VPB-Experteninterview
Was ist Brandschutz?
Brandschutz ist essentiell. Brandschutz schützt Menschenleben und Sachwerte. Unter Brandschutz verstehen Experten alle Maßnahmen, die der Entstehung oder Ausbreitung eines Brandes vorbeugen. Gefährlich am Brand ist nicht nur das Feuer selbst, sondern auch und vor allem die Rauchentwicklung. Brandschutz hat viele Aspekte: Brandschutz betrifft Maschinen und Fabriken, dann heißt er anlagentechnischer Brandschutz, oder Brandschutz bezieht sich auf Gebäude, dann handelt es sich um den sogenannten baulichen Brandschutz. Baulicher Brandschutz ist wichtig für alle Bauherren, für öffentliche Bauherren als auch für private Bauherren. Beide müssen sich um den baulichen Brandschutz an ihren Gebäuden kümmern.
Brandschutz entwickelt sich über Jahrtausende
Brandschutz ist keine neue Erfindung in unserer an Vorschriften nicht armen Welt. Brandschutzvorschriften gibt es schon über drei Jahrtausende. Sowohl im alten Ägypten als auch im Römischen Reich beschäftigten sich die Menschen mit Feuer und seinen lebensbedrohlichen Auswirkungen und entwickelten erste bauliche Brandschutzmaßnahmen. Im deutschsprachigen Raum beschäftigen sich Vorschriften seit rund 800 Jahren mit dem Thema Brandschutz. Seit dem 17. Jahrhundert und spätestens im 18. Jahrhundert begannen die Fürstentümer in Deutschland nach und nach Brandschutzvorschriften und Brandschutzordnungen zu erlassen.
Das Verfassen von verbindlichen Brandschutzvorgaben ging einher mit der Entstehung größerer Siedlungen und Städte. Und mit dem Bau erster Fabriken und größerer Manufakturen. Dabei handelt es sich in erster Linie um den sogenannten vorbeugenden Brandschutz, also darum, die Entstehung größerer Brände von vornherein zu vermeiden.
Viele Verordnungen regeln den Brandschutz
Unter vorbeugendem Brandschutz verstehen Experten alle Maßnahmen, die getroffen werden müssen, um einen Brand gar nicht erst entstehen zu lassen. Vorbeugender Brandschutz gliedert sich im Wesentlichen in drei Abschnitte: den baulichen Brandschutz, den anlagentechnischen Brandschutz und den organisatorischen Brandschutz.
Brandschutztüren auch im Privathaushalt wichtig
Unter dem anlagentechnischen Brandschutz verstehen Experten alle technischen Einrichtungen und Anlagen, die dem Brandschutz dienen, wie zum Beispiel Brandmeldeanlagen, Rauchwarnmelder, Feuerlöscher, Hydranten aber auch Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Brandschutzklappen, Fluchttüren, Steigleitungen und dergleichen mehr. Viele dieser anlagentechnischen Brandschutzeinrichtungen sind vor allem in öffentlichen Gebäuden wichtig und üblich. Aber auch im privaten Hausbau kommen sie vor, wie etwa feuerhemmende Türen oder Rauchwarnmelder.
Brandschutzbeauftragte erfüllen wichtige Aufgaben
Unter organisatorischem Brandschutz verstehen Fachleute die Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwarten wie auch die Erstellung von Brandschutzplänen. Auch hier sind vor allem öffentliche und öffentlich zugängliche Bauten betroffen. Jeder kennt schließlich die Fluchtpläne im Hotel, am eigenen Arbeitsplatz, in der Behörde, der Klinik, den Schulen und Kitas oder in der Schiffskabine und im Flugzeug. Überall wird erläutert, was im Falle eines Brands zu tun ist. Lesen Sie diese Anweisungen, sobald Sie ein Gebäude betreten. Sie können Ihr Leben retten!
Baulicher Brandschutz ein Thema für die privaten Bauherren
Für private Bauherren ist vor allem der bauliche Brandschutz relevant. Baulicher Brandschutz soll Leib und Leben der Bewohner schützen, aber auch dass der Anwohner und Menschen in der weiteren Umgebung. Baulicher Brandschutz hat viele Facetten und wird in Deutschland in den wesentlichen Grundzügen in den Bauordnungen der Bundesländer geregelt. Diese erklären dabei auch viele technische Normen für rechtlich verbindlich, auch im Brandschutz. Die entsprechenden DIN oder DIN EN-Normen regeln dann Details. Die Normen beziehen sich auf Baustoffe und Bauteile, sie unterscheiden Stahlbeton, Stahl- und Holzbau. Baulicher Brandschutz regelt zum Beispiel den Feuerwiderstand von Bauteilen. Ein Klassiker im Einfamilienhausbau ist die Tür, die direkt von der Garage oder dem Heizungskeller in den Wohnbereich führt. Sie muss in der Regel besonders feuerhemmend ausgebildet sein, um einem Brand in Garage oder Heizungskeller längere Zeit standhalten zu können, damit sich die Bewohner in Sicherheit bringen können und die Brandausbreitung entsprechend lange verzögert wird.
Brandschutzklassen unterscheiden brennbare und nicht brennbare Baustoffe
Eingeteilt werden Baustoffe in sogenannte Brandschutzklassen. Im Wesentlichen geht es dabei um das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen und damit die Einteilung von Baustoffen und Bauteilen in brennbare und nicht brennbare Baustoffe. Unterschieden wird dann noch einmal in das Brandverhalten, das rangiert von gar nicht brennbar bis hin zu schwer und sogar leicht entflammbaren Baustoffen. Es lohnt sich für Bauherren, sich nicht nur beim Bau, sondern später auch bei der Ausstattung des Hauses mit dem Thema Brandschutz und Brandverhalten von Materialien zu beschäftigen. Brandschutz spielt immer und überall eine Rolle, sei es bei der Dämmung oder bei der Ummantelung von Versorgungsleitungen oder bei der Auswahl von Putzen, Tapeten, Böden oder Stoffen. Besprechen Sie Fragen des Brandschutzes unbedingt im Vorfeld mit Ihrem unabhängigen Bausachverständigen im VPB-Netzwerk!
Brandschutz über Brandschutzverordnungen und Gesetze geregelt
Brandschutz wird über zahlreiche Verordnungen und Rechtsvorschriften geregelt. Da es in Deutschland 16 Bundesländer gibt, existieren folglich auch 16 Landesbauordnungen. Sie alle regeln den Brandschutz, im Prinzip ähnlich, aber im Detail mitunter doch verschieden. Daneben treten neben den bereits erwähnten verbindlich gemachten technischen Normen, auch die Feuerwehrgesetze oder auch Feuerungsverordnungen, die etwa Vorschriften für die Lagerung von Heizungsbrennstoffen enthalten, in Kraft. Bauherren sind dafür verantwortlich, dass ihre Bauten den geltenden Brandschutzvorschriften und den jeweiligen Landesbauordnungen entsprechen. Außerdem stellen auch Gebäudeversicherer Bedingungen, zu denen sie private Bauprojekte versichern – oder eben auch nicht. Auch deshalb sind Brandschutzkonzept und Brandschutzplanung auch für private Bauherren ein Muss!
Brandschutzkonzept muss im Alltag beachtet werden
Brandschutz beginnt in jedem Fall schon bei der Planung! Das gilt ausnahmslos auch für private Wohnungs- und Bauprojekte. Ein Klassiker sind Fluchtwege. Jedes Haus, jede Wohnung braucht einen zweiten Fluchtweg. Das heißt: Ist das übliche Treppenhaus mit Hauseingangstür im Brandfall durch Feuer oder Rauch unpassierbar, müssen sich die Bewohner auf einem anderen Weg in Sicherheit bringen können. Das kann ein zweiter Ausgang sein, im Keller eine Tür nach außen, im Dachgeschoss ein Fenster, das von der Straße aus mit der Feuerwehrleiter erreicht werden kann und durch das die Bewohner im Notfall evakuiert werden können. Die beste Brandschutzplanung nützt aber nichts, wenn nachträglich am Haus gebastelt und umgebaut wird und so der zweite Fluchtweg wieder zugemauert oder dauerhaft verstellt wird.
Fluchtwege nicht versperren!
Auch in Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnungsanlagen nützt das Brandschutzkonzept wenig, wenn Brandtüren mit Holzkeilen und der Bequemlichkeit wegen dauerhaft geöffnet sind oder wenn Fluchtwege durch Kinderwagen oder gar Nippes im Treppenhaus verstellt und damit blockiert werden.
Brandschutz bei der Planung!
Ein weiterer Klassiker beim vorbeugenden Brandschutz und der Brandschutzplanung sind Brandmauern und Brandabschnitte. Brandmauern trennen einzelne Einheiten voneinander und sollen – und können! - so das Übergreifen eines Brandes verhindern beziehungsweise verzögern, sei es von einer Wohnung auf die andere oder einem Haus auf das Nachbaranwesen.
Gerade private Bauherren wissen oft gar nicht, worauf sie bei der Brandschutzplanung ihres Hauses eigentlich achten müssen. Hier ein Beispiel aus der Praxis der unabhängigen Sachverständigen im Verband Privater Bauherren (VPB), das allen Bauherren zu denken geben sollte:
Bauherren sollten immer auf Brandschutzplanung bestehen
„Unter gar keinen Umständen sollten Bauherren es hinnehmen, wenn bei ihrem Neubauprojekt die Brandschutzplanung fehlt. Ihre Wohngebäudeversicherer, Baufinanzierer und auch die Bauaufsichtsbehörde tun das nämlich auch nicht“, warnt Dipl.-Ing. Norman Dietz, Sachverständiger im Netzwerk des Verbands Privater Bauherren (VPB) aus Hildesheim. Wird der Brandschutz nicht eingehalten, schließt der Wohngebäudeversicherer den Versicherungsschutz für Brandschäden aus oder versagt sogar den gesamten Versicherungsschutz.
Banken setzen Brandschutzversicherung voraus
Auch die den Bau finanzierenden Banken setzen grundsätzlich eine Wohngebäudeversicherung zur Freigabe des Kredits voraus. Fehlt der Brandschutz, droht die Rückabwicklung des Kredits. Und auch die Bauaufsichtsbehörde muss gegen die Bauherren vorgehen, sobald sie erfährt, dass Brandschutzvorschriften ignoriert wurden. Im schlimmsten Fall kann die Behörde sogar die Nutzung des Gebäudes untersagen! „Fehlende Brandschutzplanung kann also zu einer finanziellen Katastrophe werden für Bauherren. Im Brandfall wird sie lebensbedrohlich“, resümiert Bauherrenberater Dietz.
Wie sieht solide Brandschutzplanung aus?
Wie muss vorbeugender Brandschutz aussehen? Niemand darf durch Brände gefährdet werden, lautet der Grundsatz. Deshalb schreiben die Landesbauordnungen den Einsatz schwer entflammbarer oder nicht brennbarer Baustoffe vor und - gegebenenfalls - auch den Bau von Brandmauern zum Nachbarn hin. Ob eine Brandmauer nötig ist, richtet sich nach der Art des Hauses.
Bauherren von Reihen- und Doppelhäusern müssen besonders auf Brandschutz achten
Gebäudeabschlusswände müssen grundsätzlich als Brandmauern ausgeführt werden, wenn ihr Abstand zur Grundstücksgrenze weniger als 2,50 Meter beträgt. Das trifft zum Beispiel bei Reihen- oder Doppelhäusern zu - allerdings nur, wenn die Häuser auf eigenem Grundstück stehen, denn dann steht die Trennwand zum Nachbarn direkt an der Grundstücksgrenze.
Vor allem Käufer, die ein Reihen- oder Doppelhaus vom Bauträger erwerben, müssen sich mit dieser Thematik beschäftigen: Je nachdem, ob die Häuser in ihrer Wohnanlage real oder ideell geteilt werden, sind die zukünftigen Bewohner nämlich entweder Eigentümer oder Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft. „Vielen Käufern ist das gar nicht bewusst“, beobachtet Dipl.-Ing. Norman Dietz.
Wie immer: Große Unterschiede zwischen Bauherren und Käufern!
Die Unterschiede sind gravierend: Im ersten Fall sind die Käufer Herr über ihr eigenes Haus samt Grundstück, im zweiten Fall gehört ihnen zwar das Sondereigentum Haus mit dem Sondernutzungsrecht für ein Stück Garten, aber das gesamte Grundstück, die Stellplätze, die Erschließungswege teilen sie sich mit den anderen Eigentümern der Gemeinschaft. Auch die Trennwände zwischen ideell geteilten Reihenhäusern gehören zum Gemeinschaftseigentum und bilden keine Grundstücksgrenze. Folglich müssen sie auch nicht als Brandwände ausgebildet werden, wie es bei real geteilten Reihenhäusern Vorschrift ist.
„Eigentümer ideell geteilter Reihenhäuser schneiden beim vorbeugenden Brandschutz deutlich schlechter ab, als Käufer real geteilter Immobilien“, resümiert Norman Dietz. „Das trifft auch auf ideell geteilte Doppelhäuser zu, die gemäß Gebäudeklasse 1 als freistehendes Einfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten gelten: Eine Brandwand zwischen den Wohnungen ist unnötig, sind die Doppelhäuser real geteilt, ist die Brandwand Vorschrift.“
Was können Bewohner noch tun?
Stimmt die Brandschutzplanung und ist das Haus erst einmal bezogen, endet der Brandschutz nicht! Im Gegenteil: Nun müssen die Eigentümer und Bewohner täglich dafür sorgen, dass erst gar kein Brand ausbricht. Das ist nicht ohne, denn es brennt in Deutschland rund 240.000-mal im Jahr. Etwa 800 Menschen kommen dabei ums Leben. Die Versicherer beziffern den Schaden durch Feuer in Privathaushalten auf über drei Milliarden Euro. In diese Statistik will niemand eingehen! Also aufpassen und vorbeugen.
Wo liegen die Brandursachen?
Die Ursachen der Brände sind vielfältig. Das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) ist ein Institut der öffentlichen Versicherer und untersucht im Auftrag seiner Mitgliedsunternehmen regelmäßig Brandursachen und Brandschäden, um daraus Maßnahmen zur Schadensverhütung zu entwickeln. So auch im Jahr 2022. Laut Brandursachenstatistik gingen 25 Prozent der Brände mit erheblichen Brandschäden auf menschliches Fehlverhalten zurück, 28 Prozent wurden durch Elektrizität verursacht und neun Prozent auf Überhitzung. Ein gutes Fünftel konnte nicht genau ermittelt werden, also 22 Prozent der Brandursachen sind unbekannt. Auf Explosion, Selbstentzündung oder offenes Feuer entfallen jeweils nur ein bis zwei Prozent. Brandstiftung schlägt noch einmal mit acht Prozent zu Buche.
Diese Zahlen haben sich in den vergangenen 20 Jahren kaum verändert. Das menschliche Fehlverhalten ist von 19 auf 25 Prozent gestiegen, die Brandursache Elektrizität von 32 auf 28 Prozent gefallen. Das zeigt auch: Vorsicht und Mitdenken lohnen sich!
Rauchwarnmelder erhöhen den Schutz der Bewohner
Brände im Haushalt werden vor allem durch Kühlgeräte ausgelöst. Auf Rang 2 folgen Wäschetrockner. Und auf dem dritten Platz liegt die Mehrfachsteckdose! Aber ganz ehrlich? Letzteres sollten die meisten inzwischen schon mal gehört haben! Klassische Brandursachen im Haushalt sind auch vergessene Kerzen, rauchende Menschen im Bett und überhitztes Fett in der Pfanne. Neben Verstand und Vorsicht helfen hier vor allem Rauchwarnmelder, die inzwischen praktisch in allen Neu- und Altbauten eingebaut sein müssen, die Bundesländer haben die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften dazu nach und nach eingeführt. Hier kommt allerdings ein hohes Maß an Eigenverantwortung auf Bewohner, Eigentümer und Vermieter zu: Sie müssen sich um Installation und regelmäßige Wartung kümmern. Das sollten sie auch in den eigenen vier Wänden tun!
Löschdecken in die Küche hängen
Zum vorbeugenden Brandschutz gehört auch das Vorhalten von Löschmitteln oder Löschdecken. Gerade der gefürchtete Fettbrand in der Küche lässt sich mit einer Löschdecke am Anfang oft noch eindämmen. Vorausgesetzt natürlich, die Löschdecke hängt einsatzbereit in der Küche und jemand bemerkt den Brand in der Pfanne und weiß, was er oder sie mit der Löschdecke tun muss.
Welcher Feuerlöscher ist geeignet?
Fettbrände können auch mit einem Schaumlöscher bekämpft werden – nicht aber mit Wasser! Fachleute unterscheiden verschiedene Arten von Feuerlöschern. Als Löschmittel werden entweder nicht brennbare Gase, Löschpulver, Wasser oder wässrige Lösungen sowie Schaum verwendet. Dabei ist nicht jeder Löscher für jede Art Feuer geeignet. Außerdem gilt auch hier: Wartung ist nötig. Alles in allem erfordert Brandschutz Sorgfalt und das Bewusstsein, selbst verantwortlich zu sein. Das beginnt bei der Information über die Leistungen des Löschers und endet bei der regelmäßigen sorgfältigen Wartung der Feuerlöscher.
Familien sollten zu Hause Brandschutzübungen abhalten
In diesem Sinne sollten Familien regelmäßig über Brandschutz sprechen und auch die Flucht aus dem eigenen Haus üben. Das macht vielen Kindern sogar Spaß und ist wichtig, denn gerade die Jüngsten neigen im Notfall dazu, sich bei Feuer zu verstecken, statt zu flüchten. Das richtige Verhalten im Notfall muss immer wieder besprochen und geübt werden. Aufklärung ist hier gleich Vorbeugung!
Worauf es beim vorbeugenden Brandschutz ankommt, hat der VPB in seinem Ratgeber „Brandschutz zu Hause – Schützen Sie sich vor Feuer!“ zusammengestellt. Interessierte können ihn hier kostenlos herunterladen.