Sommer-Serie Teil 4: Aus gutem Grund

Altlasten im Baugrund können zu einem relevanten Kostenfaktor werden. Wer vor dem Erwerb eines Grundstücks steht, das vorher industriell oder gewerblich genutzt wurde, sollte unbedingt einen unabhängigen Sachverständigen zu Rate ziehen.

Gerade in stark nachgefragten Städten werden landauf, landab ausgemusterte Gewerbegebiete für Wohnnutzungen erschlossen. Doch Vorsicht, mahnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Gerade in den Böden vormals gewerblich oder industriell genutzter Areale schlummern häufig unliebsame Hinterlassenschaften. Ist der Baugrund durch Schwermetalle oder andere Gifte verseucht, dann muss er saniert und ausgetauscht werden, dazu kommt eine umweltfreundliche Entsorgung des kontaminierten Aushubs. Die dafür anfallenden Kosten können immens ausfallen. Deshalb ist es auch hier für die Kostenplanung der Bauherren unerlässlich, die tatsächlichen Verhältnisse zu kennen – und das am besten schon vor Erwerb des Grundstücks. Denn nur mit gesicherten Kenntnissen über die tatsächlichen Verhältnisse lassen sich die mit der etwaigen Bodensanierung verbundenen Kosten noch in die Kaufpreisverhandlungen einbringen.

Der VPB rät bei begründeten Zweifeln deshalb grundsätzlich dazu, mindestens eine Baugrunduntersuchung bereits vor Erwerb eines Grundstücks durchführen zu lassen. Sind die Bodenverhältnisse bedenklich, so muss anschließend ein Gutachten erstellt werden. Ist das Grundstück bereits vorhanden, sollten die Erkundung – und in schwierigen Fällen auch das Gutachten – in jedem Falle vor Abschluss des Bauvertrages beauftragt werden. Die Ergebnisse von Erkundung bzw. Gutachten sollten dann so berücksichtigt werden, dass der Vertragspreis sie mit abdeckt. Ein unabhängiger Bausachverständiger hilft dabei, die für jeden Einzelfall sinnvollen Untersuchungen zu definieren und die Ergebnisse in die Vertragsunterlagen zu übertragen. Nur so können sich private Bauherren vor schlimmen Überraschungen schützen und wissen von vornherein, mit welchen Zusatzkosten sie eventuell rechnen müssen.