Neuerungen bei Eigentumsförderung des Landes NRW

Das Land NRW hat mit dem Wohnraumförderprogramm 2018 die Eigentumsförderung für Familien verbessert, die die Einkommensgrenzen der öffentlichen Wohnraumförderung nicht überschreiten und ihr Eigenheim bzw. ihre Eigentumswohnung selbst nutzen.
 

Folgende Neuerungen sind seit 2018 in Kraft:
  • In den niedrigen Bedarfsniveaus 1 und 2 (bisher nur Erwerb von Bestandsobjekten förderfähig) werden nun auch Neubau und Ersterwerb gefördert. Das ermöglicht auch Neubauten auf eigenem Grundstück oder Ersatzneubau.
  • Beim Bestandserwerb sind die bisherigen Vorgaben zum energetischen Standard bzw. die Verpflichtung zur zeitnahen Sanierung entfallen. Dafür wurde das Modernisierungsprogramm verbessert.
  • Beim Darlehen wurde die Grundpauschale auf maximal 110.000 Euro (bisher: 78.000 Euro) erhöht, ebenso der Familienbonus auf 15.000 Euro je Kind oder schwerbehindertem Familienmitglied. Das bisherige Starterdarlehen in Höhe von 10.000 Euro entfällt.
  • Die im Mietwohnungsbau erfolgreichen Tilgungsnachlässe aus Mitteln des Bundes wurden auch in der Eigentumsförderung eingeführt: 7,5 Prozent der Darlehenssumme werden den Fördernehmern als Zuschusselement geschenkt, sie müssen nicht zurückgezahlt werden.
  • Um die Eigenleistungshürde (15 Prozent der Gesamtkosten) zu senken, werden 15 Prozent des Förder-darlehens als Eigenkapitalersatz anerkannt. Um die Tragbarkeit der finanziellen Belastung langfristig zu sichern, wurde die Zinsbindung von zehn auf 20 Jahre verlängert.
  • Seit 2019 werden erstmals aus dem Landesprogramm Komplettfinanzierungen angeboten. Ein Ergänzungsdarlehen bis maximal 50.000 Euro deckt Finanzierungslücken ab, die für Banken und Sparkassen manchmal zu unattraktiv sind.
  • Das Baukindergeld kann in der Tragbarkeitsberechnung berücksichtigt werden.
  • Das Zusatzdarlehen für Standortaufbereitungsmaßnahmen (Altlastensanierung, Abriss von Altbestand, Lärmschutz etc.) ist nun explizit auch für einzelne Fördernehmer verfügbar (75% der Kosten, max. 20.000 Euro je Wohnung).
  • Zusätzlich bietet die NRW.BANK außerhalb des Landesförderprogramms ein eigenes Wohneigentums-darlehen an. NRW.BANK.Wohneigentum richtet sich an Haushalte (auch Alleinlebende und Paare ohne Kinder), die zu viel verdienen, um in den Genuss öffentlicher Förderung zu kommen, aber noch die Einkommensgrenzen des Baukindergelds einhalten.

Zu weiteren Informationen fragen Sie Ihren VPB-Berater.
 



Fragen und Antworten zum Baukindergeld finden Sie in diesen FAQs und im VPB-Ratgeber "Baukindergeld"(PDF, 45 KB).

Anträge auf Baukindergeld müssen über die KfW gestellt werden. Zur Seite der KfW

Und hier geht’s zum "Wohnungsmarktbericht NRW 2018"(24,4 MB)