VPB rät zur Absicherung gegenüber Firmenpleiten: Zahlungsplan muss realistisch sein
BERLIN. Die Insolvenz einer Baufirma kann auch den privaten Bauherrn in den Ruin ziehen. Die Ursache des Problems liegt in der Regel im Zahlungsplan. "Der Zahlungsplan ist, neben der Bau- und Leistungsbeschreibung, das A und O des Bauvertrags", erläutert Thomas Penningh, Präsident des Verbands Privater Bauherren (VPB). "Er regelt, welcher Abschlagsbetrag wann und für welche Leistung bezahlt werden muss. Unserer Erfahrung nach setzen fast alle Firmen diese Abschlagszahlungen zu hoch an. Es ist keine Seltenheit, dass zum Zeitpunkt, an dem der Innenputz ansteht, bereits 80 Prozent der Gesamtsumme bezahlt sind. Praktisch stehen dann aber noch Arbeiten in Höhe von rund 30 bis 35 Prozent der Bausumme aus." Wenn der Bauherr sie tatsächlich bezahlt, und die Firma wird insolvent, dann bleibt der Bauherr nicht nur auf einer unfertigen Bauruine sitzen, sondern er verliert in der Regel auch noch das bereits vorausbezahlte Geld.
Damit das nicht passiert, ist es nicht nur wichtig, bereits im Bauvertrag mit sachverständiger Hilfe einen realistischen Zahlungsplan zu formulieren, sondern auch die Zahlungen wirklich erst dann zu überweisen, wenn der entsprechende Bautenstand erreicht ist, sprich, wenn das, was bezahlt werden soll auch wirklich mängelfrei da steht. Selbst wenn nur kleinere Mängel vorhanden sind, kann von der Rate immerhin regelmäßig das Doppelte der Mängelbeseitigungskosten einbehalten werden, bis die Mängel beseitigt sind. "Viele Bauherren beherzigen diesen Rat aber nicht und haben zum Teil schon 97 Prozent der Gesamtsumme überwiesen, wenn erst der Estrich im Haus gegossen wird. Dann fehlen aber noch wesentliche Bauarbeiten, wie etwa die Bodenbeläge, Fliesen und Innentüren, die Treppe und Haustür, die Heizung, die Sanitärobjekte und der Fassadenputz. Allein für die Fertigstellung der genannten Gewerke veranschlagen Experten rund 20 Prozent der Bausumme. Jeder Laie kann sich vorstellen, was passiert, wenn die Firma jetzt Pleite geht. Der Bauherr verliert nicht nur sein Geld, sondern er muss meist außerdem noch eine neue Firma finden, die bereit ist, die Bauarbeiten fertig zu stellen, da die Qualität der schon erbrachten Bauleistungen zum Teil nach längerem Baustillstand nicht sicher beurteilt werden kann. Die Firmen befürchten, am Ende für die unzureichende Vorleistung haftbar gemacht zu werden."
Ob ein Bau tatsächlich gut läuft und die jeweils geforderten Abschlagszahlungen gerechtfertigt sind, das kann nur ein erfahrener Sachverständiger bei regelmäßigen Baukontrollen feststellen. Dazu empfiehlt der Sachverständige im Schnitt sechs Termine, den ersten gleich zu Anfang vor dem Betonieren der Bodenplatte, den zweiten sobald Rohbau und Dachstuhl stehen. Die dritte Baukontrolle sollte vereinbart werden, wenn die Fester sitzen und die Elektrorohinstallationen erledigt sind, das Haus aber innen noch nicht verputzt ist. Sobald der Estrich eingebaut ist, rät der Bausachverständige zur vierten Baustellenbegehung. "Die fünfte Baukontrolle ist dann etwa drei Wochen vor der Abnahme, die sechste bei der Abnahme selbst." Je eine weitere Baukontrolle empfiehlt der Experte, sofern jemand einen Keller baut, eine Weiße Wanne oder ein zweischaliges Klinkermauerwerk. "Solche Kontrollen sind natürlich nur sinnvoll, wenn der Bauherr das Geld nicht vorher überweist. Tut er das, hat er kein Druckmittel mehr in der Hand, falls der Bausachverständige Mängel entdeckt."
Ob ein Unternehmen ordentlich und seriös arbeitet, das zeigt sich nicht nur während der eigentlichen Baukontrollen, sondern schon bei der Frage, ob es die Baustellenbesuche des unabhängigen VPB-Beraters toleriert oder boykottiert. "Beides erleben wir im Alltag. Während seriöse Unternehmen in der Regel sehr gut kooperieren, gibt es auch Problemfälle. Dann werden wir "versehentlich" zu spät informiert und kommen erst, wenn die Kellerdecke bereits betoniert und der Putz schon drauf ist. Potenzielle Mängel bleiben dann zunächst verborgen und offenbaren sich erst später. In solchen Fällen sollten Bauherren sich nicht auf ihr Glück verlassen, sondern ihren Bausachverständigen lieber einmal mehr auf die Baustelle schicken und damit ihre teure Investition schützen."
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.
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