VPB warnt vor typischen Problemen bei Systemkellern
BERLIN. Bauherren, die sich für einen Systemkeller entscheiden, tun dies meist, weil sie annehmen, standardisierte Systeme seien ausgereift und erprobt. "Die Bauherren erhoffen sich vom Systembau weniger Ärger und Mängel auf der eigenen Baustelle", beobachtet Dipl.-Ing. Marc Ellinger, Sachverständiger beim Verband Privater Bauherren (VPB) und Leiter des VPB-Büros Freiburg-Südbaden.
In Deutschland bieten mehrere Baufirmen Systemkeller an. Sie haben sich auf die Erstellung von Stahlbetonkellern, wasserdichten Stahlbetonkellern oder Bodenplatten spezialisiert. "Grundsätzlich sollte man davon ausgehen dürfen, dass die Mitarbeiter dieser Unternehmen wissen, was sie tun und wie sie arbeiten müssen, um einen Keller so herzustellen, wie vertraglich vereinbart. Das ist aber leider nicht immer der Fall", konstatiert der Sachverständige.
"Eine wasserdichte Stahlbetonkonstruktion herzustellen ist alles andere als trivial. Wir VPB-Bauherrenberater entdecken immer wieder gravierende Mängel. Das Abweichen von den vertraglich vereinbarten Beschaffenheiten ist keine Ausnahme", moniert Bauherrenberater Ellinger. "So wird zum Beispiel mitunter nur ein Teil der berechneten Bewehrung eingebaut. In Erdbebengebieten kann das die Standsicherheit des Kellers gefährden. Häufig ist die Betondeckung über dem Bewehrungsstahl nicht ausreichend. Oder die Lage der Bewehrung entspricht nicht den Planvorgaben", listet der Experte auf. "Auch bei der Anbringung der Perimeterdämmung erfüllen längst nicht alle Firmen die Vorschriften. Sie bauen die Dämmung schlicht falsch ein."
Warum geht auch beim eigentlich doch standardisierten Systembau so viel schief? "Ein Systemkeller ist zwar durchgeplant und theoretisch in Ordnung, aber die Pläne müssen eben auf der Baustelle auch korrekt ausgeführt werden. Die Mitarbeiter müssen geschult sein und gewissenhaft arbeiten", erläutert Marc Ellinger. "Und genau das klappt nicht immer. Zum einen haben die Firmen lange Anfahrtswege zu den weit verteilten Baustellen. Die kontinuierliche Begleitung und damit die hauseigene Qualitätssicherung durch die betriebseigene Bauleitung sind so nicht machbar. Zum anderen kann auch der Einsatz von häufig nicht ausreichend qualifizierten Nachunternehmern das Qualitätsniveau auf den betroffenen Baustellen ganz erheblich senken", kritisiert der VPB-Experte.
Wollen Bauherren sichergehen, dass sie das, was sie bestellt haben und teuer bezahlen, auch bekommen, sollten sie sich einen eigenen unabhängigen Bausachverständigen suchen und diesen sowohl mit der Vertragsprüfung, der Planprüfung als auch mit der baubegleitenden Qualitätskontrolle beim Systemkeller beauftragen. "Abweichungen und Ausführungsmängel werden so frühzeitig erkannt und können umgehend beanstandet werden", empfiehlt Marc Ellinger. Das ist wichtig, denn Bauherren, die nach dem neuen Bauvertragsrecht bauen, haben zwar einen Erfüllungsanspruch und das Recht auf ein mängelfreies Werk, aber vor der Abnahme kann die Baufirma im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Ausführungszeit selbst entscheiden, wann sie monierte Mängel in Ordnung bringt. Die Erfahrungen zeigen, das klappt nicht immer und auch nicht immer zeitnah. "Im schlimmsten Fall können die Bauherren dann nur noch die Abnahme des mangelhaften Kellers verweigern. Gut, wenn sie dann belegen können, dass sie Mängel frühzeitig entdeckt, gerügt und deren Beseitigung verlangt haben." Ein nicht abgenommener Keller bedeutet allerdings auch wieder Zeitverzug beim Bauen. Weil der Keller eine der wichtigen Schnittstellen beim Bauen ist und die gesamte restliche Bauleistung auf ihn aufbaut, rät der VPB Bauherren, der Bauqualität dieses Bauabschnitts die nötige Aufmerksamkeit zu widmen.
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.
Pressekontakt: Tel: 030 27890122, E-Mail: presse@vpb.de