Ernstfall Wasserschaden
Wenn es zu einem Wasserschaden gekommen ist, lautet die erste Frage naturgemäß: Woher kommt‘s? Bleibt die Ursache unklar, lassen sich über eine gründliche Inaugenscheinnahme zumindest erste Rückschlüsse ziehen. Sind in dem eindringenden Wasser Schmutzpartikel zu erkennen, stammt es wahrscheinlich aus dem Außenbereich. Bei klarem Wasser handelt es sich häufig um Frischwasser, das über eine Leckage eintritt; es kann aber auch Kondensat aus Bauteilaufbauten sein. Deutlich unappetitlicher wird es freilich, wenn die eingetretene Flüssigkeit schäumt oder Reste von Papier oder Fasermaterial enthält: Dann tritt irgendwo Schmutzwasser aus. In diesem Fall ist sofort erhöhte Vorsicht geboten, denn so ein Wasserschaden geht mit einer Belastung durch Keime und Krankheitserreger einher. Idealerweise sollten die betroffenen Räumlichkeiten dann nur mit Schutzkleidung betreten werden.
Wie in jedem Schadenfall geht es auch bei der Klärung einer Wasserhavarie um die Ursache und mithin den oder die Verursacher. Dafür ist eine umsichtige Beweissicherung von Vorteil. Sie beginnt damit, eine Probe des eindringenden Wassers zu nehmen. Dipl. Ing. Marc Ellinger, Leiter des VPB-Regionalbüros Freiburg-Südbaden, rät, im Fall der Fälle immer zwei Proben zu nehmen – zur eigenen Sicherheit. „Einmach- oder Marmeladengläser, die sich gut verschließen lassen, reichen völlig aus“, so der Experte. „Alternativ kann man auch saugfähiges Material wie Haushaltstücher oder Kaffeefiltertüten dafür benutzen, die man in vollgesogenem Zustand beispielsweise in Frischhaltefolie oder Zip-Gefrierbeutel luftdicht verpackt. Dabei auch immer die vorhandene Schmutzfracht mit aufnehmen.“ Sollte es im Zuge der Schadenregulierung nötig sein, können diese Proben später labortechnisch analysiert werden.
Aufgepasst: Zur Beweissicherung gehören immer auch aussagekräftige Fotos des Wasserschadens im Ist-Zustand; also vor Beginn der Reparatur- und Aufräumarbeiten. Wenn möglich und zugänglich, sollten auch die Austritts- bzw. Eintrittsstellen des Wassers fotografiert werden.
Häufig schicken die mit der Schadenregulierung betrauten Versicherungen sogenannte Leckorter zur Ursachenermittlung und -beseitigung und beauftragen für die ggf. erforderliche Bauteiltrocknung und etwaige weiterführende Maßnahmen ein Trocknungsunternehmen. Doch Vorsicht, mahnt Ellinger: „Solange die Gewährleistungsfrist noch läuft, können solche Eingriffe Dritter zu Einschränkungen in der Gewährleistung bis hin zum Verlust sämtlicher Gewährleistungsansprüche führen. Betroffene Bauherren sind deshalb gut beraten, einen eigenen Sachverständigen hinzuzuziehen und zusätzlich rechtlichen Rat zu suchen. Gerade im Falle von Holzkonstruktionen, die im Regelfall große Mengen unerwünschtes Wasser aufnehmen können, sind zur Vermeidung von teuren Folgeschäden häufig umfassendere Maßnahmen zur vollständigen Behebung des Wasserschadens notwendig.