VPB zur Musterfeststellungsklage berechtigt
BERLIN. "Der Verband Privater Bauherren (VPB) gehört zu den wenigen Verbänden, die in Deutschland zur Musterfeststellungsklage berechtigt sind." VPB-Hauptgeschäftsführerin Corinna Merzyn begrüßt dies ausdrücklich. "Die Musterfeststellungsklage dient dem Verbraucherschutz, dem wir als ältester Verbraucherschutzverband im Baubereich seit über 40 Jahren verpflichtet sind." Das "Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage" ist seit 1. November in Kraft. Klageberechtigt sind lediglich die 78 Verbraucherschutzorganisationen und qualifizierten Einrichtungen nach § 4 Absatz 2 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG); dazu gehört auch der Verband Privater Bauherren. "Das private Bauen wird zunehmend vom standardisierten Massengeschäft geprägt. Rund dreiviertel aller Neubauten sind inzwischen weitgehend standardisierte Schlüsselfertighäuser von Schlüsselfertiganbietern. Dabei kann es zu wiederkehrenden gleichartigen Baumängeln kommen, die immer auch zu erheblichen Vermögensschäden bei den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern führen können", erläutert Corinna Merzyn und konstatiert: "Die Klagebefugnis für Verbraucherschutzverbände ist konsequent und verbessert mit der Einführung der Musterfeststellungsklage die Rechtsdurchsetzung für Verbraucherinnen und Verbraucher."
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