Neuer VPB-Ratgeber: Wohnen im Baudenkmal
Denkmalbesitzer können zahlreiche Arbeiten an ihrer Immobilie steuerlich absetzen, gleich, ob sie die Immobilie selbst bewohnen oder vermieten. Auch Besitzer von Eigentumswohnungen in denkmalwerten Mehrfamilienhäusern kommen in den Genuss dieser steuerlichen Vergünstigungen. A und O jeglicher Abschreibung ist allerdings die Genehmigung sämtlicher Arbeiten durch die zuständige Denkmalbehörde. Wer ohne Genehmigung saniert oder umbaut, der bekommt nicht nur keine Bescheinigung und damit auch keinen Steuererlass, sondern er muss sogar mit einem Verfahren wegen illegalen Bauens rechnen.
Die energetische Sanierung eines Baudenkmals ist nicht immer einfach. Stuckverzierte Gründerzeitfassaden können beispielsweise nicht mit Wärmedämmung verkleidet werden. Umstritten ist auch die Montage von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden. Hier müssen stets die Auflagen der Behörden, die Materialien, Farben und Fassaden betreffen, in Einklang mit den modernen Wohnwünschen der Besitzer gebracht werden. Dabei hilft der unabhängige Bausachverständige mit seinem bautechnischen Know-how.
>> VPB-Ratgeber_Wohnen-im-Baudenkmal.pdf
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