VPB rät: Bei Wohnungsbesichtigung nicht auf Home-Staging hereinfallen

BERLIN. Stilvolle Altbauwohnungen verkaufen sich in großen Städten fast von selbst. Schlichtere Bestandswohnungen dagegen sind mitunter schwer an den Käufer zu bringen. Die Ausstattung ist oft einfach und meist recht abgewohnt. Um für solche Räume gute Preise zu erzielen, peppen immer öfter Makler und Verkäufer die schlichten Zimmer durch Home-Staging auf.

"Wir beobachten das hier in Berlin seit einigen Jahren immer öfter", erläutert Dipl.-Ing. Sandra Queißer, Vorstandsmitglied des Verbands Privater Bauherren (VPB). Die Bausachverständige führt das VPB-Büro in der Hauptstadt und begutachtet im Auftrag von Kaufinteressenten regelmäßig Bestandswohnungen. Die VPB-Berater in anderen deutschen Großstädten berichten von ähnlichen Erfahrungen.

"Beim Home-Staging wird die Wohnung mit kleinen Details aufpoliert. Dazu gehören beispielsweise große Bodenvasen oder Pflanzkübel, die einen Raum großzügig wirken lassen und dabei gleichzeitig eventuelle Verfärbungen an der Wand dahinter verdecken." Sandra Queißer sieht das Aufpeppen der Altbauten skeptisch. "Nichts spricht dagegen, die Fenster zu putzen und die Zimmer aufzuräumen, aber sobald Home-Stager die Wohnung gezielt und lediglich für die Verkaufsphase schick ausstaffieren, kann das auch des Guten zu viel sein."

Die Sachverständige lässt sich kein X für ein U vormachen, wohl aber viele Kaufinteressenten, die allein und ohne unabhängigen Experten an ihrer Seite solche Wohnungen besichtigen. Sie bekommen ein Ambiente präsentiert, wie sie es aus aktuellen Hochglanzzeitschriften kennen. Dafür sind sie erfahrungsgemäß gerade in der Phase der Wohnungssuche besonders empfänglich, weil sie sich in dieser Zeit gezielt mit Wohntrends beschäftigen. Ganz klar, dass ihnen dann die im Trend gestylten Räume besonders attraktiv vorkommen.

Mit gut arrangierten Details erzielen Home-Stager die gewünschten Effekte. "Ein kleines Badezimmer beispielsweise wirkt mit einem großen Spiegel erheblich größer und heller. Werden dann noch mehrere flauschige Handtücher in den gerade angesagten Farben drapiert, lenkt das die Kaufinteressierten ab von der meist veralteten Badausstattung", erläutert Sandra Queißer die Methode. Im Prinzip ist dagegen wenig einzuwenden, sofern dabei nicht gezielt Problemzonen versteckt werden. "Sobald die Handtücher dazu dienen, geplatzte Fliesen zu verdecken, die Bodenvasen Feuchteflecken an der Wand kaschieren und der Teppich gezielt die Löcher im Holzboden verbergen, wird es aber bedenklich. Ein absolutes No-Go ist das Übertünchen von Feuchte- oder Schimmelschäden. Sobald eine Wohnung frisch geweißt ist, schrillen bei uns alle Alarmglocken."

"Dann ist schnell die Schwelle zur Täuschung überschritten. Wer nämlich echte und erhebliche Schäden vorsätzlich verdeckt und bewusst verschweigt, der handelt arglistig", erklärt VPB-Vertrauensanwalt Holger Freitag die Rechtslage. "Kommt die Sache ans Licht, müssen die Verkäufer die Beseitigung der tatsächlichen Schäden bezahlen. Im Extremfall können die Käufer den Kauf sogar rückabwickeln. Verkäufer, die ihre Immobilie zum Verkauf aufpeppen, sollten dies bedenken und sich nicht zum Vertuschen von Schäden hinreißen lassen, auf die sie von Rechts wegen sogar hinweisen müssten. Solche Manöver haben sonst ein gerichtliches Nachspiel, und dann dauert der Verkauf noch länger als anfangs erhofft."

Wer als Kaufinteressent eine arrangiert eingerichtete Wohnung besichtigt, sollte sich also nicht einlullen lassen. Wer sich nicht traut, selbst hinter die großen Grünpflanzen und Handtücher zu schauen, der sollte vor der endgültigen Kaufentscheidung noch einmal mit dem unabhängigen Sachverständigen durch die Räume gehen. Experten, wie Sandra Queißer, blicken dabei aufs Wesentliche - auf Feuchteflecken beispielsweise, auf den Zustand der Fenster und Türen, auf Heizkörper, auf Wasser- und Elektroinstallationen. Außerdem schauen sich die Sachverständigen auch das Gemeinschaftseigentum an und Sondereigentum wie Keller und Speicherräume. Das ist wichtig, denn mit dem Kauf geht ja auch das Gemeinschaftseigentum anteilig an die Wohnungskäufer über – und damit alle daraus resultierenden Verpflichtungen.


Lesen Sie auch das VPB-Experteninterview mit Dipl.-Ing. Sandra Queißer zum Thema Home-Staging.