VPB: Rollstuhlrampen richtig bemessen
Mit einem Rollstuhl jedoch geht das nicht mehr. Sobald jemand im Haus wohnt, der auf den Rollstuhl angewiesen ist, muss eine ordentliche Rollstuhlrampe her. Und die darf nur eine Steigung mit maximal sechs Prozent Gefälle haben. Nicht mehr, sonst muss jemand den Rollstuhl schieben, weil er kippen könnte. Das heißt also: Zur Überwindung von Stufen vor der Haustür in Höhe von nur 36 Zentimetern ist die Rampe bei sechs Prozent Steigung sechs Meter lang. So viel Platz hat fast niemand im Vorgarten. Oft müssen deshalb Podeste eingeplant werden, damit Betroffene aus eigener Kraft mit dem Rollstuhl ins Haus kommen. Die Rollstuhlschräge muss also genau geplant sein. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten, welche Lösung für Sie die beste ist.