VPB-Sommerserie 2012 || "Damit Bauen nicht zum Albtraum wird" - Teil 4

VPB: Zur Bauabnahme Sachverständigen hinzuziehen

BERLIN. Vor dem Einzug ins eigene Haus steht die Bauabnahme. Das ist der wichtigste Rechtsakt nach der Unterzeichnung des Bauvertrags. Mit der Bauabnahme, so erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB), beginnt die Gewährleistungsfrist. Ab diesem Zeitpunkt muss der Bauherr dem Unternehmer alle Mängel nachweisen. Außerdem, so warnt der VPB, gehen mit der Bauabnahme auch alle Gefahren und Risiken auf den Bauherrn über. Das heißt, der Bauherr muss sein Haus nun selbst versichern – gegen Brand, Wasser- oder Sturmschäden. Außerdem muss er das Haus natürlich, sobald er es abgenommen hat, auch komplett bezahlen. Weil die Bauabnahme solche weitreichenden Konsequenzen hat, rät der VPB allen Bauherren grundsätzlich zur formellen Bauabnahme.

Was genau ist eine Bauabnahme? Auf dem Bau wird nach VPB-Erfahrung mit dem Begriff „Abnahme“ recht lässig umgegangen. Oft wird schon jede Besichtigung, die Bauherrschaft, Bauleiter oder Sachverständiger unternehmen, so bezeichnet. Tatsächlich gibt es verschiedene Arten der Abnahme: behördliche Abnahmen, normale Besichtigungen, technische Abnahmen und rechtsgeschäftliche Abnahmen. Letztere sind die für die Bauherrschaft wichtigsten. Dabei handelt es sich nämlich um einen rechtlichen Akt, bei dem die Bauherren erklären, dass das bestellte Werk – also das Haus - fertiggestellt und zu ihrer Zufriedenheit ausgeführt ist und von ihnen übernommen wird.

Der Bauherr sollte sich auf keinen Fall auf irgendwelche nur schriftlichen Bauabnahmen einlassen, mahnt der VPB, sondern stets auf einem offiziellen Termin auf der Baustelle bestehen. Dabei ist es sinnvoll, einen eigenen Bausachverständigen mitzubringen, denn der Fachmann sieht mehr als der Laie. Er findet auch versteckte Mängel, weil er aus Erfahrung weiß, wo er sie suchen muss. Wichtig, so rät der VPB, ist das Protokoll der Bauabnahme. Darin müssen alle Mängel aufgelistet werden, auch solche, die bereits bei früheren Begehungen festgestellt und noch nicht ordnungsgemäß beseitigt wurden. Ins Protokoll gehören auch Details, die vom Bauherrn als nicht vertragsgemäß empfunden werden. Dabei muss es sich nicht einmal um erkennbare Schäden handeln, es genügt schon, wenn der Bauherr Zweifel an der korrekten Ausführung des Baus hat.

Erfahrungsgemäß kommen beim offiziellen Abnahmetermin viele Mängel ans Tageslicht und damit auch ins Protokoll; selten wird ein Bau auf Anhieb komplett abgenommen. Normalerweise vereinbaren die Parteien einen weiteren Termin, bis zu dem alle Mängel beseitigt sein müssen. Auch zu diesem zweiten Termin sollte der Bauherr unbedingt seinen Sachverständigen mitnehmen, damit der beurteilt, ob die Schäden tatsächlich ordnungsgemäß behoben wurden.

Die Bauabnahme kann die Bauherrschaft übrigens nur verweigern, wenn das Haus wesentliche Mängel hat. Festzustellen, ob ein Mangel gravierend ist oder nicht, das gehört zu den Routineaufgaben erfahrener Bausachver-ständiger.

Noch ein Tipp erfahrener Bauherrenberater: Weil am Tag der offiziellen Bauabnahme meist gar keine Zeit bleibt, um das gesamte Haus wirklich genau zu prüfen, hat es sich bewährt, die Immobilie vorab gründlich zu untersuchen. Allein mit seinem Bauherrn prüft der Sachverständige den Bau. Alle gefundenen Mängel werden notiert und anschließend beim offiziellen Abnahmetermin ins Protokoll geschrieben. So ist der Bauherr vor bösen Überraschungen sicher.

Weitere wichtige Details zur Bauabnahme im VPB-Experteninterview zum Thema Bauabnahme.


Die nächste Folge der VPB-Sommerserie 2012 erscheint am:
Teil 5 am 12. September: Die Nachbegehung

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