Winterschäden: Winterschäden am Haus entstehen durch Dauerfrost und Schnee!
BERLIN. Schnee, Eis und Dauerfrost setzen jedem Gebäude zu. Sie schaden der Substanz und können zu teuren Folgeschäden führen. Die wichtigste Regel lautet deshalb: Immer ausreichend heizen! Das grenzt zwar für viele Menschen an Energieverschwendung, aber es muss sein, um das Haus vor Schäden zu bewahren, raten die Sachverständigen des Verbands Privater Bauherren (VPB). Wohnräume sollten mindestens 17 Grad haben. Das kostet auf Dauer weniger als die spätere Beseitigung eventueller Frostschäden.
Absolut falsch ist es, die Heizung nachts abzustellen! Bausachverständige warnen vor alten Vorurteilen: Heizung abstellen bringt nichts, denn es dauert dann am Morgen umso länger, das Haus wieder aufzuheizen. Außerdem sinkt bei abgestellter Heizung die Temperatur im Keller und im ungedämmten Dachgeschoss stark ab. Ungeschützte Wasserleitungen können dann auffrieren. Gleiches gilt für die Ferienzeit: Wer die Heizung abstellt, der riskiert teure Frostschäden. Auch im vorübergehend leer stehenden Haus sollten die Thermostate immer noch auf 16 Grad stehen.
Sinken die Temperaturen gegen Null, sollten Hausbesitzer ihre Immobilie gründlich inspizieren: Sind alle Kellerfenster geschlossen? Auch das Fenster in der Waschküche, das normalerweise immer aufsteht? Sind alle Wasserleitungen abgestellt und entleert? Sinkt die Temperatur nämlich unter den Gefrierpunkt, können Wasserrohre platzen. Wichtig dabei: Wer einen Kaminofen hat, dessen Sauerstoffzufuhr über ein offenes Kellerfenster gesichert wird, der darf das Fenster nicht einfach schließen, warnen Bauberater und empfehlen, sich hier genau an die Vorgaben des Schornsteinfegers halten.
Ebenso wichtig wie das Heizen ist auch das Lüften im Winter. Selbst an extrem eisigen Tagen muss Frischluft ins Haus, damit alte, feuchte Luft entweichen kann. Wer nicht lüftet, der riskiert Feuchte- und damit Schimmelschäden. Statt Dauerlüften mit gekipptem Fenster empfehlen Baufachleute mehrmals täglich Stoßlüften. Und zwar immer fünf bis zehn Minuten lang, am besten auf Durchzug. Nur das ist effektiv und damit auch energiesparend.
Hausbesitzer sollten während der Frostperiode immer wieder Kontrollgänge ums Haus machen und dabei auch Schneeverwehungen an Hausecken und Terrassen- sowie Balkontüren beseitigen. Beginnt es nämlich zu tauen, dann läuft das Tauwasser oft durch die Türen ins Haus oder durchfeuchtet das Mauerwerk. Schwieriger ist es, Schneeverwehungen auf dem Dach zu beseitigen. Aber auch das ist wichtig, denn durch Tauwasser können Schäden entstehen. Solche Feuchteschäden sollten Hausbesitzer umgehend beseitigen lassen, denn die durchfeuchtete Wärmedämmung schimmelt schnell und dämmt nicht mehr.
Ernst nehmen sollten Hausbesitzer auch ihre Streu- und Räumpflichten. Die regelt jede Kommune anders. Grundstückseigentümer müssen sich über ihre Pflichten informieren und gegebenenfalls jemanden mit dem Streuen und Schneeschieben beauftragen. Selbst wenn die Stadt die öffentlichen Wege räumen lässt, so muss sich der Hausbesitzer immer noch um sein Areal kümmern - Zuwege räumen, Eiszapfen und Schneeverwehungen vom Dach räumen, Außentreppen vom Schnee befreien, Zufahrtswege für Notfälle und Müllabfuhr freihalten, Wege streuen. Ideal und umweltfreundlich sind übrigens Sand und Asche.
Wie Hausbesitzer ihre wertvolle Immobilie in den kalten Monaten am besten schützen, das hat der Verband Privater Bauherren in seinem Ratgeber "Bringen Sie Ihr Haus sicher über den Winter" zusammengestellt. Er kann hier kostenlos heruntergeladen werden:
>> VPB-Ratgeber_Haus_sicher_durch_den_Winter_bringen.pdf (34 KB)
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.