Projektsteuerung: Vorsicht bei Verträgen mit Baubetreuern und Projektsteuerern
BERLIN. Baubetreuer und Projektsteuerer werben zunehmend nicht nur bei Großinvestoren, sondern auch bei privaten Bauherren um Aufträge. Ihr Angebot zur „schlüsselfertigen Erstellung“ eines Wohnhauses klingt dabei zunächst verlockend, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB), führt aber häufig zu Problemen und rechtlichen Auseinandersetzungen.
Ursache der Streitigkeiten sind die Verträge, die Projektsteuerer und Baubetreuer den Bauherren anbieten, wissen VPB-Experten. Sie genießen Vertragsgestaltungsfreiheit und wissen diese für sich zu nutzen. Auf den ersten Blick unterscheiden sich diese Verträge kaum von einem klassischen Bauträger- oder Generalübernehmervertrag. Sie bestehen in der Regel aus einer Bauleistungsbeschreibung sowie einem Bauleistungsvertrag, der die verschiedenen Gewerke aufzählt, von Erd- über Maurer- und Zimmermanns- bis zu den Bedachungsarbeiten. Vertragspartner wird allerdings nicht ein Bauträger oder Generalunter- oder -übernehmer, sondern der für das einzelne Gewerk zuständige Handwerker.
Die Bauherren, die sich in der Regel für den Baubetreuer entscheiden, weil sie hoffen, damit den gesamten Bauablauf an einen Einzelnen zu delegieren, der sich um alles Weitere kümmert, ketten sich also vertraglich nicht nur an den Baubetreuer, sondern gleichzeitig an eine ganze Reihe ihnen völlig unbekannter Handwerksfirmen, warnt der VPB. Das merken sie in der Regel aber nicht, weil die Vertragstexte für Laien kaum verständlich sind.
Eine für Baubetreuerverträge typische Formulierung lautet etwa: „Vertrag zwischen (Bauherr) als Auftraggeber und den Firmen der aufgelisteten Gewerke unter Federführung des Projektmanagements als Auftragnehmer." Die wenigsten Bauherren erkennen hier, dass es sich bei den erwähnten Handwerkern nicht um Subunternehmer handelt, sondern um seine zukünftigen Vertragspartner. Da außerdem der Baubetreuer alleiniger Ansprechpartner der Bauherren bleibt, keimt bei den wenigsten der Verdacht, sie hätten mehr als nur diesen einen Vertragspartner. Dabei sind sie, sobald sie den Vertrag unterzeichnet haben, Auftraggeber vieler verschiedener Firmen.
Diese Unternehmen beauftragen sie nun mit den einzelnen Gewerken - und zwar zum vom Baubetreuer vertraglich festgesetzten Festpreis. Das ist soweit juristisch auch in Ordnung. Ein Projektsteuerer oder Baubetreuer kann in Vertretung Verträge für die von ihm koordinierten Handwerker abschließen. Diese Vertragsgestaltung ist auch nicht per se unseriös. Probleme gibt es in der Regel aber bei der Umsetzung! Und die können zu erheblichen Nachteilen für die Bauherren führen, wie der VPB in der Praxis beobachtet. Die Probleme zeigen sich, sobald die Bauherren den Vertrag mit dem Baubetreuer oder Projektsteuerer unterzeichnet haben, dieser aber keine Vollmacht der einzelnen Handwerksfirmen hat. Dann können sich die Firmen weigern, die vorgesehenen Festpreise zu akzeptieren, da der Vertrag nur durch ihre nachträgliche Genehmigung wirksam wird. Häufig argumentieren sie, sie hätten die Preise nicht vereinbart und wären deshalb nicht an sie gebunden. Probleme kann es ferner geben, wenn die Gewerke einzelner Unternehmen untereinander ausgetauscht werden. Die Firma, die für die Erdarbeiten vorgesehen war, übernimmt beispielsweise die Anlage des Gartens und umgekehrt. Die Bauherren durchschauen dieses komplexe Konstrukt dann kaum noch.
Aus solchen Verwicklungen ergeben sich in der Regel auch Bauverzögerungen, die wiederum zu Schadensersatzansprüchen führen können. Diese lassen sich aber, genau wie spätere Mängelgewährleistungsansprüche, kaum zuordnen, weil der Bauherr nicht nachvollziehen kann, welche Firma letzten Endes für welches Gewerk verantwortlich zeichnet.
Baubetreuer- und Projektsteuerverträge können gerade für private Bauherren sehr viel problematischer sein als beispielsweise klassische Bauträgerverträge oder Verträge mit Generalunter- oder Generalübernehmern, warnt der VPB. Hinzu kommt: Baubetreuer und Projektsteuerer sind keine geschützten Berufe. Wer selbst nicht viel Zeit in den eigenen Bau stecken will, der muss also bei der Auswahl seiner Vertragspartner besonders genau hinschauen. In jedem Fall sollten sich Bauherren vor Vertragsabschluss vom unabhängigen Experten beraten und ihre Verträge prüfen lassen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB).
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.