VPB-Ratgeber: Bringen Sie Ihr Haus sicher durch den Winter!
Gefährlich sind nach Erfahrung von Hildegard Brunner vor allem Dauerfrost und Schneeverwehungen. "Da kann an der Substanz viel passieren." Wie Hausbesitzer ihre wertvolle Immobilie in den kalten Monaten am besten schützen, das hat der Verband Privater Bauherren in seinem neue Ratgeber zusammengestellt. Er heißt "Bringen Sie Ihr Haus sicher über den Winter" und kann ab sofort kostenlos im Internet heruntergeladen werden, im Bereich "Services" unter www.vpb.de
"Absolut falsch ist es, die Heizung nachts abzustellen!" Die Bausachverständige räumt mit alten Vorurteilen auf: "Das bringt gar nichts, denn es dauert dann am Morgen umso länger, das Haus wieder aufzuheizen. Außerdem sinkt bei abgestellter Heizung die Temperatur im Keller und im ungedämmten Dachgeschoss stark ab. Ungeschützte Wasserleitungen können dann auffrieren." Gleiches gilt für die Ferienzeit: "Wer die Heizung abstellt, der riskiert teure Frostschäden. Auch im vorübergehend leer stehenden Haus sollten die Thermostate immer noch auf 16 Grad stehen."
Sinken die Temperaturen gegen Null, sollten Hausbesitzer ihre Immobilie gründlich inspizieren: Sind alle Kellerfenster geschlossen? Auch das Fenster in der Waschküche, das immer aufsteht? Sind alle Wasserleitungen abgestellt und entleert? "Wer allerdings einen Kaminofen hat, dessen Sauerstoffzufuhr über ein offenes Kellerfenster gesichert wird, der darf das Fenster nicht einfach schließen", warnt die Bauherrenberaterin und empfiehlt, sich hier genau an die Vorgaben des Schornsteinfegers halten.
"Ebenso wichtig wie das Heizen ist auch das Lüften im Winter", erinnert die Sachverständige. Selbst an extrem eisigen Tagen muss Frischluft ins Haus, damit alte, feuchte Luft entweichen kann. Wer nicht lüftet, der riskiert Feuchte- und damit Schimmelschäden. "Statt Dauerlüften mit gekipptem Fenster empfehlen wir Baufachleute mehrmals täglich Stoßlüften. Und zwar immer fünf bis zehn Minuten lang, am besten auf Durchzug. Nur das ist effektiv und damit auch energiesparend."
Ernst nehmen sollten Hausbesitzer auch ihre Streu- und Räumpflichten. Die regelt jede Kommune anders. Grundstückseigentümer müssen sich über ihre Pflichten informieren und gegebenenfalls jemanden mit dem Streuen und Schneeschieben beauftragen. Selbst wenn die Stadt die öffentlichen Wege räumen lässt, so muss sich der Hausbesitzer immer noch um sein Areal kümmern – Zuwege räumen, Eiszapfen und Schneeverwehungen vom Dach räumen, Außentreppen vom Schnee befreien, Zufahrtswege für Notfälle und Müllabfuhr freihalten, Wege streuen. Ideal und umweltfreundlich sind übrigens Sand und Asche.
>> VPB-Ratgeber_Haus_sicher_durch_den_Winter_bringen.pdf
Weitere VPB-Ratgeber finden Sie hier.
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