VPB rät: Ursachen für Feuchteschäden schnell abklären

BERLIN. Viele Hauseigentümer kennen das: Seltsame Flecken erscheinen plötzlich wie aus dem Nichts an Wand oder Decke. "Die Ursachen sind vielfältig", weiß Dipl.-Ing. (FH) Marc Ellinger vom Verband Privater Bauherren (VPB). "In jedem Fall sollten Betroffene die Abklärung der Ursachen nicht auf die lange Bank schieben, denn wenn es Feuchteflecken sind, sind Folgeschäden wahrscheinlich und die können teuer werden", empfiehlt der Bausachverständige und Leiter des VPB-Büros Freiburg-Südbaden.

"Feuchteschäden können durch Wasser von außen verursacht werden, etwa durch einen undichten Keller. Dabei kann auch punktuell Wasser eindringen, zum Beispiel an den Stellen, an denen Hausleitungen die Kellermauern durchdringen. "Das", so weiß der Experte, "sind neuralgische Stellen." Wasser kann aber auch wenn es von innen kommt Probleme bereiten. "Neben undichten Wasser-, Abwasser- oder Heizleitungen führen vor allem Kondensat und nicht ausreichend abgetrocknete Baurestfeuchte zu Schäden", erläutert Marc Ellinger.

Feuchteschäden erkennen Laien, die ihre Immobilie regelmäßig kontrollieren, nicht nur an akut dunklen Stellen, sondern auch an Verfärbungen, die sich auf der Wand oder an der Decke abzeichnen. Sie werden durch das Abtrocknen hervorgerufen und als Verdunstungshorizonte bezeichnet. "Viele Betroffene missdeuten die abgetrockneten Stellen als Zeichen der Entwarnung. Sie hoffen, es sei ein einmaliger Vorgang gewesen und das Problem sei damit erledigt. Dem ist aber nicht so", warnt der Bausachverständige. Auch wenn die Wandoberfläche wieder trocken scheint, kann sich doch dahinter im Verborgenen Schimmel bilden. Außerdem bahnt sich Wasser, das beispielsweise durch einen defekten Dachziegel eingedrungen ist, bei nächster Gelegenheit auf demselben Weg wieder seine Bahn.

Feuchtigkeits- und Wasserschäden beginnen meist klein, können aber in kurzer Zeit erhebliche Ausmaße annehmen. Wird dagegen nicht schnell etwas unternommen, lässt der Schimmel meist nicht lange auf sich warten. Hauseigentümer sind deshalb gut beraten, die Ursache des Feuchteschadens zügig abklären zu lassen.

Schnell handeln müssen sie auch wegen der Gebäude- und der Hausratversicherung. "Versicherte unterliegen der sogenannten Schadensminderungsobliegenheit", erklärt Bauherrenberater Ellinger. "Sie müssen also dafür sorgen, dass sich der Schaden nicht unnötig ausweitet." Unterlassen sie das, kann sich die Versicherung unter Umständen weigern, den Schaden zu bezahlen. "Hauseigentümer können diese Obliegenheiten in ihren Versicherungsbedingungen nachlesen."

Wie sollten Bauherren vorgehen, wenn sie einen Feuchteschaden entdecken? Im ersten Schritt sollten sie das Inventar aus dem feuchten in einen trocknen Bereich räumen. Als nächstes müssen die Betroffenen ihrer Versicherung den Schaden melden. "Fällt der Schaden noch in die Gewährleistungsfrist innerhalb der ersten fünf Jahre nach Bauabnahme, müssen Bauherren anschließend auch ihre Baufirma informieren und dort den Schaden als Mangel in der Gewährleistungsphase rügen", rät der Sachverständige. "Das kann auch dann noch sinnvoll sein, wenn die Gewährleistung schon abgelaufen ist. Vorteilhaft ist in jedem Fall, wenn Fotos aus der Bauzeit sowie Werk- und Konstruktionspläne vorliegen, die die Eingrenzung der Ursachen ermöglichen. Dabei hilft zum Beispiel das VPB-Bautagebuch."

Bei der Schadensaufnahme – wie auch bei der späteren Kontrolle der Sanierungsarbeiten – kann sie dabei ein Bauherrenberater im VPB unterstützen. "Je nach Umfang des Schadens empfiehlt es sich auch schon früh einen Rechtsanwalt einzuschalten, um juristische Fehler im Umgang mit der Versicherung und der Baufirma zu vermeiden", gibt Marc Ellinger zu bedenken.

"Ein solcher Feuchteschaden mit Schimmelbefall macht nicht nur Ärger, er hat auch unmittelbare Auswirkung auf den Wiederverkaufswert eines Gebäudes, sofern er nicht vollständig beseitigt wird und dies auch belegt werden kann", weiß der Sachverständige und warnt deshalb abschließend: "Bauherren sollten in jedem Fall darauf bestehen, dass der Schaden ordentlich und vollständig behoben wird. Auch dabei unterstützt der VPB-Berater. Die Schadensbeseitigung allein den Baufirmen und deren Haftpflichtversicherungen, beziehungsweise der Gebäudeversicherung und den von den Versicherungen benannten Trocknungsfirmen zu überlassen, führt nicht immer zu einer vollständigen Beseitigung eines Schimmelschadens."


Hinweis für die Redaktion: Der Verband Privater Bauherren (VPB) stellt das VPB-Bautagebuch gratis online zur Verfügung. Interessenten können alle Informationen und erforderlichen Dateien von der Website des VPB unter der Adresse www.vpb.de/unser-wissen/bauherrentagebuch-by-vpb herunterladen.

Worauf es bei der Dokumentation im Bautagebuch ankommt, hat der VPB in seinem Ratgeber "VPB-Bautagebuch - So dokumentieren Sie im Blog Ihren eigenen Hausbau!" zusammengestellt. Auch dieses Angebot ist kostenlos und kann direkt hier heruntergeladen werden:
VPB-Ratgeber_Bautagebuch_Hausbau-richtig-dokumentieren.pdf

Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.

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