VPB warnt: Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz darf nicht zu Lasten der privaten Bauherren gehen!
BERLIN. "Der Verband Privater Bauherren (VPB) begrüßt die Anstrengungen der Bundesregierung zur energetischen Verbesserung von Gebäuden", kommentiert Thomas Penningh, Vorsitzender des VPB den am 05.12.2007 verkündeten Gesetzesentwurf zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz - EEWärmeG). "Das neue Gesetz kann das Bewusstsein der Bürger für Energieeinsparung und Klimaschutz weiter stärken - vorausgesetzt, die Forderungen und der damit zu erwartende finanzielle Aufwand für den privaten Bauherrn und Hausbesitzer halten sich im vernünftigen Rahmen", schränkt der VPB-Vorsitzende ein.
Der Verbraucherschutzverband befürchtet allerdings das genaue Gegenteil: "Der jetzt vorliegende Entwurf bringt dem privaten Bauherrn in erster Linie bürokratischen Aufwand und erhebliche Mehrkosten". Die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Nutzungspflichten sind nach Ansicht des VPB unrealistisch, die vorgesehene finanzielle Förderung der Zusatzkosten für Erneuerbare Energien nicht ausreichend. "Das Gesetz darf nicht zu Lasten der privaten Bauherren gehen", mahnt Baufachmann Penningh, "sie wurden in den vergangenen Jahren ohnehin immer weiter benachteiligt."
Problematisch sind nach Ansicht des VPB vor allem die enormen Zusatzkosten, die auf renovierungswillige Hauseigentümer zukommen. Wer sich als Hausbesitzer in Zukunft beispielsweise entschließt, eine neue Heizung einzubauen und gleichzeitig die Fassade zu dämmen, der lässt - so die Definition des Gesetzesentwurfs - seine Immobilie "grundlegend sanieren". Sobald er dies tut, muss er automatisch auch einen Teil der Energie aus regenerativen Quellen beziehen. "Das heißt, der Hausbesitzer trägt nicht nur die ohnehin schon erheblichen Modernisierungskosten für Heizung und Dämmung in Höhe von mindestens 25.000 Euro", rechnet Verbraucherschützer Penningh, "sondern er muss zusätzlich noch in die regenativen Energien investieren, also beispielsweise eine Solarthermieanlage aufs Dach setzen." Auch da ist es nicht mit der Anschaffung der Anlage alleine getan. Zur Montage der rund 9.000 Euro teuren Solarthermieanlage mit Brauchwassererwärmung muss in aller Regel das meist völlig intakte Dach samt Unterkonstruktion aufgenommen und für die Anlage vorbereitet werden. Für die nötigen Anschlussleitungen, die vom Dach zur Heizungsanlage führen, müssen Innenwände, Fußböden und Decken aufgebrochen und anschließend wieder sicher verschlossen werden. "Das kostet Zeit und viel Geld, vom Baulärm und Schmutz einmal ganz abgesehen. Hinzu kommen bei Bestandsimmobilien noch erhöhte Montagekosten." Der Gesetzgeber, so fordert der VPB, muss hier nachbessern und realistische Zuschüsse gewähren.
"Äußerst prekär ist auch die im Gesetzesentwurf vorgesehene Anschlusspflicht, die es den Städten und Gemeinden in Zukunft erlaubt, Hausbesitzern vorzuschreiben, ihre Häuser an eine öffentliche Nah- oder Fernwärmeversorgung anzuschließen und den privaten Wärmebedarf ausschließlich daraus zu decken. "Im schlimmsten Fall zwingen dann Kommunen auch Passivhausbesitzer dazu, ihre völlig autarke Immobilie an ein bestehendes Braunkohlekraftwerk anzuschließen, nur damit dieses ausreichend ausgelastet wird", moniert VPB-Vorsitzender Penningh. "Das kann nicht die Intention des Gesetzgebers sein, es ist ganz gewiss nicht im Sinne der privaten Bauherren."
Anstelle der Festsetzung von bestimmten Arten von erneuerbaren Energien hält es der VPB für sinnvoller, Zielvorgaben in Form des Energiebedarfs oder der maximal zulässigen CO2-Emmissionen pro Quadratmeterwohnfläche festzulegen. Damit wäre die Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien verbindlich festgeschrieben, aber die Hausbesitzer und Bauherren könnten selbst entscheiden, mit welcher erneuerbaren Energie sie die Vorgaben erreichen wollen." Der Verbraucherschutzverband fordert hier freie Wahl.
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