Glossarbegriff

Folgenden Begriff versuchen wir für Sie etwas genauer zu erklären. Ziel ist es, Ihnen unsere Arbeit und den damit verbundenen eigenen Anspruch näher zu bringen.

Name des Begriffes: Homeoffice
Beschreibungen des Begriffes:

Homeoffice

Wer von seiner Eigentumswohnung aus arbeiten möchte, dort vielleicht sogar ein Gewerbe betreiben will, der braucht – die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit unterstellt – zusätzlich dazu unter Umständen die Genehmigung der Eigentümerversammlung! Am besten besprechen Sie das frühzeitig mit dem Verwalter, denn es ist ungewiss, ob die Gemeinschaft einem Antrag auf gewerbliche Nutzung zustimmt. Lehnt die Gemeinschaft den Antrag ab, nachdem Sie gekauft haben und eingezogen sind, wird die Wohnung nachträglich noch zum schlechten Geschäft.

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
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