Nebenkosten Hauskauf: Nebenkosten bei Hauskauf und -unterhaltung

BERLIN. Mit der Bezahlung des Festpreises ist der Hauskauf noch lange nicht erledigt, mahnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Wer ein Haus kauft, der muss neben der reinen Kaufsumme mit weiteren, teils hohen Neben- und vor allem Folgekosten rechnen. Sowohl die anfangs recht erheblichen Nebenkosten, wie auch die später über Jahrzehnte anfallenden Folgekosten sollten genau berechnet und ins Budget der Familie einkalkuliert werden. Damit dabei keine gravierenden Kalkulationsfehler passieren, hat der Verband Privater Bauherren den neuen Bauherren-Ratgeber "Nebenkosten bei Hauskauf und -unterhaltung" entwickelt. Er kann ab sofort kostenlos unter www.vpb.de (Stichwort "Services") im Internet heruntergeladen werden.

Unter die Nebenkosten beim Hausbau und Immobilienkauf fallen unter anderem die Gebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar. Die sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und richten sich nach dem Wert der Immobilie – bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro beispielsweise addieren sie sich auch bei einfacher Vertragsgestaltung und Kaufabwicklung auf rund 2.300 Euro, inklusive Mehrwertsteuer. Ist der Vertrag beim Notar abgeschlossen, bekommt der Hauskäufer Post vom Finanzamt: Die Grunderwerbsteuer wird fällig. Sie liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Immobilienkaufpreises, im Falle des Beispielhauses also zwischen 10.500 und 15.000 Euro. Diese Schuld muss umgehend bezahlt werden, erinnert der VPB, denn erst wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt ist, stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die das Grundbuchamt benötigt, um den neuen Eigentümer ins Grundbuch eintragen zu können. Auch diese Eintragung kostet Gebühren: Gut 600 Euro werden dafür in diesem Falle in Rechnung gestellt. Allein für Kauf und Eintragung eines solchen Objektes fallen also bis zu 20.000 Euro Nebenkosten an, warnt der Verbraucherschutzverband. Das entspricht dem Wert eines Zweitwagens.

Hinzu kommen gelegentlich noch Maklergebühren: Wer beim Erwerb von Haus, Wohnung oder Grundstück die Dienste eines Maklers in Anspruch genommen hat, der muss grundsätzlich direkt nach der Protokollierung beim Notar auch die dafür fällige Maklergebühr bezahlen. Sie beträgt, je nach Region, im Mittel zwischen vier und sechs Prozent des Kaufpreises. Mancherorts ist die Teilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer noch üblich, in der Regel zahlt aber der Käufer für Maklers Müh.

Finanziert werden Häuser und Eigentumswohnungen in der Regel über Darlehen und Bausparverträge. Die jeweiligen Kreditinstitute lassen sich dafür im Grundbuch (das Amt erhebt dafür eine Gebühr) eine sogenannte Grundschuld eintragen; so sichert sich die Bank den Zugriff auf die Immobilie, falls der neue Besitzer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Kreditinstitute lassen sich im Übrigen nicht nur ihre Darlehen verzinsen, sie verlangen außerdem Bearbeitungsgebühren – manche bis zu einem Prozent der Darlehenssumme.

Kaum hat der neue Eigentümer sein Haus übernommen, flattern ihm erste Abgabenbescheide ins Haus: Unter anderem die Grundsteuer - nicht zu verwechseln mit der oben erwähnten Grunderwerbsteuer. Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Abgabe, die Städte und Gemeinden von jedem Hauseigentümer erheben. Mit dieser kommunalen Steuer ziehen sie in der Regel auch Wasser- und Abwassergeld ein, ebenso Niederschlagsgebühren für versiegelte Flächen. Hinzu kommen Grundgebühren für Gas, Strom, Müll. Alles in allem summiert sich der reine Unterhalt eines Hauses zu einer erstaunlichen Summe, die neben Zins- und Tilgungszahlungen zusätzlich aufläuft. Für ein normales Reihenhaus, etwa im Rhein-Main-Gebiet, ergeben sich allein an unausweichlichen Grundsteuern und Gebühren gut 1.700 Euro im Jahr. Hinzu kommen die individuellen Strom- und Heizkosten, Müll- und Kehrgebühren für den staatlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerbesuch. Selbstverständliche Dinge wie Telefon- oder Kabelanschluss noch gar nicht eingerechnet.

Ganz wichtig sind auch die Versicherungen, erinnert der VPB. Er empfiehlt Hausbesitzern sowohl eine Wohngebäudeversicherung als auch Haus- und Grundstücksbesitzer-Haftpflicht. Oft vergessen die neuen Eigentümer auch die Instandhaltungsrücklage, die ist aber auch beim Neubau schon sinnvoll. Rund einen Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat empfiehlt der Verbraucherschutzverband als Polster für notwendige Reparaturen.

>> VPB-Ratgeber_Nebenkosten.pdf