Glossarbegriff

Folgenden Begriff versuchen wir für Sie etwas genauer zu erklären. Ziel ist es, Ihnen unsere Arbeit und den damit verbundenen eigenen Anspruch näher zu bringen.

Name des Begriffes: Feuerstättenbescheid
Beschreibungen des Begriffes:

Feuerstättenbescheid

Seit 1. Januar 2013 können Hausbesitzer freie Schornsteinfeger mit dem Kehren und Messen ihrer Heizungen, Kamine und Öfen beauftragen. Grundlage der Aufträge ist der sogenannte Feuerstättenbescheid, den der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger für sie ausgestellt hat. In diesem Bescheid, einem amtlichen Dokument, steht genau, wann welche Kehr-, Mess- und Prüfarbeiten an der Liegenschaft erledigt werden müssen. Es ist dann Sache des Hausbesitzers, die Aufträge zu erteilen und die Ergebnisse anschließend dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger schriftlich nachzuweisen. Wer ein Haus kaufen möchte, der sollte sich auch den Feuerstättenbescheid zeigen lassen. Dort steht viel über den Zustand der Heizung – auch, ob und wann sie gegebenenfalls erneuert werden muss. Außerdem wissen Sie dann auch gleich, wann Sie welche Wartungs- und Messarbeiten erledigen lassen müssen.

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
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