Ombudsmann Immobilien hilft bei vertraglichen Problemen

BERLIN. Kaufen und Bauen sind komplex. Deshalb kann es dabei auch schon mal Streit geben – mit Baufirmen, Immobilienmaklern oder -verwaltern. Weil solche Auseinandersetzungen aber immer Zeit und Geld kosten, lohnt es sich, Streit zu vermeiden. Dafür steht den Verbrauchern seit Anfang 2017 der "Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und -verwaltung" zur Verfügung. Die vom Bundesamt für Justiz anerkannte Schlichtungsstelle wird vom Verband Privater Bauherren (VPB) und dem Immobilienverband Deutschland IVD gemeinsam betrieben. Seit 1. Juli 2020 ist Kai-Peter Breiholdt, anerkannter Rechtsexperte im Immobilienrecht und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht, der neue Ombudsmann von IVD und VPB. Er ist Nachfolger von Wolfgang Ball.

"Der Ombudsmann steht für den Verbraucherschutz, dem sich unsere Mitglieder verpflichtet fühlen. Wir freuen uns daher sehr, dass wir mit Kai-Peter Breiholdt einen anerkannten Fachanwalt und Immobilien-Experten gewinnen konnten. In seiner Funktion als vom Bundesministerium für Finanzen akkreditierter Ombudsmann der TLG-Sozialcharta verfügt Kai-Peter Breiholdt bereits über eine weitreichende Expertise in der außergerichtlichen Streitbeilegung", sagt Carolin Hegenbarth, Bundesgeschäftsführerin des Immobilienverbandes Deutschland IVD.

Breiholdt freut sich auf sein Engagement und hat ein klares Ziel vor Augen: "Mit der Ombudsstelle steht Baufirmen wie auch IVD-Mitgliedsunternehmen ein wichtiges vertrauensbildendes Gütesiegel zur Verfügung. Dahinter verbirgt sich eine schlichte, aber wichtige Botschaft: Wir spielen nach den Regeln und lassen uns beim Wort nehmen. Das ist gelebter Verbraucherschutz." "Davon profitieren auch private Bauherren", konstatiert Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des VPB. "Sie sind ja Privatleute, die es als Einzelne erfahrungsgemäß schwer haben, bei vielen Unternehmen Gehör zu finden. Mit dem Ombudsmann haben sie als Verbraucher eine Anlaufstelle, um rechtliche Probleme mit den Firmen, mit denen sie bauen oder bei denen sie Immobilien kaufen, direkt zu klären."

Aufgabe der Schlichtungsstelle ist es, auf Antrag eines Verbrauchers rechtliche Meinungsverschiedenheiten bei einem privaten Bauvorhaben oder Immobilienkauf zwischen dem Verbraucher und einem Werkunternehmer neutral zu prüfen und anhand der von den Parteien vorgebrachten Sachlage auf eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zur Beilegung der Streitigkeit hinzuwirken. Bei überschaubaren Streitwerten, bei denen es auch ohne Gerichtsgutachter zu einer Lösung kommen kann, hilft der Ombudsmann. "Ziel der Schlichtung ist stets eine einvernehmliche Lösung, um den Gang vor Gericht zu vermeiden", sagt Hegenbarth. Für Verbraucher ist das Schlichtungsverfahren dabei in der Regel kostenlos.

"Sinnvoll ist die Schlichtung immer dann, wenn Verbraucher und Auftragnehmer nicht mehr miteinander reden können", erläutert Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des VPB. Das passiert oft, wenn beide die Verträge unterschiedlich interpretieren. Klassische Probleme sind Fragen zum Zahlungsplan, Terminvereinbarungen, ungenaue Leistungsbeschreibungen, fehlende Berechnungen und Nachträge.

Der Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und -verwaltung ist über folgende Adresse erreichbar:

Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und -verwaltung
Littenstraße 10, 10179 Berlin
Fax: 030 / 27 57 26 78
E-Mail: info@ombudsmann-immobilien.net
www.ombudsmann-immobilien.de

Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.

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