DIN-Normen: DIN-Normen nicht immer anerkannte Regel der Technik
Wer ein schlüsselfertiges Haus kaufen möchte, der muss dazu einen Bauvertrag mit Bauleistungsverzeichnis unterschreiben. Solche Verträge wimmeln in der Regel von Fachbegriffen. Häufig werden dabei DIN-Normen zitiert und die sogenannten anerkannten Regeln der Technik. Der Verband Privater Bauherren (VPB) warnt davor, sich allein auf diese Begriffe zu verlassen: DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern technische Regelungen. Sie sind auch nicht zwingend vorgeschrieben, sondern haben lediglich Empfehlungscharakter.
Auch die „anerkannten Regeln der Technik“ sind keine festgeschriebenen Qualitätsstandards, die unverrückbar und für alle Zeiten gelten. Im Gegenteil: Da sich die Bautechnik ständig weiterentwickelt und verbessert, ändern sich auch die Empfehlungen und damit die anerkannten Regeln der Technik. Gerade bei der Dämmung wird das jedem einleuchten. Was vor zehn Jahren beispielsweise bei der Heizungstechnik oder Wärmedämmung anerkannte Regel der Technik war, das ist heute längst überholt.
Erst seit wenigen Jahren fragen Bauherren nach barrierearmen Häusern und Wohnungen. Viele Schlüsselfertiganbieter folgen inzwischen diesem Trend und bieten in ihren Verträgen entsprechende Ausstattungen an. Dabei verweisen sie häufig auch auf DIN-Normen. Hier ist Vorsicht geboten, warnen VPB-Experten, denn wie ein barrierearmes Haus letzten Endes ausgestattet ist, das sollte sich nicht nach irgendeinem Standard richten, sondern vor allem nach dem Handicap des Einzelnen. Ein Sehbehinderter braucht ganz andere Hilfen, als ein Gehbehinderter.
Der VPB rät deshalb allen Bauherren, gerade in diesem Fall nicht nur auf DIN-Standards zu pochen, sondern je nach individuellem Handicap einen barrierearmen Ausbau festzuschreiben! Das muss immer individuell betrachtet und in den Vertrag hinein verhandelt werden. Das macht Mühe, aber die lohnt sich, denn die Bauherren bekommen dafür ein wirklich auf ihre Bedürfnisse ausgelegtes Haus. Und das muss nicht einmal teurer werden, als wenn es irgendeinem Standard entspricht.
Damit die Bauherren trotz der verwirrenden Vielfalt an Begriffen, Regeln und auch Rechtsvorschriften stets das für sie Richtige und technisch Bestmögliche bekommen, sollten sie ihren Bauvertrag grundsätzlich vor Vertragsabschluss vom unabhängigen Bausachverständigen prüfen lassen, rät der VPB.
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.