VPB-Ratgeber: Sturmschäden am Haus umgehend reparieren!

BERLIN. Hausbesitzer sind immer in der Pflicht: Sie müssen ihre Immobilie in Ordnung halten, damit niemand zu Schaden kommt. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). "Zur so genannten Verkehrssicherungspflicht gehört auch die Reparatur von Sturmschäden am Haus, "erläutert Thomas Penningh, Architekt und Vorsitzender des VPB.

Gerade Herbst- und Winterstürme entwickeln enorme Kräfte. Sie lockern selbst schwergewichtige Dachziegel, heben sie an und verschieben sie. "Damit ist das Dach nicht nur offen für Regen, sondern auch eine Gefahr für die Allgemeinheit", warnt der Experte. Stark beansprucht werden bei Sturm auch Fassadenverkleidungen. "Oft lösen sich Schindeln oder sogar ganze Bretter aus dem Giebelfeld oder der Gaubenverkleidung. Auch hier dringt Nässe ins Haus, und natürlich können solche Bauteile beim Herunterfallen Menschen verletzen", resümiert Thomas Penningh oft unterschätzte bautechnische Probleme und Haftungsfragen.

Um Hauseigentümern die Kontrolle und Dachreparatur nach schweren Stürmen zu erleichtern, hat der Verband Privater Bauherren (VPB) jetzt einen neuen Ratgeber mit Checkliste zusammengestellt. "Sturmschäden schnell beheben!" können Immobilienbesitzer ab sofort kostenlos im Bereich "Services" unter dem Menüpunkt VPB-Ratgeber kostenlos herunterladen.

Problematisch sind auch große Bäume, die dicht am Haus stehen. Bei extremem Wind scheuern deren Äste an Fassaden und zerren an Regenrinnen. Dabei können Bauteile beschädigt und gelockert werden. "Der Hausbesitzer muss diese Details nach schweren Stürmen sorgfältig kontrollieren lassen." Das gilt ebenfalls für Antennen oder Solaranlagen. Auch hier muss unter Umständen der Experte aufs Dach und Schäden reparieren. Selbst prüfen können Eigentümer Balkontüren, Fenster, Rollläden und deren Führungsschienen. Starker, vor allem böiger Wind kann sie aus der Verankerung reißen. Stürzen große Bäume um, dann verursachen sie meist nicht nur überirdisch Schäden. Je nachdem, wie tief sie wurzeln, können sie im Erdreich Strom- und Gasleitungen oder sogar Wasserleitungen anheben, dabei aufreißen und zerstören. Ist bei Sturm der Strom ausgefallen, sollten Eigentümer anschließend nicht nur Timer am DVD-Recorder oder an den Rollladenhebern neu programmieren, sondern alle elektrischen und elektronisch gesteuerten Bauteile kontrollieren, wie beispielsweise Hebeanlagen und automatische Pumpen im Hauskeller.

Sturmschäden bleiben nicht auf das Hausdach alleine beschränkt. "Allerdings", so mahnt Thomas Penningh, "sollten Hausbesitzer gerade dem Dach besondere Aufmerksamkeit schenken. Dies gilt insbesondere für Altbauten. Erst seit 2007 werden Hausdächer neuer Wohngebäude für stärkere Windlasten berechnet als bislang. Der Gesetzgeber hat damit auf die Klimaänderungen reagiert. Neue Dächer sind also widerstandsfähiger. Alte Dächer, die noch nicht den aktuellen klimatischen Bedingungen entsprechend berechnet wurden, müssen umso sorgfältiger kontrolliert und instand gehalten werden."

Mit der Kontrolle und Reparatur des Steildachs sollte der Eigentümer immer den Experten beauftragen, einmal, weil die Kontrolle des Steildaches gefährlich ist und zum anderen, weil der Hausherr mit Hilfe einer Rechnung einfach belegen kann, seine Unterhaltspflichten erfüllt zu haben. Rechnungen für Dach- und Hausreparaturen sind im Übrigen absetzbar. Seit dem Jahreswechsel gilt: Für Handwerksleistungen können jetzt 20 Prozent auf insgesamt 6.000 Euro Lohnkosten abgesetzt werden. Die Steuerersparnis liegt damit bei 1.200 Euro pro Jahr. Wer beispielsweise sein Dach reparieren lässt, der kann bis zu 6.000 Euro der reinen Lohnkosten geltend machen. Wichtig dabei: Der Handwerker muss seine ordentliche Rechnung schreiben und diese muss per Banküberweisung bezahlt sein.

Pressefoto zum Thema "Sturmschaden".

Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.

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