HÄUSER-AWARD 2013 - Die besten Familienhäuser
VPB-Experten ermutigen private Bauherren zum Hausbau
"Mit unserem Bauherrenpreis wollen wir vor allem junge Familien zum Bau eines selbst geplanten Wohnhauses ermutigen", betont Architekt Thomas Penningh, Präsident des Verbands Privater Bauherren (VPB) und Mitglied der Jury, die alljährlich den renommierten Häuser Award der Architekturzeitschrift "Häuser" verleiht. Seit 2005 gehört der VPB zu den Auslobern des Preises. Er vergibt zusätzlich jedes Jahr den mit jeweils 1.000 Euro dotierten Bauherrenpreis, den die ersten drei prämierten Bauherren erhalten, sofern sie nicht gleichzeitig die Architekten des Hauses sind. Unter dem Motto "Die besten Familienhäuser" prämierte das Preisgericht in diesem Jahr Eigenheime, die speziell auf die Bedürfnisse von Familien mit Kindern zugeschnitten sind.
"Neun von zehn Bauherren kaufen heute ein schlüsselfertiges Haus, quasi ein Produkt von der Stange. Diese Standardentwürfe entsprechen aber oft nicht dem, was Familien wirklich brauchen", weiß Architekt Thomas Penningh aus täglicher Anschauung. "Mit dem diesjährigen Häuser Award zeigen wir: Gute Architektur passt sich immer wieder an die sich wandelnden Wohnbedürfnisse einer Familie an und bleibt dabei ein Leben lang attraktiv."
"Das Wettbewerbsergebnis belegt außerdem: Individuelles Wohnen ist möglich. Junge Familien sollten den Mut haben mit dem eigenen Architekten ihre Wohnträume zu realisieren und dessen Know-how und individuelle Beratung nutzen, statt ihr sauer verdientes Geld in ein Null-Acht-Fünfzehn-Haus zu stecken", betont der VPB-Präsident. "Das kostet zwar in der Planungsphase anfangs etwas mehr Zeit, zahlt sich dann aber ein Leben lang aus."
1. Preis
Die Siegerobjekte 2013 stehen in Dafins (Österreich), in Fahrenzhausen bei München und in Stuttgart. Den ersten Preis gewinnt eine herausragende Maßanfertigung der Vorarlberger Architekten Bernhard und Stefan Marte. Bereits vor 14 Jahren sorgten sie mit ihrem kantig-kühnen Beton-Wohnhaus für Furore. Weil der Bau für Stefan Martes Großfamilie zu klein wurde, schuf das Duo jetzt mit einer turmartigen Erweiterung grandiose Abhilfe: An das liegende Sichtbetonvolumen des Haupthauses schließt ein schlanker, freistehender Turm an, der sogenannte "Mädchenturm". Die Architekten-Brüder hatten dabei weniger das Rapunzel-Motiv als die wehrhaften Landmarken Vorarlbergs im Sinn. Die gestapelten Zimmer der Töchter sind auf drei Seiten mit Cortenstahl-Platten verschlossen und öffnen sich über geschosshohe Fenster hin zum Elternhaus. Im spannungsreichen Dialog aus Material und Form konnte rund 190 Quadratmeter zusätzlicher Wohnraum für die sieben Familienmitglieder geschaffen werden. Durch einen separaten Eingang kann der Anbau später sogar als eigenständiger Baukörper genutzt werden.
2. Preis
Das Haus der Architektenfamilie Kern ist die moderne Antwort auf ein traditionelles Lebensmodell: Es vereint Arbeiten und Wohnen an einem Ort und bietet großzügigen Raum. Die Bauherren haben das Domizil selbst geplant und viele Arbeiten in Eigenleistung umgesetzt. Das eingeschossige Pultdachhaus bietet Eltern und Kindern ausreichende Rückzugsmöglichkeiten. Der L-förmige Baukörper umrahmt zusammen mit dem gegenüberliegenden Bauernhof der Großeltern einen geschützten Innenhof – fern der Straße der perfekte Ort zum Spielen.
FAMILIENHAUS IN FAHRENZHAUSEN
- Architekturbüro: Seidlkern Architekten
- Bauweise: Massivbau, begrüntes Dach, Holzverlattung
- Wohnfläche: 204 m²
- Zusätzliche Nutzfläche: 28 m²
- Anzahl der Bewohner: 4
- Ort: Fahrenzhausen
- Heizwärmebedarf: 43 kWh/m²a
- Primärenergiebedarf: 55 kWh/m²a
- Baukosten gesamt: 275.000 Euro
- Baukosten je m² Wohn- und Nutzfläche: 862 Euro/m²
- Fertigstellung: 10/2009
Übrigens: Einsendeschluss für den Häuser-Award 2014 ist der 13 Mai!
Mehr dazu hier: http://www.vpb.de/bauherrenwettbewerbe.html
Häuser Award 2013 - Familienhäuser
VPB vergibt erneut Bauherrenpreis
Der Verband Privater Bauherren (VPB) vergibt auch in diesem Jahr wieder seinen Bauherrenpreis in Kooperation mit der Zeitschrift Häuser, dem Bund Deutscher Architekten (BDA) und dem Informationszentrum Beton. Der VPB und Häuser bauen damit ihre langjährig erfolgreiche Zusammenarbeit weiter aus. Bereits seit 2004 richten die beiden Branchengrößen gemeinsam den international renommierten Häuser-Award aus, der 2012 bereits zum elften Mal verliehen wird. Der VPB-Bauherrenpreis ist mit 1000 Euro dotiert. Thomas Penningh, Präsident des VPB und seit 2004 Partner und Jurymitglied lobt die erfolgreiche Kooperation: "Wir freuen uns, dass wir unsere langfristige strategische Verbindung mit dem Branchenprimus weiter ausbauen können."
Details finden Interessierte unter www.schoener-wohnen.de.
Erfolgreiche Kooperation
Ein Hausbau ist ein großer Schritt und wirft unzählige Fragen auf: Was sind die häufigsten Baufehler? Bin ich mit einem Architekten auf der sicheren Seite? Wie verhindere ich, dass die Baukosten oder Bauzeit aus dem Ruder laufen? Gemeinsam mit dem VPB hat Häuser ein attraktives Informations-Paket geschnürt: Ab sofort erhalten Häuser-Leser sowie User der entsprechenden iPad-App einen Nachlass von 50 Euro auf die beliebten Einstiegspakete des Verbands Privater Bauherren (mehr dazu unter: Einstiegspakete). Neumitglieder des VPB wiederum dürfen sich über spezielle Abo-Konditionen des Architekturmagazins freuen.
VPB-Leser können ab sofort hier ihren Favoriten unter den nominierten Häusern auswählen: http://www.schoener-wohnen.de/...
Ein Interview mit VPB-Präsident Thomas Penningh in der Zeitschrift Häuser Ausgabe 1/2012 zu Pannen am Bau
VPB-Experten-Interview mit Dipl.-Ing. Thomas Penningh
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Pfusch am Bau ist leider weit verbreitet. Unabhängige Sachverständige können Bauherren jedoch helfen, gut und unbeschadet ins neue Haus zu kommen. VPB-Bauherrenberater Thomas Penningh, Leiter des VPB-Büros Braunschweig, gibt Tipps, wie sich Ärger am Bau minimieren lässt.
Antwort:
Einmal sollte ich einen Rohbau abnehmen, bei dem der Dachstuhl nicht rechtzeitig geliefert worden war. Während der noch auf dem Tieflader über die Autobahn transportiert wurde, waren die beiden Giebelwände bei Sturm kurzerhand eingefallen.
Antwort:
Dass der Dachstuhl zu spät geliefert wurde, mag Pech gewesen sein. Dass die Giebelwände nicht ausgesteift wurden, war eine Unterlassung des Rohbauunternehmens. Und natürlich hat hier die Bauleitung versagt. Heute werden mehr als 90 Prozent der Häuser mit einem Bauträger oder Generalunternehmer gebaut, da häufen sich derartige Probleme. Besonders kritisch wird es, wenn der Hausanbieter praktisch nur noch Bauingenieure und Firmen koordiniert und selbst gar nicht vom Fach ist. Dem Bauherrn wird vorgegaukelt, dass er auf einfache Weise zum schlüsselfertigen Haus kommt. Stattdessen muss man bei solchen Unternehmen sogar mit Insolvenz rechnen.
Antwort:
Ja, er sollte verlangen, dass eine Fertigstellungs- oder Gewährleistungsbürgschaft hinterlegt wird. Falls der Unternehmer in die Insolvenz geht, wird das Geld freigegeben, und der Bauherr kann sein Haus doch noch fertigbauen.
Antwort:
Gewiss nicht. Wenn ein Unternehmen ablehnt, sagt das aber meist schon etwas über seine Bonität aus. Wenn es zusagt, wird es die Kosten auf den Preis draufschlagen. Man kann Bauherren nur raten, alle Verträge vor Unterschrift von unabhängiger Seite prüfen zu lassen.
Antwort:
Zumindest schließt man mit dem Architekten einen klassischen Vertrag, und er hat eine Haftpflichtversicherung. Natürlich sollte man sich auch über den Architekten vorher informieren und Referenzen anschauen. Beim schlüsselfertigen Bauen aber sitzen Sie einem Verkäufer gegenüber, keinem Fachmann fürs Bauen.
Antwort:
Vor allem muss in der Baubeschreibung, die Teil des Vertrages ist, ganz genau stehen, was Sie für Ihr Geld bekommen. "Gaszentralheizung" sagt gar nichts. Sie müssen wissen, von welchem Hersteller die Anlage ist und was sie leistet. Alles, was dort nicht ausdrücklich steht, müssen Sie extra bezahlen. Wenn Sie auf dem eigenen Grundstück von einem Unternehmer bauen lassen, gehört unbedingt ein Baugrundgutachten in den Vertrag. Sonst verlangt die Firma hinterher mehr Geld, wenn etwa der Boden nicht tragfähig ist und ausgetauscht werden muss.
Antwort:
Einen Festpreis kann und darf der Architekt nicht garantieren, aber man sollte mit ihm einen Kostenrahmen vereinbaren. Abweichungen zwischen Schätzung und tatsächlichen Kosten von zehn Prozent sind normal. Manchmal werden es auch 20 Prozent, was bei 300 000 Euro schon viel Geld ist. Damit der Architekt kostengünstig bauen kann, muss man ihm aber genügend Zeit geben. Er kann nicht in der gleiche Weise gute und günstige Handwerkerfirmen an sich binden wie ein Generalunternehmer, sondern muss sich immer wieder neu am Markt orientieren, um solche Handwerker zu finden. In der momentan guten Baukonjunktur sind viele Firmen ausgelastet, da kommt es schon zu längeren Wartezeiten.
Antwort:
Schlecht verfugtes Mauerwerk, mangelnde Abdichtung und Fehler bei der Dämmung sehen wir immer wieder. Ich habe auch schon erlebt, dass die Baugrube bei Anlage des Kellers voller Beton lief, weil ein Fertigelement platzte. Oder dass eine Sanitärfirma vergessen hatte, den WC-Abfluss an die öffentliche Abwasserleitung anzuschließen. Gegen diesen Pfusch hilft nur eine unabhängige Qualitätskontrolle. Ein neutraler Sachverständiger sollte die einzelnen Bauabschnitte immer so kontrollieren, dass die jeweiligen Leistungen noch nicht verdeckt sind. Eine solche Baubegleitung empfiehlt sich auch beim Architektenhaus.
Antwort:
Das ist meist kein Problem. Viele Architekten sind sogar froh darüber. Ihr Honorar nach Honorarordnung reicht nämlich kaum aus, um neben der Planung auch noch die Bauleitung zu machen.
Antwort:
In der Regel sind es fünf bis sechs Kontrollen inklusive der Bauabnahme...
Antwort:
...ja, denn nach der Bauabnahme kehrt sich die Beweislast um. Dann muss nicht mehr das Bauunternehmen beweisen, dass ordentlich gearbeitet wurde, sondern der Bauherr, dass das nicht der Fall war. Da hat man kaum Chancen. Deshalb auch niemals die Abnahme mit der Hausübergabe kombinieren und alles bezahlen! Im Zahlungsplan sollten Sie immer vereinbaren, dass die letzten fünf Prozent der Bausumme erst fällig werden, wenn tatsächlich alle Mängel beseitigt sind.