Glossarbegriff

Folgenden Begriff versuchen wir für Sie etwas genauer zu erklären. Ziel ist es, Ihnen unsere Arbeit und den damit verbundenen eigenen Anspruch näher zu bringen.

Name des Begriffes: Sondereigentum
Beschreibungen des Begriffes:

Sondereigentum

Wer eine Eigentumswohnung kauft, der erwirbt einen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum, mit dem ein Sondereigentum untrennbar verbunden ist. Zum Sondereigentum gehört alles, was er weitgehend uneingeschränkt benutzen kann, zum Gemeinschaftseigentum alles, was für Bestand und Sicherheit des Gebäudes erforderlich ist. Bevor Sie als Wohnungseigentümer in „ihrer“ Wohnung also Außenfenster renovieren, Wände durchbrechen, Estrich erneuern oder Heizkörper umsetzen lassen wollen, denken Sie daran, dass es sich dabei meist um Gemeinschaftseigentum handelt, mit dem Sie nicht nach Belieben verfahren dürfen. Das ganze hat auch einen Vorteil: für die Kosten der Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums zahlt in aller Regel auch die Gemeinschaft.

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
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