VPB warnt vor Absturz: Gitter vor Französischen Balkonen sicher verankern!
BERLIN. Französische Balkone sind beliebt. Vor allem im Einfamilienhaus setzen sich die bodentiefen Fenster mit dem direkt davor montierten Gitter immer öfter durch, beobachten die Sachverständigen des Verbands Privater Bauherren (VPB). Die großen Fenster bringen viel Licht ins Haus und sind preiswerter als Balkone.
Viel zu wenig achten allerdings Handwerker und Bauherren auf die sichere Verankerung der Fenstergitter: "Diese Gitter sind statisch tragende Teile. Sie müssen im Ernstfall einiges aushalten", erläutert Dipl.-Ing. Klaus Wagner, Leiter des VPB-Regionalbüros Kaiserslautern. "Deshalb muss ihre Verankerung auch vom Statiker berechnet werden." Das unterbleibt allerdings in vielen Fällen, wie der Bausachverständige beobachtet. Stattdessen dübeln und schrauben die Schlosser die Gitter nach Gutdünken an die Fassade. "Vielen Handwerkern ist nicht bewusst, dass sie dazu die Statik anfordern und die Gitter entsprechend den Berechnungen montieren müssten. Unterlassen sie das, haften sie bei einem Unfall", erläutert der Experte.
Der Statiker berechnet bei jedem Balkongitter individuell die Art und Anzahl der Befestigungen. Dabei legt er Größen und Längen der Dübel und Edelstahlschrauben fest ebenso wie den Abstand der Bohrungen untereinander und von der Fensterlaibung. Die Gitter müssen tobenden Kindern standhalten und cool auf dem Gitter lehnende Teenies vor dem Absturz bewahren. Für die Sicherheit der zukünftigen Bewohner gibt es genaue Vorschriften.
Mitentscheidend für die Berechnung der Verankerung sind auch Material und Aufbau der Fassade. "Dübel und Schrauben lassen sich beispielsweise in einer Kalksandsteinmauer relativ einfach verankern. In hochwärmedämmendem Ziegelmauerwerk oder Porenbeton finden sie dagegen kaum Halt und müssen meist eingeklebt werden", gibt der VPB-Experte zu bedenken. "Hat die Fassade eine dicke Wärmedämmung, muss der Statiker zusätzlich die Hebelwirkung beachten, denn Dübel und Schrauben, die von außen montiert werden, finden ja in der Dämmung noch keinen Halt, sondern erst im massiven Stein.
Auch die jeweiligen Landesbauordnungen regeln den Einbau von Geländern. Gitterabstände sollten maximal zwölf Zentimeter Abstand haben, damit kein Kinderkopf hindurchpasst. Achtzig Zentimeter gelten als Mindesthöhe für Gitter im Einfamilienhausbau. Und natürlich sollten die Gitterstäbe besser senkrecht als waagerecht verlaufen, damit Kinder nicht an ihnen hochklettern. "Bauherren sollten im eigenen Interesse beim Hausbau auch auf scheinbar unwichtige Dinge achten, wie beispielsweise die Montage der Gitter an Französischen Balkonen", rät Klaus Wagner. "Die statische Berechnung dieses Details ist Pflicht. Hier kann der Sparwille leicht zur tödlichen Gefahr werden."
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.
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