Bauabnahme Stuttgart

Auch für Bauherren in Stuttgart ist die Bauabnahme mit grundlegenden rechtlichen Konsequenzen verbunden. Denn mit der Bauabnahme geht nicht nur die Verantwortung für das Bauwerk vom Bauunternehmen auf den Bauherren über, sondern auch die Beweislast. Das bedeutet, dass im Falle eines auftretenden Mangels nunmehr der Bauherr nachweisen muss, dass dafür das Bauunternehmen verantwortlich ist. Für alle Schäden, die nach der Abnahme auftreten, steht ebenfalls der Bauherr gerade. Daher ist es unerlässlich, die Abnahme sorgfältig und gut vorbereitet anzugehen. Denn gerade Laien können sich oft nur auf den äußeren Anschein einer ausgeführten Bauleistung verlassen. Erfahrene Sachverständige, die allein im Interesse der Bauherren tätig sind, kennen die Schwachstellen und versteckten Mängelrisiken und können ein abzunehmendes Bauwerk mit der nötigen kritischen Unabhängigkeit prüfen.

Bauabnahme: Rechtliche Konsequenzen

Die Bauabnahme markiert den Beginn der Gewährleistungsfrist, ab der der Bauherr dem Unternehmer alle Baumängel nachweisen muss. Sobald die Bauabnahme unterschrieben ist, gehen auch alle Risiken, wie etwa Schäden durch Feuer oder Sturm, auf die Bauherren über. Zusätzlich wird die Schlussrechnung fällig. Bauherren sollten deshalb sicherstellen, dass sie das Bauwerk in einem mängelfreien Zustand abnehmen.

Vorbereitung auf die Bauabnahme

Gerade im Schlüsselfertigbau sind Bauherren gut beraten, die Bauabnahme nicht allein durchzuführen, sondern sich von einem unabhängigen Sachverständigen begleiten zu lassen. Dieser kann mögliche Baumängel rechtzeitig erkennen und dokumentieren, was im Nachhinein viel Ärger und Kosten ersparen kann. Eine formelle Bauabnahme findet stets auf der Baustelle statt und sollte keinesfalls in Form einer einfachen Besichtigung oder Übergabe durchgeführt werden. Eine formelle Abnahme verlangt in der Regel nach einem Abnahmeprotokoll, das am Ende von Bauherr und Baufirma unterzeichnet wird.

Rechtslage und Abnahmefiktion

Nach § 640 BGB sind Bauherren verpflichtet, das Werk abzunehmen, sobald es fertiggestellt ist. Ein wichtiger Punkt ist die sogenannte Abnahmefiktion: Wenn der Bauunternehmer eine Frist zur Abnahme setzt und der Bauherr diese ohne triftige Gründe verstreichen lässt, gilt das Bauwerk als abgenommen, selbst wenn der Bauherr dies nicht ausdrücklich erklärt hat. Daher ist es essenziell, diese Fristen im Auge zu behalten und aktiv an der Bauabnahme mitzuwirken.

Unterstützung durch den VPB

Die im Verband Privater Bauherren (VPB) tätigen Sachverständigen bieten umfassende Unterstützung für Bauherren in Stuttgart an. Durch die Begleitung eines Sachverständigen aus dem VPB-Netzwerk können Bauherren sicherstellen, dass die Bauabnahme ordnungsgemäß abläuft und keine wesentlichen Mängel übersehen werden. Der VPB berät auch in rechtlichen Fragen und steht Bauherren zur Seite, um mögliche Streitigkeiten und unliebsame Mehrkosten zu vermeiden.

Eine gründliche und gut vorbereitete Bauabnahme ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen Abschluss des Bauprojekts und die Voraussetzung für einen sorgenfreien Einzug ins neue Zuhause. Wer diesen Schritt gewissenhaft plant und sich von unabhängigen Sachverständigen aus dem VPB-Netzwerk professionell unterstützen lässt, minimiert die Risiken für nachträgliche Mehrkosten oder gar rechtliche Scherereien.