel etwa machen sich manchmal erst nach Monaten bemerkbar, wenn einsickerndes Regenwasser feuchte Flecken an den Schrägen im Dachraum verursacht. Solche Schäden müssen so schnell wie möglich behoben werden, denn wenn das Dach offen steht, dringt bei jedem Regen Feuchtigkeit in die Konstruktion. Schnell ist dann auch die Dämmschicht durchnässt, und Schimmel macht sich breit. "Wir Sachverständigen können bei Schäden prüfen und erkennen, ob sie von einem Sturm verursacht wurden und wann sie entstanden sind."
Xavier und die anderen Winterstürme könnten noch weitere Spätfolgen nach sich ziehen: "Der Klassiker schlechthin ist der Baum, den der Sturm im Oktober gelockert hat, der aber noch scheinbar unversehrt steht", erläutert Herbert Oberhagemann. "Er kann jetzt irgendwann umkippen und dabei Menschen verletzen und Dächer beschädigen. Dann ist es schwer, den Schaden bei der Versicherung geltend zu machen. Viele Versicherungen prüfen dann die Windstärke zum Zeitpunkt des letzten Unwetters und stellen fest: Es war gar kein Sturm, ergo sind sie nicht verpflichtet, den Schaden zu regulieren. Dass der umgestürzte Baum tatsächlich eine Spätfolge von Xavier oder einem anderen Orkan ist, muss der Hausbesitzer dann erst einmal beweisen." Herbert Oberhagemann rät deshalb Besitzern größerer Bäume, nach Stürmen immer genau hinzusehen, ob sich am Baum Veränderungen zeigen. Im Zweifel sollten Baumbesitzer einen Experten beauftragen, der die Standsicherheit des Baumes prüft. Das gebietet schon die Verkehrssicherungspflicht.
Aufmerksam hinsehen sollten auch Bauherren noch unfertiger Häuser: Winterwetter richtet auch an schlecht gesicherten Rohbauten Schäden an. Der VPB empfiehlt hier besondere Vorsicht: Wenn im Keller lange Wasser gestanden hat oder die Mauerkronen durchnässt sind, dann sollte nicht einfach weitergebaut werden. In diesem Fall sollten Bauherren lieber mit dem eigenen Sachverständigen die Baustelle besichtigen und prüfen, ob Wasser und Frost Mängel verursacht haben oder nicht.
Den VPB-Ratgeber "Frühjahrscheck für Haus und Garten" bekommen Bauherren und Hausbesitzer hier:
VPB-Ratgeber_Fruehjahrscheck-fuer-Haus-und-Garten.pdf
Interessierte finden ihn im Menü "Services" unter dem Stichpunkt "VPB-Ratgeber kostenlos" oder durch Einscannen des nebenstehenden QR-Codes.
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.
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