VPB: Kanalprüfungen nicht voreilig beauftragen
BERLIN. Immer, wenn neue Gesetze oder Verordnungen anstehen, werden viele Bauherren und Hausbesitzer unsicher. Sie wollen alles richtig machen und keine Fristen versäumen. Das beobachten die Sachverständigen des Verbands Privater Bauherren (VPB). Sie beobachten mitunter allerdings auch das Gegenteil: Mancher Betroffene versucht eventuelle Pflichten zu umgehen, oder Aufgaben möglichst billig erledigen zu lassen. Nur so können sich die Bauherrenberater erklären, warum immer wieder Menschen Aufträge an der Haustür vergeben - sei es für eine Wärmedämmung, ein neues Dach, für Heizöltankprüfungen oder die für alle Hausbesitzer bundesweit anstehende Kanalüberprüfung.
Viele haben schon davon gehört: 2015 sollen laut EU alle Abwasserkanäle privater Häuser auf Dichtigkeit geprüft werden. Das ist sinnvoll, denn über undichte Hausabwasserkanäle sickert viel Schmutzwasser ins Erdreich und belastet dort das Grund- und damit auch das Trinkwasser. Es leuchtet daher auch den meisten ein: Kanäle müssen dicht sein! Sind sie es nicht, müssen sie repariert werden was übrigens beim privaten Wohnhaus steuerlich abzugsfähig ist.
Wie die Abwasserkanäle geprüft werden sollen und wie Hausbesitzer die erfolgreiche Prüfung nachweisen müssen, das steht noch nicht fest, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB) und rät Hausbesitzern deshalb dazu, sich zunächst bei der eigenen Kommune oder beim unabhängigen Sachverständigen zu erkundigen, welche Regeln vor Ort aktuell gelten. Das ist sinnvoll, denn in Wasserschutzgebieten gelten auch heute schon besondere Bestimmungen und nicht jeder, der beispielweise erst in den vergangenen Jahren ein Haus gekauft hat, weiß auch, ob seine Straße in einem solchen Gebiet liegt.
Wer neu baut, der hat es leichter. Er klärt am besten vorab, ob die Kommune für die neuen Entwässerungsanschlüsse auch Dichtheitsnachweise verlangt und wie und von wem diese auszustellen sind. In diesen Gemeinden kann es sinnvoll sein, die geforderten Prüfungen auch schon in den Bauvertrag aufzunehmen, raten VPB-Experten. Hier muss allerdings von Fall zu Fall genau geklärt werden, was sinnvoll ist. Eine vorauseilende Prüfung, die sich nachher als unnötig oder gar als gesetzlich nicht ausreichend entpuppt, ist Geldverschwendung.
Gleiches gilt für Haustürgeschäfte. Auf keinen Fall sollten Altbaubesitzer fahrende Firmen mit der Kanaldichtigkeitsprüfung beauftragen. Es gehört zum Geschäftsmodell manch dubioser Firma, Schäden zu finden und diese möglichst sofort zu sanieren gleich, ob es nötig ist oder nicht. Besser ist es, eine seriöse Firma aus der Region mit der Prüfung zu beauftragen, die in der Regel auch nur zwischen 300 und 500 Euro kostet. In manchen Kommunen dürfen schon jetzt nur besondere Prüfer ans Werk gehen. Findet der Kanalprüfer Schäden, Risse oder Bauwurzeln, rät der VPB, nicht gleich die Sanierung zu beauftragen, sondern sich erst einmal Rat zu holen und gegebenenfalls einen Unabhängigen mit der Sanierungsplanung zu beauftragen. Je nach Schaden werden heute in der Regel sogenannte Liner eingesetzt, Formstücke aus Glasfaser, die in die defekten Kanalabschnitte geschoben und dort von innen an die Kanalwände geklebt werden. Das geht relativ schnell und der Vorteil liegt auf der Hand: Die Kanäle müssen in der Regel nicht aufgegraben werden.
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.
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