Glossarbegriff

Folgenden Begriff versuchen wir für Sie etwas genauer zu erklären. Ziel ist es, Ihnen unsere Arbeit und den damit verbundenen eigenen Anspruch näher zu bringen.

Name des Begriffes: Bestellerprinzip
Beschreibungen des Begriffes:

Bestellerprinzip

Wer einen Makler engagiert, um eine Eigentumswohnung zu vermieten, der muss ihn seit 1. Juni 2015 selbst bezahlen. Seit diesem Stichtag gilt das sogenannte Bestellerprinzip: Wer die Dienste des Maklers ordert, der bezahlt ihn auch. Allerdings kann der Vermieter die Maklerprovision als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Wer keinen Makler engagiert und sich selbst um die Vermietung seiner Immobilie bemüht, der kann dagegen die Kosten für Telefon, Porto, Schreibmaterial und Mustermietverträge bei der Steuer geltend machen. Sogar Ausgaben für eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Mieter können unter Umständen abzugsfähige Werbungskosten sein.

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
Zurück