Bauherren dürfen sich nicht auf Notare verlassen
Der Verkauf von Immobilien muss in Deutschland von Notaren beurkundet werden. Er handelt beim Immobiliengeschäft als Stellvertreter des Staates und übernimmt mit der Beurkundung hoheitliche Aufgaben, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB). Entsprechend angesehen sind Notare. Daher verlassen sich Bauherren und Käufer sich bei der Beurkundung sogar komplett auf den Notar und unterstellen, er kümmere sich in ihrem Sinne um Gerechtigkeit und Fairness. Das ist aber nicht der Fall, warnt der VPB. Es ist weder Aufgabe noch gar Pflicht der Notare, zu prüfen, ob der Kaufvertrag für eine schlüsselfertige Immobilie „fair“ ist oder die Käufer vielleicht einseitig benachteiligen. Im Gegenteil: Notare sind zu strikter Neutralität verpflichtet. Sie achten nur darauf, dass der Vertrag dem geltenden Recht entspricht. Und sie müssen den Bauherren die Vertragsunterlagen 14 Tage vor dem Notartermin zustellen - aber nur, wenn der Verkäufer ein Unternehmer ist. Bei einem Verkauf von Privat sollte man aber selbst darauf dringen, die Unterlagen vorab zu bekommen, rät der VPB. Denn innerhalb dieser Frist haben die Bauherren Gelegenheit, den Vertragsentwurf selbst vom unabhängigen Experten prüfen zu lassen.