März 2019
Alle Fragen & Antworten zum Thema Baumängel
Bauherr/in asked:
on März 15, 2019 11:49 am
In meinem neu in Holzständerbauweise errichteten Einfamilienhaus steigt über die Wintermonate trotz zentraler Lüftungsanlage die relative Luftfeuchtigkeit kaum über 30 % an. Wie können wir die Luftfeuchtigkeit auf einen Wert von 50 % bekommen?
VPB replied:
on März 15, 2019 3:38 pm
Generell sollte spätestens Ende Herbst die Luftwechselrate (= Lüfterstufe) reduziert werden, damit sich die Luftfeuchtigkeit länger im Haus hält. Durch die Aktivierung der Feuchteschutzlüftung (Feuchtesoll min.) kann einer Austrocknung entgegengewirkt werden. Bitte prüfen Sie, ob diese Funktion an Ihrer Lüftungsanlage noch aktiviert werden muss. Dennoch kann es je nach Wetterlage sein, dass dennoch vorübergehend lediglich eine relative Luftfeuchtigkeit von nicht mehr als 40 – 45% erreicht wird.
Bauherr/in asked:
on März 15, 2019 11:49 am
An unserem in Holzständerbauweise errichteten Neubau kommt es vor allem jetzt im Winter zu deutlichen Abzeichnungen des Ständerwerks auf den Putzfassaden. Liegt hier ein Ausführungsmangel am Putz vor oder ist der ganze Wandaufbau fehlerhaft?
VPB replied:
on März 15, 2019 2:42 pm
Das von Ihnen beschrieben Phänomen der sich auf dem Putz abzeichnenden Tragstrukturen tritt bei feucht-kalter Witterung an eigentlich gut gedämmten Fassaden immer wieder auf. Die von Ihnen festgestellten und dokumentierten Feuchteflecken /-streifen sind in den unterschiedlich dämmenden Wandzonen der Bereiche mit und ohne Holzkonstruktion begründet. Die Feuchteerscheinungen an der Fassadenoberfläche werden insbesondere in den Übergangsmonaten auftreten, wenn die Tages- und Nachttemperaturen stark differieren. An (sonnigen) Tagen trocknet der Putz und die darunter befindliche Wandkonstruktion infolge (kurzwelliger) solarer Einstrahlung aus. In der Nacht, wenn die solare Einstrahlung wegfällt und die Außenlufttemperaturen deutlich sinken, herrscht die (langwellige) Abstrahlung der Fassaden vor und die Oberflächentemperatur der Wände sinkt oft bis unter den Taupunkt der Außenluft. Die Wandbereiche, hinter welchen sich die Holzkonstruktion befindet, sind dabei an der Oberfläche kühler als die Wandbereiche in den mit der Kerndämmung versehenen Wandfeldern. Somit nimmt der Putz in den Bereichen der Holzkonstruktion sowohl aus der Außenluft, als auch durch Diffusion aus dem warmen Untergrund (Holzständer) Feuchte auf, die sich als das beobachtete Fleckenmuster äußert. Insofern ist diesbezüglich gegenüber dem Unternehmer kein Mangel begründbar.
Bauherr/in asked:
on März 14, 2019 10:24 am
wenn wir die Dämmung anders eingebaut bekommen, als es in der Berechnung des Energieberaters steht, ist das dann ein Mangel? Der Bauunternehmer sagt nein, aber es ist ein anderes Material?
VPB replied:
on März 15, 2019 3:07 pm
Zunächst ist zu klären, was vertraglich geschuldet war. Ist nur ein Dämmwert, also eine Wärmeleitgruppe, z. B. WLG 035, geschuldet, kann diese von verschiedenen Dämmmaterialien erreicht werden, die dann auch eingesetzt werden können. Ist dagegen der Dämmstoff, z. B. EPS oder XPS (evtl. noch mit Angabe von Hersteller und Zulassung für den Verwendungszweck) vereinbart, stellt die Verwendung eines anderen Dämmstoffes, auch wenn er den ausgeschriebenen Dämmwert besitzt, eine Abweichung von der vereinbarten Leistung dar und wäre demzufolge als Mangel zu betrachten. Ob nun die vom Energieberater berechnete Ausführungsvariante eine vertragliche Beschaffenheitsvereinbarung ist oder nicht, ist Sache einer anwaltlichen Prüfung, weil dazu der Vertrag ausgelegt werden muss.
Bauherr/in asked:
on März 14, 2019 10:23 am
unsere Baufirma will uns nur den Schlüssel geben, wenn wir bestätigen, dass alles mängelfrei sei. Was können wir da tun? Wir sehen schon noch Dinge, die fehlen oder die einfach nicht in Ordnung sind. Andererseits müssen wir einziehen, weil wir unsere Wohnung schon gekündigt haben. Wir dachten, die Forma muss dann eben noch alles nachbessern?
VPB replied:
on März 15, 2019 3:19 pm
Dies stellt im Grunde eine Rechtsfrage dar. Die Abnahmeerklärung und die Vorbehalte wegen Mängelrechten aufgrund bestimmter Bauzustände sind Sache des Bauherrn. Bitte wenden Sie sich hier an einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Bauherr/in asked:
on März 13, 2019 4:55 pm
Sehr geehrte Damen und Herren, nach nunmehr 3 Jahren des Wohnens in unserem neu gebauten Haus sind uns eine Vielzahl von wesentlichen und wahrscheinlich unwesentlichen aber doch sehr ärgerlichen Mängeln an unserem Haus aufgefallen. Problematisch ist, dass die Abnahme durch den Bauträger auf Vertrauensbasis geschah, also ohne Sachverständigen, Fotodokumentation oder gar ausführlichem Protokoll, da zumindest EIN Mangel da schon festgestellt wurde, aber lapidar für nichtig erklärt wurde, nämlich dass sich mehrere Fenster nur weniger als 90 Grad oder nicht über 90 Grad öffnen lassen, ohne die Laibungen zu beschädigen. (Vermutlich die Schuld des Holzbauers, der die Fensteröffnungen falsch bzw zu klein vornahm). Hinzu gekommen sind nun noch sukzessive folgende Mängel: Undichte Kühling der Zentralen Belüftungs- und Warmwasseranlage, ein Schaden von 1200 Euro, den nun doch niemand - trotz erster Zusicherung - bezahlen möchte; weder die Produktionsfirma der Anlage, noch die Installationsfirma. Grund: wir haben keinen Wartungsvertrag abgeschlossen. Der den Schaden feststellende Monteur meinte allerdings, der Schaden sie nie und nimmer bei einer Wartungfeststellbar gewesen. Selbst dieser konnte nur durch Einleitung eines Gases die winzige Undichtigkeit sichtbar machen. Diverse kleinere Abweichungen von den Bauplänen, die z.B. Stolperstufen beim Austritt zur Terrasse oder nicht vorgesehene Ecken oder Kanten an Wänden. Massives und gehäuftes Auftreten des Aufreißens von Übergängen und Fugen des Trockenbaus Verschimmelnder Außenputz bzw. wegen Feuchtigkeit stelenweise aufplatzender Außenputz Sich verschiebende L-Elemente im Außenbereich zur Sicherung des Hanggrundstückes und diverse weitere "Kleinigkeiten"... Meine Frage lautet nun: wäre die Mängelaufnahme durch ein Bausachverständigen ratsam und hätte eine anschließende Klage oder entsprechende rechtliche Mittel innnerhalb der noch laufenden Gewährleistungsfrist von 5 Jahren Aussichten auf Erfolg? Vielen Dank für Ihre Zeit und Mühe!
VPB replied:
on März 15, 2019 3:23 pm
Über die Erfolgsaussichten Ihrer ins Auge gefassten Klage kann und darf Sie nur ein Rechtsanwalt beraten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass daher keine weiteren Ausführungen zu Ihrer Frage gemacht werden können.
Bauherr/in asked:
on März 13, 2019 4:16 pm
Bei uns am - alten - Haus außen haben wir jetzt nach dem Winter einige Risse entdeckt. Ab welcher Länge udn Größe muss man da etwas unternehmen? Gibt es da Vorgaben?
VPB replied:
on März 15, 2019 2:12 pm
Die Ursachen, die zur Rissbildung führen sind oft sehr komplex. Zu unterscheiden sind konstruktionsbedingte Risse, die ihre Ursache unmittelbar im Putzgrund oder der Konstruktion haben, und putzbedingte Risse, deren Ursache in der Verarbeitung des Putzes oder der im putzmaterial selbst zu suchen ist. Des Weiteren ist bei der Beurteilung von Rissen zu klären, ob das Rissbild ggf. auf Veränderungen des Bauteils zurückzuführen ist und die technische Funktion einer Fassade wie z. B. der Wetterschutz durch den Riss beeinträchtigt wird. Vor diesem Hintergrund lässt sich generell die Größe und Länge eines Risses nicht als Indikator für Art und Notwendigkeit einer Sanierung heranziehen. Nach der Putznorm sind z. B. sog. „Haarrisse“ (< 0,2 mm) nicht zu bemängeln. Generell muss gelten, dass Risse im Einzelfall zu prüfen und zu bewerten sind, um dann ggf. die entsprechende Sanierungsmethode zu bestimmen.
Bauherr/in asked:
on März 12, 2019 12:51 pm
Bei uns steht die Abnahme bevor. Wir haben eine ganze Liste von Dingen, die uns nicht gefallen. Was raten Sie uns, wie wir am besten vorgehen?
VPB replied:
on März 15, 2019 2:21 pm
Wenn Sie eine Mängelliste erarbeitet haben, sollten Sie diese bereits vor dem Abnahmetermin Ihrem Unternehmer bzw. Bauleiter vorlegen und mit ihm die einzelnen Mangelpunkte besprechen, so dass bis zur Abnahme eine Reihe von mangelpunkten abgearbeitet werden kann. Hinsichtlich strittiger Punkte, die Ihr Unternehmer/Bauleiter entgegen Ihrer Ansicht nicht als Mangel anerkennen will, wäre zur Klärung die Hinzuziehung bzw. die Begleitung durch einen Sachverständigen bei oder besser noch vor der Abnahme zu empfehlen, auch um rechtzeitig anwaltlichen Beistand hinzuziehen zu können, falls die Punkte so gravierend sind, dass ggf. sogar eine Abnahmeverweigerung angedacht werden muss.
Bauherr/in asked:
on März 12, 2019 12:44 pm
Wir haben in unserem neuen Haus eine feuchte Wand, wissen aber nicht, woher das kommt und wer für die besietigung des Schadens eigentlich zuständig ist. Eine Firma, die unseres Erachtens als Verursacher in betracht kommt, hat schon abgewinkt... Wie gehen wir da am besten vor?
VPB replied:
on März 15, 2019 2:29 pm
Feuchtigkeit in Bauteilen, ggf. einhergehend mit Schimmelpilzbildung sollte von einem Sachverständigen untersucht werden. Hier muss aufbauend auf der Ursachenfindung (Wasserschaden, konstruktive Mängel, nutzerbedingte Ursachen oder eine Verknüpfung aus beiden) der Verursacher ermittelt werden und mittels einer offiziellen, schriftlichen Mängelrüge unter Nennung einer angemessenen Frist zur Mängelbeseitigung aufgefordert werden.