Februar 2019
Alle Fragen & Antworten zum Thema Fördermittel
Bauherr/in asked:
on Februar 15, 2019 9:58 am
unser Schornsteinfeger rät uns, in eine neue Gasheizung mit sogenanntem Brennwert zu investieren. Ist das denn noch sinnvoll? Bekommen wir dafür Fördergelder?
VPB replied:
on Februar 15, 2019 3:45 pm
Ein Brennwertgerät ist immer im Austausch vorzuziehen. Grundsätzlich ist auch hier die KfW für die Erlangung von Zuschüssen oder einem günstigen Kredit denkbar. Solange der Austausch nur eine Empfehlung durch den Schornsteinfeger ist, sollte mit dem Heizungsbauer gesprochen werden, ob er einen hydraulischen Abgleich nach Verfahren „B“ erledigen kann. Dann wären 15 Prozent Zuschuss möglich. Ansonsten sind es 10 Prozent.
Bauherr/in asked:
on Februar 15, 2019 9:57 am
Wir wollen unsere Eigentumswohnung in einer Ferienregion sanieren. Allerdings vermieten wir sie mit Zeitmietverträgen und als Ferienwohnung. Welche Fördermittel können wir da in Anspruch nehmen?
VPB replied:
on Februar 15, 2019 3:41 pm
Grundsätzlich sind Ferienwohnungen zwar zum Wohnen geeignet, werden aber von der Förderung ausgeschlossen. Eine Förderung ist somit leider nicht möglich.
Bauherr/in asked:
on Februar 14, 2019 6:03 pm
Muss ich denn die vom Bafa-Vor-Ort-Berater empfohlenen Maßnahmen durchführen? Es wird ja doch recht teuer….
VPB replied:
on Februar 15, 2019 3:09 pm
Nein diese Beratungsberichte und die mündlichen Erläuterungen dazu sind lediglich Empfehlungen. Auch wenn Sie eine Förderung zu dieser Energieberatung erhalten haben, können Sie frei entscheiden, welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten.
Bauherr/in asked:
on Februar 14, 2019 6:03 pm
Gibt es noch oder wieder die KfW-Mittel für den Abbau von Barrieren? Was muss ich dabei beachten? Wir wollen das Bad umbauen
VPB replied:
on Februar 15, 2019 3:37 pm
Es gibt weiterhin Fördermittel zum Abbau von Barrieren. Hier sollten Sie in jedem Fall die Merkblätter der KfW beachten, da kein Sachverständiger diese Anträge kontrolliert. Der Unternehmer ist für die richtige Ausführung zuständig. Auf der Internetseite www.kfw.de/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Barrierereduzierung finden Sie für das Programm Nr. 159 (Kredit) oder Nr.455-B (Zuschuss) die erforderlichen Merkblätter und Angaben zu den technischen Mindestanforderungen an den Umbau Ihres Bades. Auch Anforderungen z.B. an den Einbruchschutz werden hier erläutert.
Bauherr/in asked:
on Februar 14, 2019 6:03 pm
Gibt es noch andere Förderprogramme zur Energieeinsparung?
VPB replied:
on Februar 15, 2019 3:57 pm
Zum einen die bundesgeförderten Zuschüsse von der BAFA. In NRW in der Zeit vom 04.02.2019 bis Mitte November noch über das progres Programm NRW. In beiden Programmen werden der Einsatz nachwachsender Rohstoffe zum Heizen oder der Warmwassererwärmung gefördert. Aber auch Möglichkeiten für den Einbau einer Lüftungsanlage oder die Erzeugung von Strom, die Nutzung für ein E-Auto kann gefördert werden. Vor allem geht es jedoch um die Förderung von Heizanlagen mit hohen ökologischen Anforderungen gefördert. Zum Beispiel Solaranlagen, Wärmepumpen, Einbau von Holzpelletanlagen oder Lüftungsanlagenanlagen. Auch hier ist wieder der Antrag vor Baubeginn zu stellen und die zugelassen Anlagen sollte man vorher mit dem Unternehmer besprechen. Der Unternehmer bescheinigt hier den korrekten Einbau gemäß den Förderrichtlinien. Auf den Internetseiten der BAFA bzw. des Progres NRW sind in Listen die förderfähigen Anlagen hinterlegt. Hier sollte der Endkunde vom Unternehmer die Einhaltung dieser Förderbedingungen verlangen. Hier einige Internetseiten in denen Sie die Förderbedingungen und ggfs. die Antragsformulare ehrunterladen können. www.bafa.de/energie/Heizen-mit-erneuerbaren-Energien www.bafa.de/energie/energiebratung www.bezreg-arnsberg.nrw.de/energie_berbau/index.php Eine weitere Übersicht über mögliche Förderungen bundesweit kann man auf der Internetseite www.foerderdatenbank.de finden.
Bauherr/in asked:
on Februar 14, 2019 6:02 pm
Was muss ich bei der Förderung für die Förderprogramme des Bundes zur Energieeffizienz in Wohngebäuden beachten?
VPB replied:
on Februar 15, 2019 2:49 pm
Grundsätzlich müssen Anträge vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Sie werden immer mit Hilfe eine sog. Energie-Effizienzexperten gestellt. Dieser ist auch für die Ausstellung des Verwendungsnachweises mit einzubeziehen. Auf der Internetseite www.energie-effizienz-experten.de sind diese nach Postleitzahlgebieten sortiert zu finden. Rufen Sie einen Experten/in an und Fragen nach, welche Angaben er/sie benötigt und wie in seinem/ihrem Büro die Abwicklung von statten geht. Es kann erforderlich werden einen Ortstermin zu vereinbaren, um die Machbarkeit der Förderungen zu klären.
Bauherr/in asked:
on Februar 14, 2019 6:02 pm
Darf ich zu der Antwort, die Sie eben gegeben haben, gerade eine Folgefrage stellen: Wie hoch ist dann diese Förderung?
VPB replied:
on Februar 15, 2019 2:39 pm
In der Regel sind es zunächst einmal zinsgünstige Darlehn der KfW, die im Moment bei 0,75 Prozent. Zinssatz liegen. Wenn die Zinsen steigen ist davon auszugehen, dass diese immer cirka zwei Prozentpunkte unter dem marktüblichen Wert liegen. Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten erhalten immer nur einen günstigen Kredit. Ausnahme können Eigentumswohnungen sein. Hier sollte die Hausverwaltung als Ansprechpartner für die Eigentümergemeinschaft die Anträge stellen und es wären dann auch Zuschüsse möglich. Im Bereich der Altbausanierung kann dann für ein Ein- und Zweifamilienhaus ein Zuschuss beantragt werden. Dieser liegt im Normalfall bei zehn Prozent. Erst wenn die Heizanlage ausgetauscht werden und die Nebenbedingungen (rechnerische Nachweise, dass der hydraulische Abgleich durchgeführt wurde) eingehalten sind, wären hier 15 Prozent möglich. Dann sind alle Maßnahmen die darum herum gleichzeitig beantragt wurden auch mit 15 Prozent förderfähig.
Bauherr/in asked:
on Februar 14, 2019 6:02 pm
Noch mal nachgefasst: Für welche Maßnahmen bekomme ich so eine Förderung?
VPB replied:
on Februar 15, 2019 2:23 pm
Vor allem wird gefördert, dass Sie als Verbraucher auch bei Neubauten einen erheblichen Mehraufwand für bessere Dämmung der Gebäudehülle oder Mehrkosten für die modernere Heiztechnik haben werden. Ebenso ist das bei der Sanierung von Altbauten zu betrachten, denn die Bearbeitung des Bestands ist eine der größten Aufgaben in der Umsetzung der Klimaziele. Die Bundesregierung möchte hier Anreize schaffen den Mehraufwand durch die mögliche Förderung etwas abzufedern.
Bauherr/in asked:
on Februar 14, 2019 6:01 pm
Kann ich auch bei einem Neubau Bundesförderungen in Bezug auf Energiesparsamkeit erhalten?
VPB replied:
on Februar 15, 2019 2:17 pm
Ja, wenn Sie Ihren Neubau besser als die montan gesetzlichen Vorschriften energetisch planen sind für Neubauten besondere Darlehen über die KfW zu erhalten. Der mögliche Zuschuss wird mit der Auszahlung des Kredits verrechnet. Sie zahlen dann weniger zurück. Auch hier sollten Sie im Vorfeld mit Ihrem Planer sprechen, denn diese Förderungen werden nur nach vorheriger Beantragung gewährt. Es sollte geprüft werden, ob weitere Förderungen aus dem Topf der BAFA möglich sind, da zum Beispiel der Einsatz einer Wärmpumpe zusätzlich gefördert werden würde. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderungen. Immer ist hier der Endkunde derjenige der sich über mögliche Förderungen informieren muss.
Bauherr/in asked:
on Februar 14, 2019 6:01 pm
Wie bekomme ich Fördermittel für die energetische Sanierung meines Altbaus vom Bund?
VPB replied:
on Februar 15, 2019 2:07 pm
Die KfW stellt für die energetische Sanierung Fördermittel vor allem für Dachdämmungen, Dämmungen der oberen Geschoßdecke, Außenwanddämmung; Austausch von Fenstern oder der Haustür, Austausch der Heizungsanlage, den Einbau einer Lüftungsanlage oder die Dämmung der Kellerdecke zur Verfügung. Sie müssen vor Beginn der Arbeiten einen zweistufigen Antrag bei der KfW stellen. Ein dafür zugelassener Sachverständiger ist einzuschalten. Die Zusage über die Förderung ist abzuwarten, denn ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die BAFA fördert vor allem den Austausch von Heizanlagen, die nach dem Austausch vor allem unter dem Aspekt der Einsparung fossiler Energieträger verbaut wurde. Z.B. Solaranlagen zur Warmwasser- oder Heizungsunterstützung, Einbau zentral betriebener Holzpellettkessel oder Wärmepumpen. Es wird der Einsatz von regenerativen Energien gefördert.
Bauherr/in asked:
on Februar 12, 2019 2:11 pm
Wir bauen ein neues Haus auf bestehendem Grundstück mit alten Haus, welches wir abreißen werden! Frage Fördermittel von KFW+BaFa etc....1a) Baukindergeld: wir haben 2 Pflegekinder(8J+9J) - gibt es trotzdem Baukindergeld? Wir hatten mal 2006 Eigenheimzulage für unser altes Haus bekommen(09-2018 verkauft); da gab es aber die Pflegekinder noch nicht und wir haben auch keine eigenen; könnten also trotzdem Bau Ki bekommen? 2) was gibt es bei KfW u BafA bei energiemaßnahmen und behindergerechten usw. Maßnahmen für Fördermittel?(Pflegek. haben Pflegegrad 3)...3) wie ist die erforderliche Bonität bei KfW Krediten?(ich bin seit 15.12.19 arbeitslos...-Ehefrau ist zZ Hausfrau)
VPB replied:
on Februar 15, 2019 2:59 pm
Das ist schon sehr speziell und eher eine Frage an den Steuerberater. Für den Abriss bzw. Wiederaufbau würden die KfW-Mittel nach dem Neubauprogramm Kredit Nr. 153 in Frage kommen können, wenn dann ein KfW 55 Gebäude geplant und realisiert wird. Die KfW-Mittel sind in der Regel einkommensunabhängig und die Zahl der Personen, die in dem Gebäude wohnen, ist nicht relevant. Jedoch wird die betreuende Hausbank die Bonität in Vertretung für die KfW prüfen. Da könnte die momentane Arbeitslosigkeit hinderlich sein. Speziell in Bezug auf Kinder müssen kumulativ die nachfolgenden Voraussetzungen vorliegen: 1. Im Haushalt des Antragstellers ist mindestens ein Kind amtlich gemeldet, 2. das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und 3. für das im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorliegt (dies richtet sich im Wesentlichen nach dem Bundeskindergeldgesetz). Bitte beachten Sie auch, dass eine Antragstellung nur im Rahmen verfügbarer Bundesmittel möglich ist. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Es gelten im Übrigen die "Allgemeinen Bestimmungen für die Beantragung und Vergabe wohnwirtschaftlicher Zuschussprodukte der KfW". Sämtliche Informationen rund um das Baukindergeld finden Sie auch unter: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/ Grundsätzlich empfiehlt es sich, die kostenfreie Servicenummer der KfW unter 0800 539 9006 bei Fragen zum Baukindergeld zu kontaktieren (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr).
Bauherr/in asked:
on Februar 11, 2019 11:39 am
Wen empfehlen Sie bei einem schlüsselfertigen Bau hinzuzuziehen (ich möchte ohne zusätzlichen Architekten bauen) und in welchen Phasen? Also vor Unterzeichnung des Vertrages und zu welchem Zeitpunkt beim Bau oder der Abnahme - wer wären hier geeignete Kandidaten (Rollen)?
VPB replied:
on Februar 15, 2019 3:26 pm
Wenn Sie sich zu einer Mitgliedschaft in unserem Verband Privater Bauherrn entschließen, können Bauherrenberater im VPB Sie während der Auswahlphase des Bauunternehmers bis zur Endabnahme der Ausführung bautechnisch begleiten. Wir sind Architekten und Ingenieure, die sich insbesondere als Interessenvertreter der als Laien zu betrachtenden Bauherren verstehen. Wir schauen unabhängig an den kritischen Punkten in die Verträge bzw. bei kritischen Punkten in der Ausführung. Im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung weisen wir Sie auf die Möglichkeiten der Förderung eines Neubaus durch zB die KfW bzw. die Einholung von Zuschüssen durch die BAFA hin. Vorab sollten Sie mit Finanz- und Steuerberater das Budget klären. Die Regionalbüros des VPB unterhalten zudem Netzwerke zu weiteren Experten. Vor allem im privaten Baurecht erfahrene Rechtsanwälte gehören dazu und wären für die juristische Beratung schon ab den Vertragsverhandlungen empfehlenswert.