Studie Bauvertragsrecht 2018
Das Bauvertragsrecht ist für alle Verträge, die ab dem 1. Januar 2018 geschlossen werden, umfassend reformiert worden. Dies ist die größte Änderung im Werkvertragsrecht seit Entstehung des BGB vor mehr als 100 Jahren.
Erstmals werden neben dem Werkvertrag weitere Vertragstypen systematisch ausdifferenziert: Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag, Architekten- und Ingenieursvertrag sowie Bauträgervertrag. Der Passus zum Verbraucherbauvertrag enthält einige wichtige Regelungen zur Förderung des Schutzes privater Bauherren. Ob und wie diese Regelungen bislang in der Praxis greifen, ist Gegenstand der vorliegenden Studie. Betrachtet wurde das erste Jahr nach Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts, also 2018. Angesichts des relativ frühen Zeitpunkts von nur einem Jahr seit Inkrafttreten standen bei der Befragung thematisch jene Fragen im Vordergrund, die den Vertragsschluss zum Schwerpunkt haben. Der Gesetzgeber selbst hat in der Begründung des Regierungsentwurfes unter A. VII. eine Evaluierung des Gesetzes, insb. auch der Verbraucherschutzvorschriften festgelegt (Bundestags-Drucksache 18/8486 S. 36). Diese Befragung ist ein Beitrag zur Unterstützung dieser Evaluierung.
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