VPB fordert: Bauherr muss Statik und Wärmeschutz kontrollieren können
BERLIN. Wer ein Haus baut, der muss nicht nur die Baufirmen bezahlen und das Material, sondern auch sämtliche Planungen, die nötig sind, damit das Haus sicher steht und geltendem Recht entspricht. Schlüsselfertigbauherren interessieren sich erfahrungsgemäß vor allem für das Haus und weniger für die dazu nötigen Planungen. Entsprechend selten denken sie daran, die Übergabe der Planungsunterlagen vorab vertraglich zu regeln. Diese Regelung ist aber unentbehrlich. Fehlt sie im Vertrag, sehen nämlich auch Gerichte oft keinen Grund, dem Bauherrn nachträglich die Herausgabe der Planungsunterlagen zuzusprechen – und das, obwohl der Bauherr die Planleistungen honorieren muss. Dieses Problem ist allerdings den meisten nicht bewusst, weiß der Verband Privater Bauherren (VPB). Sie bekommen ihre Pläne erst zu Gesicht, wenn etwas schief läuft und ein Sachverständiger danach fragt – und manchmal gar nicht.
"Bauherren brauchen die Pläne und Berechnungen, um die Planung an sich und die Bauausführung prüfen zu lassen", erläutert Dipl.-Ing. Raik Säbisch, VPB-Regionalbüroleiter aus Leipzig. Das reicht von falsch angelegtem Gefälle, fehlerhaft eingebautem Estrich bis hin zu eklatanten Beispielen wie jenem Neubau, bei dem ein Pfettendach geplant und schließlich ein Sparrendach ausgeführt wurde. "Die statische Konstruktion an sich war korrekt, aber der Zimmermann beschloss zu seinen Gunsten Material zu sparen und konstruierte das Dach ohne Rücksicht auf die Statik um." Das Haus wurde damit zum Sanierungsfall. "Das war nicht nur finanziell, sondern auch ästhetisch eine Katastrophe. Hätte der Bauherr die Pläne frühzeitig gehabt, wäre die abgeänderte Konstruktion schnell aufgefallen."
Ähnlich problematisch sind Energieberechnungen. "Zu jedem Neubau gehört ein Wärmeschutznachweis. Er ist Grundlage für die Bauausführung", erklärt Raik Säbisch. Auch diesen Nachweis muss der Bauherr bezahlen. Folglich sollte er ihm auch frühzeitig ausgehändigt werden, fordert der VPB. "Nur so können wir bei Kontrollen feststellen, ob die im Nachweis geforderte beispielsweise zehn Zentimeter dicke Dämmung der Qualität XY auch tatsächlich eingebaut wird oder nicht. Manche Firmen scheren sich wenig um die Vorgaben beziehungsweise erhalten nicht den letzten gültigen Planungsstand. Sie verwenden, was gerade auf dem Hof lagert oder wo sie höhere Gewinnmargen haben", beobachtet Raik Säbisch immer wieder. "In der Regel haben diese Materialien dann auch ganz andere Dämmwerte als vorgegeben. Der Bauherr bekommt also nicht das, wofür er bezahlt. Sein Haus entspricht auch damit nicht mehr geltendem Recht – und dafür haftet er sogar."
Energieberechnungen werden schnell und unkompliziert am Computer erstellt. Bauingenieur Säbisch erläutert das Prozedere und die Manipulationsmöglichkeiten: "Man kann im Programm einzelne Komponenten verändern, bis der Wärmeschutznachweis stimmt. So kann man beispielsweise die Dämmqualität erhöhen oder eine effizientere Heizung wählen. Die Berechnung sieht auch eine "Blower-Door-Messung" vor. Setzt man im Rechenprogramm dort einen Haken, verbessert das die Energiebilanz des geplanten Hauses rechnerisch erheblich. Und zwar, weil man davon ausgehen kann, dass bei einem Blower-Door-Test gegen Ende der Bauzeit eventuelle Energielecks entdeckt und sorgfältig beseitigt werden. Dazu muss der Blower-Door-Test aber auch tatsächlich gemacht werden." Das ist aber nach Erfahrung des VPB-Beraters selten der Fall. "Der Bauherr kann das aber nur prüfen, wenn er den Wärmeschutznachweis in der Hand hat."
Ähnlich verhält es sich bei der Auswahl des Heizsystems. "Wenn im Rechenbeispiel der Brennwertkessel nicht die gewünschten Werte bringt, dann klickt man zum Beispiel "Wärmepumpe" an und schon können die Vorgaben der Energieeinsparverordnung formal erfüllt sein! Ob diese Vorgaben technisch sinnvoll sind, spielt keine Rolle, der Bauherr zahlt die Technik ja. Als Erklärung für Mehrkosten heißt es dann nur: Der Gesetzgeber fordert das so", kritisiert Raik Säbisch diese Praxis.
Baukontrollen sind unentbehrlich. "Heute mehr denn je", beobachtet der VPB-Sachverständige. "Weil viel gebaut wird, fehlen Fachkräfte. Immer mehr unqualifizierte Firmen mit Scharen von Subunternehmern sind am Bau. Manche können nicht einmal eine Bodenplatte richtig bewehren. Entdeckt wird das nur, wenn der Bauherr seine Baustelle lückenlos kontrollieren lässt und dazu braucht er seine Pläne." Der VPB fordert deshalb vom Gesetzgeber eindeutige Regelungen: Der Bauherr muss ein verbrieftes Recht auf Pläne haben. Sie müssen ihm frühzeitig und komplett übergeben werden.
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.
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